Gebührenverordnung Heilpraktiker

Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)

Herausgeber: Die Deutschen Heilpraktikerverbände – DDH –

BDH – FDH – FH – FVDH – UDH – VDH – Redaktion: Gutachter- und Gebührenverzeichniskommission

Einführung

Heilpraktiker üben ihren Beruf eigenverantwortlich aus und zählen zu den freien Berufen im Sinne des § 18 EStG. Die Tätigkeit der Heilpraktiker beruht auf einem zum bürgerlichen Recht gehörenden Dienstvertrag mit dem Patienten. Der Vertrag ist laut § 145 BGB nicht an eine Form gebunden und kann auch ohne ausdrückliche Vereinbarung durch schlüssige Handlung zustande kommen. Der Heilpraktiker schließt mit dem Patienten einen Dienstvertrag (§§ 611-630 BGB), der ihn zur Leistung der versprochenen Dienste, wie Bemühen um Heilung oder Linderung der Krankheit im gegenseitigen Einverständnis, den Patienten zur Gewährung einer Vergütung verpflichtet.

Nach § 611 BGB ist die Höhe der Vergütung der freien Vereinbarung zwischen Heilpraktiker und Patient überlassen. Wenn beim Zustandekommen des Behandlungsvertrages über eine Vergütung nicht gesprochen wurde, so gilt sie doch nach § 612 BGB als vereinbart. Ist in Ermangelung einer Taxe die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen (§612, Abs. 2). Die Höhe der üblichen Vergütung resultiert aus der Bestimmung der Leistung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB). Die Gewährung der Vergütung ist nicht von einem Heilerfolg abhängig, es besteht jedoch für den Heilpraktiker die Verpflichtung zu einer gewissenhaften Behandlung unter Beachtung der Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht. In einer unter den in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassenen Heilpraktikern durchgeführten Umfrage wurde die Höhe des durchschnittlich festgestellten Honorarrahmens ermittelt. Die Auswertung der ermittelten Honorare fand ihren Niederschlag im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Das GebüH ist also keine Gebührentaxe, sondern ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütungen, welches als Berechnungshilfe bei der Rechnungserstellung dient. Sofern die Höhe des Honorars vor der Behandlung nicht ausdrücklich vereinbart wurde, kann der Patient davon ausgehen, dass sie sich im Rahmen der im GebüH enthaltenen Beträge bewegt.

Allgemeine Grundsätze

Eine Rechnungserstellung hat korrekt im Sinne der Nebenpflichten aus dem Behandlungsvertrag zu erfolgen. Die Rechnung muss in ihrer Form sowohl für den Zahlungspflichtigen, als auch für den möglichen Kostenträger übersichtlich und nachvollziehbar sein. Hierbei sind insbesondere anzugeben:

a) Vor- und Zuname sowie die vollständige Adresse des Patienten

b) die vollständige Diagnose

Hierbei sind für alle im entsprechenden zeitlichen Zusammenhang durch den Heilpraktiker festgestellten und/oder behandelten Krankheiten, Beschwerden oder Unfallfolgen die entsprechenden Diagnosen in nachvollziehbarer Form anzugeben, so dass sich ein erkennbarer Zusammenhang zu allen Behandlungsmaßnahmen sowie den verordneten oder verwendeten Arzneimitteln ergibt.

c) jede Einzelleistung mit der entsprechenden GebüH-Ziffer

d) jeder Einzelbetrag der entsprechenden Leistung

e) jeder Leistungskomplex mit dem entsprechenden Datum

Im Rahmen seines ganzheitlichen Behandlungszieles wendet der Heilpraktiker die notwendigen Verfahren an, die zu einer diagnostischen Abklärung und einer entsprechenden therapeutischen Beeinflussung des jeweiligen Krankheitsgeschehens notwendig sind.

Für die Anwendung von Injektions- und Infusionspräparaten bei erstattungsberechtigten Patienten ist die folgende Anmerkung zu beachten:

Nach § 4 Abs. 3 der Musterversicherungsbedingungen der privaten Krankenversicherungen werden Arzneimittel grundsätzlich nur dann erstattet, wenn sie vom Behandler verordnet und vom Patienten aus der Apotheke bezogen werden. Ohne Rechtspflicht erstatten einige Kostenträger Arzneimittelkosten auch dann, wenn nicht der Patient das Arzneimittel (ggf. Ampullen) aus der Apotheke bezieht, sondern lediglich einzelne Ampullen aus Praxisvorräten verwendet werden und diese mit Namen und Preis auf der Rechnung erscheinen. Die Arzneimittel sollten aus rechtlichen Gründen auf der Rechnung von den persönlichen Leistungen gesondert als AUSLAGEN ausgewiesen werden. Ampullen, die ohne gesonderte Berechnung zur Anwendung kommen, sind ebenfalls namentlich zu benennen.

