Gestaltet sich die Heilpraktikerprüfung in ganz Deutschland einheitlich oder unterscheiden sich die Regelungen in den Bundesländern voneinander? Das Heilpraktikergesetz gibt zwar bundesweit die Richtlinien für die Überprüfung vor, die Zuständigkeit für die Durchführung der Heilpraktikerüberprüfung liegt aber bei den zuständigen Stellen der Länder. Nicht nur die Voraussetzungen sind zum Teil recht verschieden, auch die Gebühren sind es.
Wo kann ich die amtsärztliche Heilpraktikerüberprüfung absolvieren?
Im Heilpraktikergesetz ist vorgeschrieben, dass sich Heilpraktikeranwärter einer Überprüfung durch den Amtsarzt beim zuständigen Gesundheitsamt unterziehen. Je nach Bundesland kommen hierbei unterschiedliche Gesundheitsämter in Frage. Die Heilpraktikeranwärter melden sich bei dem für ihren Hauptwohnsitz zuständigen Gesundheitsamt zur Prüfung an. Der Prüfungsort wird dann nach Anmeldung mitgeteilt.
Wer die amtsärztliche Überprüfung in einem Bundesland besteht, kann in ganz Deutschland als Heilpraktiker arbeiten. Für andere Länder der EU gelten allerdings die lokalen gesetzlichen Bestimmungen, die Erlaubnis als Heilpraktiker arbeiten zu dürfen ist daher nicht automatisch auch für andere EU-Länder gültig.
Anmeldung und Voraussetzungen zur Prüfung
Die Heilpraktikerprüfung wird vom örtlichen Gesundheitsamt durchgeführt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Prüflings oder dem Ort der geplanten Heilpraktiker-Niederlassung. Um „Prüfungstourismus“ zu vermeiden, ist es regulär nicht mehr möglich, den Prüfungsort frei zu wählen. Wer zur Prüfung antreten möchte, muss einen Antrag beim zuständigen Gesundheitsamt stellen. Auch wenn die mündlichen Prüfungen in den einzelnen Bundesländern in Form und Inhalt unterschiedlich gestaltet werden können, ist es ein Irrglaube, dass es „schwere“ und „leichte“ Prüfungsorte gibt. Anspruchsvoll ist die Amtsarztprüfung überall.
In weiterer Folge wird das Gesundheitsamt den Heilpraktikeranwärter in Kenntnis setzen, welche Unterlagen erforderlich sind, welche Termine zur Verfügung stehen und welche Fristen eingehalten werden müssen. Nach erfolgreicher Anmeldung bekommt er dann eine Einladung zur schriftlichen Heilpraktikerprüfung.
Inhalt der Heilpraktikerprüfung
Diese Heilpraktikerüberprüfung soll sicherstellen, dass nur Personen mit fundiertem Fachwissen und persönlicher Eignung den verantwortungsvollen Beruf des Heilpraktikers ausüben dürfen. Die Fortbildungspflicht im weiteren Berufsleben eines Heilpraktikers weitet diese Grundlagen fortlaufend aus.
Schwerpunkt der amtsärztlichen Überprüfung sind schulmedizinische und psychiatrische Grundkenntnisse. Daneben sind auch Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen des Heilpraktikerberufes, der Qualitätssicherung, Notfallsituationen, Kommunikation und sogenannte anwendungsorientierte medizinische Kenntnisse erforderlich.
Ablauf der Heilpraktikerüberprüfung
Das Verfahren zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz regelt sich nach der „Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz“ vom 01.09.2018 – in der derzeit gültigen Fassung vom 27.07.2020:
Die Prüfung setzt sich aus zwei Teilen zusammen – dem schriftlichen und dem mündlichen Teil. Die Heilpraktikerprüfung wird bei den meisten Gesundheitsämtern zweimal jährlich, einmal im Frühjahr (3. Mittwoch im März) und einmal im Herbst (2. Mittwoch im Oktober) durchgeführt.
Der schriftliche Teil der Heilpraktikerprüfung
Fast alle Bundesländer nehmen am länderübergreifenden Verfahren zur Heilpraktikerüberprüfung teil, bei dem der schriftliche Teil der Überprüfung anhand eines bundesweit einheitlichen Fragebogens erfolgt.