Fremdleistungen, wie Kosten eines Fremdlabors, soweit der Heilpraktiker Laboruntersuchungen nicht im eigenen Labor oder als Gesellschafter einer Laborgemeinschaft erbringt, sind nur mit dem Gestehungspreis berechenbar. Verauslagte Arzneimittel, wie Ampullen, Infusionsflaschen oder sonstige Materialien, können ebenso nur mit dem Gestehungspreis zur Berechnung kommen. Alle Fremdleistungen sind auf der Rechnung grundsätzlich vom übrigen Honorar getrennt als AUSLAGEN auszuweisen.

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sind nicht gesondert berechnungsfähig:

Porto- und Versandkosten innerhalb einer Laborgemeinschaft, Kleinmaterialien wie Zellstoff- und Mulltupfer, Schnellverbandmittel, Verbandspray, Einmalspatel und -Stäbchen, Wattestäbchen, Gummifingerlinge, kleine Mull- und Zellstoffkompressen. (Werden wegen der Besonderheit des Falles größere Mengen Mull oder Zellstoff benötigt, können diese mit dem Gestehungspreis zur Berechnung kommen). Mittel zur Oberflächenanästhesie, Desinfektions- und Reinigungsmittel, Augen-, Ohren- und Nasentropfen, Puder und Salben sowie geringwertige Arzneimittel zur sofortigen Anwendung. Einmalartikel, wie: Einmalspritzen, Einmalkanülen, Einmalhandschuhe, Einmalkatheter, Einmaidarmrohre.

Leistungen, die nicht im GebüH enthalten sind, können entsprechend einer ähnlichen Leistung im GebüH berechnet werden. Eine verständliche Beschreibung dieser Leistung kann erforderlich sein. Die Kennzeichnung der analogen Leistung mit einem „A” zur entsprechenden Ziffer ist möglich.

Sofern keine analoge Leistungsziffer gegeben ist, kann die Leistung ohne GebüH-Ziffer mit einer Leistungsbeschreibung dargelegt werden. Das zitieren aus anderen Leistungsverzeichnissen ist möglich.

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Leistungsübersicht

1 Für die eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Untersuchung 12,30 bis 20,50 €

2 Durchführung des vollständigen Krankenexamens mit Repertorisation nach den Regeln der klassischen Homöopathie 15,40 bis 41,00 €.
Hinweis: Die angegebenen Beiträge stellen statistische Durchschnittswerte für einen 30minütigen Zeitaufwand dar.

3 Kurze Information, auch mittels Fernsprecher, oder Ausstellung einer Wiederholungsverordnung, als einzige Leistung pro Inanspruchnahme des Heilpraktikers bis 4,50 €

4 Eingehende Beratung, die das gewöhnliche Maß übersteigt, von mindestens 10 Minuten Dauer, gegebenenfalls einschließlich einer Untersuchung 16,40 bis 22,00 €.
Anmerkung: Eine Leistung nach Ziffer 4 wird in der Regel als alleinige Leistung erstattet oder im Zusammenhang mit einer Leistung nach Ziffer 1 oder 17.1.

5 Beratung, auch mittels Fernsprecher, gegebenenfalls einschließlich einer kurzen Untersuchung 8,20 bis 20,50 €.
Anmerkung: Eine Leistung nach Ziffer 5 wird nur einmal pro Behandlungsfall neben einer anderen Leistung von der privaten Krankenversicherung oder der Beihilfe erstattet.

6 Für die gleichen Leistungen wie unter 5, jedoch außerhalb der normalen Sprechstundenzeit 17,00 bis 24,50 €

7 Für die gleichen Leistungen wie unter 5, jedoch bei Nacht, zwischen 20 und 7 Uhr 19,50 bis 28,50 €

8 Für die gleichen Leistungen wie unter 5, jedoch Sonn- und Feiertags 15,40 bis 27,00 €.
Anmerkung: Als allgemeine Sprechstunde gilt die durch Aushang festgesetzte Zeit, selbst wenn sie nach 20 Uhr festgesetzt ist. Eine Berechnung des Honorars nach Ziff. 6 bis 8 kann also nur dann erfolgen, wenn die Beratung außerhalb der festgesetzten Zeit stattfand und der Patient nicht schon vor Ablauf derselben im Wartezimmer anwesend war. Ebenso können für Sonn- und Feiertage nicht die dafür vorgesehenen erhöhten Honorare zur Berechnung kommen, wenn der Heilpraktiker gewohnheitsmäßig an Sonn- und Feiertagen Sprechstunden hält.

9 Hausbesuch, einschließlich Beratung bei Tag 21,50 bis 29,50 € in dringenden Fällen (Eilbesuch, sofort ausgeführt) 24,00 bis 32,00 €

9.3 bei Nacht und an Sonn- und Feiertagen 27,50 bis 36,50 €

10 Nebengebühren für Hausbesuche: Wenn der Heilpraktiker außerhalb seiner Praxis tätig sein muss, so hat er Anspruch auf Entschädigung für den Zeitaufwand während seiner Abwesenheit oder für den zurückgelegten Weg. Liegt der Ort der Behandlung bis zu 2 Kilometer von der Praxis entfernt, dann beträgt das Wegegeld:

10.1 für jede angefangene Stunde bei Tag bis 5,50 €

10.2 für jede angefangene Stunde bei Nacht 10,50 € Das Wegegeld wird ersetzt bei einer Entfernung von 2 bis 25 Kilometern:

10.3 durch Erstattung der Auslagen für öffentliche Verkehrsmittel

10.4 durch besondere Vereinbarung mit dem Patienten, wie Gestellung eines Transportmittels. Hierbei besteht nur Anspruch auf Vergütung der Zeitversäumnis. Bei Benutzung des eigenen Fahrzeuges für den zurückgelegten Kilometer 10.5 bei Tag bis 1,25 €

10.6 bei Nacht bis 2,50 €

10.7 Handelt es sich um einen Fernbesuch von über 25 km Entfernung zwischen Praxis- und Besuchsort, so können pro Kilometer an Reisekosten in Anrechnung gebracht werden bis 0,25 € Anmerkung: Die Wegekilometer werden nach dem jeweils günstigsten benutzbaren Fahrtweg berechnet. Besucht der Heilpraktiker mehrere Patienten bei einer Besuchsfahrt, werden die Fahrtkosten entsprechend aufgeteilt.

10.8 Handelt es sich bei einem Krankenbesuch um eine Reise, welche länger als 6 Stunden dauert, so kann der Heilpraktiker anstelle des Wegegeldes die tatsächlich entstandenen Reisekosten in Anrechnung bringen und außerdem für den Zeitaufwand 10,50 bis 20,50 € pro Stunde Reisezeit berechnen. Der Patient ist hiervon vorher in Kenntnis zu setzen.

11.1 Kurze Krankheitsbescheinigung oder Brief im Interesse des Patienten 3,60 bis 15,50 €

11.2 Ausführlicher Krankheitsbericht oder Gutachten 10,30 bis 20,50 € (DIN A4 engzeilig maschinengeschrieben)

11.3 Individuell angefertigter schriftlicher Diätplan bei Ernährungs- und Stoffwechselstörungen 10,50 bis 26,00 €

Anmerkung: Die Vervollständigung vorgefertigter Diätpläne ist nicht berechnungsfähig.

12.1 Harnuntersuchungen qualitativ mittels Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers (Teststreifen) durch visuellen Farbvergleich bis zu 3,10 €. Anmerkung: Die einfache qualitative Untersuchung auf Zucker und Eiweiß sowie die Bestimmung des pH-Wertes und des spezifischen Gewichtes ist nicht berechnungsfähig.