Die schriftliche Heilpraktikerprüfung umfasst 60 Fragen. Die Fragen werden in Form eines Multiple-Choice-Tests gestellt, die in 120 Minuten beantwortet werden müssen. Der Heilpraktikeranwärter muss bei wenigstens 75 Prozent der Fragen eine richtige Antwort auswählen. Bei der sektoralen Prüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie müssen mindestens 21 von 28 Fragen in 60 Minuten richtig beantwortet sein.
Ist der schriftliche Teil der Prüfung bestanden, erfolgt die Einladung zum mündlichen Teil der Prüfung. Die Korrekturzeiten der schriftlichen Prüfungsbögen sind wiederum unterschiedlich. Häufig werden die Prüflinge aber bereits vier Wochen nach der schriftlichen Prüfung zum mündlichen Teil des Zulassungsverfahrens für Heilpraktiker geladen.
Der mündliche Teil der Heilpraktikerprüfung
Der Heilpraktikeranwärter kann nur an der mündlichen Heilpraktikerprüfung teilnehmen, wenn er den schriftlichen Teil erfolgreich absolviert hat. Im Regelfall findet die mündliche Prüfung rund 30 bzw. maximal 90 Tage nach dem schriftlichen Prüfungsteil statt und dauert mindestens 30 bzw. maximal 60 Minuten.
Die Prüfungskommission bei der mündlichen Heilpraktikerprüfung setzt sich zusammen aus einem Amtsarzt, mindestens einem Heilpraktiker und einem Protokollanten.
Die mündliche Überprüfung erfolgt in den meisten Bundesländern als Einzelprüfung, in einigen wenigen können auch mehrere Prüflinge gemeinsam befragt werden, so kann beispielsweise in Niedersachsen in Gruppen mit bis zu vier Antragstellenden geprüft werden. Im Gegensatz zur schriftlichen Prüfung erhalten die Prüflinge das Prüfungsergebnis nach einer kurzen Beratungszeit direkt im Anschluss.
Der Sonderweg in Schleswig-Holstein
Im nördlichsten Bundesland Deutschlands findet immer noch eine eigene Heilpraktikerprüfung statt.
Diese Amtsarztprüfung wird für ganz Schleswig-Holstein zentral in Husum abgenommen mit eigenen Prüfungsfragen und mit eigenen Prüfungsterminen. Alle anderen Bundesländer schreiben am selben Tag im März und Oktober zur selben Uhrzeit die gleiche Prüfung.
Die schriftliche Heilpraktikerüberprüfung wird in Husum seit 2020 nur noch einmal jährlich durchgeführt (2021 gab es z.B. eine jährliche Juni-Prüfung). Die mündliche Heilpraktikerprüfung findet ca. 4 bis 6 Wochen später statt.
Die schriftliche Prüfung enthält, wie die zentralisierte bundesweite Prüfung, 60 Multiple-Choice-Fragen, von denen 45 Fragen (entspricht 75%) richtig beantwortet werden müssen.
Bewohner eines anderen Bundeslandes werden seit 2016 normalerweise nicht mehr zugelassen – es sei denn, man kann seinen Arbeitsplatz in Schleswig-Holstein nachweisen.
Besonderheiten einer sektoralen Heilpraktikerprüfung
Nach den bestehenden Regelungen gibt es die Möglichkeit, sektorale Erlaubnisse nach dem Heilpraktikergesetz zu beantragen – auf dem Gebiet der Psychotherapie, auf dem Gebiet der Physiotherapie und auf dem Gebiet der Logopädie usw. Auch hierbei ist es sinnvoll, sich bei seinem zuständigen Gesundheitsamt zu erkundigen, was jeweils angeboten und durchgeführt wird.
In einigen Bundesländern erhalten Psychologen mit einem Diplom- oder Masterabschluss nach Aktenlage die sektorale Heilerlaubnis (Heilpraktiker für Psychotherapie) ohne weitere Kenntnisüberprüfung, wenn das Studienfach „Klinische Psychologie” im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft und bestanden worden ist. Möglich ist dies in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Thüringen, Saarland und Schleswig-Holstein.