12.2 Harnuntersuchung quantitativ (es ist anzugeben, auf welchen Stoff untersucht wurde, z.B. Zucker usw.) bis zu 4,60 €

12.4 Harnuntersuchung, nur Sediment bis zu 4,60 €

12.5 Carzinochrom-Reaktion (CCR) bis zu 17,90 €

12.7 Blutstatus bis zu 18,00 € (nicht neben Ziff. 12.9, 12.10, 12.11)

12.8 Blutzuckerbestimmung bis zu 8,00 €

12.9 Hämoglobinbestimmung bis zu 5,50 €

12.10 Differenzierung des gefärbten Blutausstriches bis zu 7,70 €

12.11 Zählung der Leuko- und Erythrozyten bis zu 5,50 €

12.12 Blutkörperchen-Senkunqsqeschwindiqkeit (BKS) einschließlich Blutentnahme bis zu 6,00 €

12.13 Einfache mikroskopische und/oder chemische Untersuchungen von Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen auch mit einfachen oder schwierigen Färbeverfahren sowie Dunkelfeld, pro Untersuchung bis zu 9,50 €

12.14 Aufwendige Chemogramme von Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen je nach Umfang (z.B. Enzymdiagnostik, Nierenchemie, Blutserumchemie, Stuhlchemie, Elektrolyse, Elektrophorese, Fermentchemie, pro Einzeluntersuchung) bis zu 10,50 €

12.15 Photometrie, pro Einzeluntersuchung bis zu 10,50 €. Anmerkung: Die Art der Untersuchung bei Ziff. 12.13, 12.14 oder 12.15 ist anzugeben.

13.1 Sonstige Untersuchungen unter Zuhilfenahme spezieller Apparaturen oder Färbeverfahren besonders schwieriger Art, z.B. ph-Messungen im strömenden Blut oder Untersuchungen nach v. Bremer, Enderlein usw. 10,50 bis 31,00 €. Anmerkung: Die Art der Untersuchung ist anzugeben.

14.1 Binokulare mikroskopische Untersuchung des Augenvordergrundes (keine Irisdiagnostik) 5,20 bis 10,50 €

14.2 Binokulare Spiegelung des Augenhintergrundes 5,20 bis 10,50 €

Anmerkung: Eine Leistung nach Ziffer 14.1 kann nicht neben einer Leistung nach Ziffer 1 oder Ziffer 4 berechnet werden. Leistungen nach Ziffer 14.1 und 14.2 können nicht nebeneinander berechnet werden.

14.3 Grundumsatzbestimmung nach Read 5,20 bis 8,00 €

14.4 Grundumsatzbestimmung mit Hilfe der Atemgasuntersuchung 10,30 bis 26,00 €

14.5 Prüfung der Lungenkapazität (Spirometrische Untersuchung) 10,50 bis 20,50 €

14.6 Elektrokardiogramm mit mindestens 9 Ableitungen 26,00 bis 51,50 €

14.7 Elektrokardiogramm mit Standardableitungen, Goldbergerableitungen, Nehbsche Ableitungen, Brustwandableitungen 20,50 bis 31,00 €

14.8 Oszillogramm-Methoden 5,20 bis 25,50 €

14.9 Spezielle Herz-Kreislauf-Untersuchungen (Schellong) 10,50 bis 25,50 €. Anmerkung: Nicht neben Ziffer 1 oder 4 berechenbar.

14.10 Ultraschall-Gefäßdoppier-Untersuchung zur peripheren Venendruck- und/oder Strömungsmessung bis 11,30 €

15.1 Photoaufnahmen zu diagnostischen Zwecken, Aufnahmen schwarz/weiß (pro Augenpaar) 5,50 bis 15,50 €

15.2 Vergrößerungen sowie Farbaufnahmen werden zum handelsüblichen Preis berechnet. Anmerkung: Photographische Aufnahmen der Iris oder andere photographische Aufnahmen, die zu diagnostischen Zwecken notwendig sind, sind zuvor mit dem Patienten zu vereinbaren. Photoaufnahmen, die Studienzwecken des Heilpraktikers dienen, kommen nicht zur Berechnung.

16.1 Elektro Neural-Diagnostik 10,50 bis 26,00 €

16.2 Segmentdiagnostik, 5,20 bis 20,50 € Maximaldiagnostik u.a.

16.3 Bioelektrische Funktionsdiagnostik 15,50 bis 41,00 €

16.4 Hautwiderstandsmessungen 5,20 bis 26,00 €. Anmerkung: Art und Ziel der Untersuchung sind anzugeben.

17.1 Neurologische Untersuchung 5,20 bis 26,00 €. Anmerkung: Die neurologische Untersuchung wird grundsätzlich nur durchgeführt, wenn sie für den Heilzweck oder für die Sicherung der Diagnose oder die Beobachtung des Heilungsverlaufes erforderlich erscheint.