In anderen Bundesländern muss darüber hinaus eine Ausbildung in einem wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren nachgewiesen werden, so in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Fehlt der Nachweis einer solchen Ausbildung, kann der Antragsteller an der Kenntnisüberprüfung für Heilpraktiker durch das Gesundheitsamt teilnehmen.
In Hamburg gibt es keine Sonderregelung für Psychologen mit Diplom- oder Masterabschluss. Sie müssen das von der Stadt Hamburg durchgeführte Antrags- und Überprüfungsverfahren absolvieren.
Wie viel kostet die amtsärztliche Heilpraktikerüberprüfung?
Die Gesamtkosten für die Überprüfung und die Erteilung der Erlaubnis differieren in den einzelnen Bundesländern zwischen ca. 400 bis 600 € und sind gestaffelt zu bezahlen. Bei der Anmeldung fallen erste Kosten für eine Verwaltungsgebühr und die Unterlagen an, die der Anmeldebehörde vorzulegen sind, wie das amtliche erweiterte Führungszeugnis, die aktuelle Meldebescheinigung über den Wohnsitz, eine beglaubigte Kopie des höchsten Schulabschlusses etc. Weitere Kosten gliedern sich auf für die Teilnahme an der schriftlichen und nachfolgend für die Teilnahme an der mündlichen Überprüfung. Ein Abschlussbetrag ist nach Bestehen der mündlichen Überprüfung für die Ausstellung der Heilpraktiker-Erlaubniserteilung zu entrichten.
Was passiert, wenn ich die Heilpraktikerprüfung nicht bestehe?
Die Heilpraktikerprüfung ist auf einem fachlich sehr hohen Niveau. Wer seine Überprüfung nicht besteht, muss beide Prüfungsteile – also schriftlich und mündlich – wiederholen und auch die notwendigen Gebühren erneut entrichten. Zudem können Wartezeiten von bis zu einem Jahr oder länger entstehen, das kommt auf das jeweilige Gesundheitsamt und das Aufkommen an Anmeldungen zur Heilpraktikerprüfung an.
Die Prüfung kann in der Regel beliebig oft wiederholt werden, es sei denn, die Bestimmungen des zuständigen Bundeslandes haben die Anzahl der möglichen Prüfungen eingeschränkt. So kann beispielsweise seit dem 01.01.2020 die Überprüfung in Hessen noch höchstens dreimal wiederholt werden, dabei ist es unerheblich, welcher Teil der Überprüfung innerhalb eines Versuches nicht bestanden worden ist.
Wie lange vorher muss ich mich zur Prüfung anmelden?
Anmeldeverfahren und Ablauf können von Bundesland zu Bundesland Besonderheiten aufweisen. Denn es gibt Gesundheitsämter mit sehr langen Wartezeiten von bis zu zwei Jahren oder länger. Andere haben festgelegte Anmeldefristen. In Sachsen melden sich die Heilpraktikeranwärter jeweils ein halbes Jahr vor dem angestrebten Prüfungstermin an und in Sachsen-Anhalt gibt es sehr kurze Anmeldefristen.
Es ist also sinnvoll, sich bei dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt (Praxis- oder Wohnsitz) bezüglich der Voraussetzungen, des Ablaufs und der Wartezeiten zum Prüfungstermin persönlich zu erkundigen und sich in den Anmeldefristen, oder bei langen Wartezeiten umgehend, zur Prüfung anzumelden!
Hier finden Sie eine Übersicht der Gesundheitsämter.
Quellen:
- https://www.therapie.de/psyche/info/psychotherapie-ausbildung/wissenswertes/heilerlaubnis-regelungen-der-bundeslaender/
- https://soziales.niedersachsen.de/startseite/soziales_amp_gesundheit/gesundheit_und_pflege/nichtarztliche_heilberufe/heilpraktiker/hinweise-zur-ueberpruefung-nach-dem-heilpraktikergesetz-287.html
- https://heilpraktikerschulen.info/heilpraktiker/pruefung-husum/
- Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz
- Gesundheitsamt der Region Hannover
- Gesundheitsamt Sachsen
- Gesundheitsamt Sachsen-Anhalt
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Dieser Beitrag wurde von Maika Oechel verfasst.