18 Heilmagnetische Behandlungen

18.1 Einfache heilmagnetische Spezialbehandlungen, soweit sie nicht das gewöhnliche Maß einer Behandlung in zeitlicher Hinsicht überschreiten 5,50 bis 10,50 €

18.2 Heilmagnetische Spezialbehandjungen, soweit sie in zeitlicher Hinsicht das gewöhnliche Maß überschreiten 8,00 bis 26,00 €

19 Psychotherapie

19.1 Psychotherapie von halbstündiger Dauer 15,50 bis 26,00 €

19.2 Psychotherapie von 50-90 Minuten Dauer 26,00 bis 46,00 €

19.3 Erstellung eines psychodiagnostischen Befundes 15,50 bis 38,50 €

19.4 Psychotherapeutisches Gutachten je zweizeiliger Schreibmaschinenseite bis 15,50 €

19.5 Psychologische Exploration mit eingehender Beratung 15,50 bis 46,00 €

19.6 Anwendung und Auswertung von Testverfahren (TAT, TUA, Rorschach usw.) 15,50 bis 38,50 €

19.7 Behandlung von Störungen der Sprechorgane je Sitzung 10,50 bis 31,00 €. Anmerkung: Die Honorare für eine ausgedehnte Spezialbehandlung von Sprechangst-Neurosen (Stottern), Honorare für spezielle ausgedehnte Sprechlehrkurse, Kurse der Entwöhnungsbehandlung usw. sind besonders zu vereinbaren.

19.8 Behandlung einer Einzelperson durch Hypnose 15,50 bis 26,00 €

20 Atemtherapie, Massagen

20.1 Atemtherapeutische Behandlungsverfahren 13,00 bis 31,00 €

20.2 Nervenpunktmassage nach Cornelius, Aurelius u.a. Spezialnervenmassage 8,00 bis 15,50 €

20.3 Bindegewebsmassage 8,00 bis 20,50 €

20.4 Teilmassage (Massage einzelner Körperteile) 5,50 bis 10,50 €

20.5 Großmassage 10,50 bis 18,00 €

20.6 Sondermassagen 10,50 bis 20,50 € – Unterwasserdruckstrahlmassage – Lymphdrainage – Schrägbettbehandlung u.a.

20.7 Behandlung mit physikalischen oder medico-mechanischen Apparaten 10,50 bis 26,00 €

20.8 Einreibungen zu therapeutischen Zwecken in die Haut 5,50 bis 8,00 €

21 Akupunktur

21.1 Akupunktur einschließlich Pulsdiagnose 10,30 bis 26,00 €

21.2 Moxibustionen, Elektroakupunktur, Injektionen und Quaddelungen in Akupunkturpunkte 5,20 bis 15,50 €

22 Inhalationen

22.1 Inhalationen, soweit sie vom Heilpraktiker mit den verschiedenen Apparaturen in der Sprechstunde ausgeführt werden 5,50 bis 13,00 €

23 Aerosole

23.1 Anwendung von Aerosolen mit Kompressor, Preßluft- bzw. Sauerstoffapparaten 5,20 bis 15,50 €

24.1 Eigenblutinjektion einschl. Blutentnahme und Reinjektion 10,30 bis 13,00 €

24.2 Eigenharninjektion 5,20 bis 13,00 €

25.1 Injektion, subkutan bis 5,20 €

25.2 Injektion, intramuskulär bis 5,20 €

25.3 Injektion, intravenös, intraarteriell bis 7,70 €

25.4 intrakutane Reiztherapie (Quaddelbehandlung), pro Sitzung 7,20 bis 13,00 €

25.5 Injektion, intraartikulär 5,20 bis 15,50 €

25.6 Neural- oder segmentgezielte Injektionen nach Hunecke 7,70 bis 26,00 €

25.7 Infusion bis 8,70 €

25.8 Dauertropfinfusion bis 12,80 €

Anmerkung: Für die bei Infusionen gegebenenfalls eingebrachten Medikamente werden nur die nachweisbaren Eigenkosten, unter Angabe von Art und Menge der verbrauchten Präparate, von den Leistungsträgern erstattet.

25.9 Gasgemischinjektionen (z.B. Ozonoder Sauerstoff), intramuskulär 7,70 bis 13,00 €

25.10 Gasgemischinjektionen, intraarteriell 13,00 bis 26,00 €

25.11 HOT-Behandlung (Hämatogene Oxidationstherapie) 26,00 bis 51,50 €

26.1 Blutentnahme bis 3,60 €

26.2 Aderlaß bis 12,80 €

27.1 Setzen von Blutegeln, 10,50 bis 31,00 € ggf. einschließl. Verband

27.2 Skarifikation der Haut 5,50 bis 10,50 €

27.3 Setzen von Schröpf köpfen, unblutig 5,20 bis 8,00 €

27.4 Setzen von Schröpfköpfen, blutig 10,50 bis 20,50 €

27.5 Schröpfkopfmassage einschließl. Gleitmittel 5,20 bis 10,50 €

27.6 Anwendung großer Saugapparate für ganze Extremitäten 10,50 bis 26,00 €

27.7 Setzen von Fontanellen 5,20 bis 15,50 €

27.8 Setzen von Cantharidenblasen 5,20 bis 10,50 €

27.9 Reinjektion des Blaseninhaltes (aus Ziffer 27.8) 5,20 bis 10,50 €

27.10 Anwendung von Pustulantien 5,20 bis 10,50 €

27.11 Baunscheidtieren 10,30 bis 20,50 €

27.12 Biersche Stauung 5,20 bis 8,00 €

28.1 Behandlung mittels paravertebraler Infiltration, einmalig bzw. medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich einer Körperregion 7,70 bis 15,50 €

28.2 Behandlung mittels paravertebraler Infiltration, mehrmalig bzw. medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich mehrerer Körperregionen 10,30 bis 20,50 €

29.1 Roedersches Behandlungs- und Mandelabsaugverfahren 8,00 bis 15,50 €

30.1 Spülung des Ohres 8,00 bis 15,50 €

30.2 Anwendung der Beutelbegasung für ganze Extremitäten mit Ozon oder Sauerstoff 10,30 bis 36,00 €

31 Abszesse u.a.

31.1 Eröffnung eines oberflächlichen Abszesses 5,20 bis 13,00 €

31.2 Entfernung von Aknepusteln pro Sitzung 5,20 bis 10,50 €

32.1 bei einer kleinen Wunde 5,20 bis 10,50 €

32.2 bei einer größeren und verunreinigten Wunde 10,30 bis 15,50 €

33.1 Verbände, jedesmal 5,20 bis 15,50 €

33.2 elastische Stütz-, Tape-oder Pflasterverbände 5,20 bis 15,50 €

33.3 Kompressions- oder Zinkleimverband 5,20 bis 13,00 €

Anmerkung: Materialien kommen zum Gestehungspreis zur Berechnung.

34.1 Chiropraktische Behandlung 10,50 bis 18,00 €

34.2 Gezielter chiropraktischer Eingriff an der Wirbelsäule 15,40 bis 19,00 €

Anmerkung zu Ziff. 34.2: Bei einem mehr als dreimaligen gezielten Eingriff an der Wirbelsäule pro Behandlungsfall kann der Leistungsträger eine Begründung verlangen.

35.1 des Unterkiefers 7,70 bis 15,50 €

35.2 der Schultergelenke 15,40 bis 26,00 €

35.3 der Handgelenke, der Oberschenkel, der Unterschenkel, der Vorderarme und der Fußgelenke 15,40 bis 26,00 €

35.4 der Schlüsselbeine und der Kniegelenke 5,20 bis 15,50 €

35.5 der Daumen 5,20 bis 13,00 €

35.6 der Finger und Zehen 5,20 bis 13,00 €

Medizinische Bäder und sonstige hydrotherapeutische Anwendungen

36.1 Leitung eines ansteigenden Vollbades 5,20 bis 15,50 €

36.2 Leitung eines ansteigenden Teilbades 5,20 bis 8,00 €

36.3 Spezialdarmbad (subaquales Darmbad) 7,70 bis 23,00 €

36.4 Kneippsche Güsse 5,50 bis 8,00 €

37.1 Teilheißluftbad, z. B. Kopf oder Arm 5,50 bis 8,00 €

37.2 Ganzheißluftbad, z. B. Rumpf oder Beine 8,00 bis 10,50 €

37.3 Heißluftbad im geschlossenen Kasten 5,20 bis 10,50 €

37.4 Elektrisches Vierzellenbad 8,00 bis 13,00 €

37.5 Elektrisches Vollbad (Stangerbad) 7,70 bis 13,00 €

38.1 Fangopackungen 8,00 bis 15,50 €

38.2 Paraffinpackungen, örtliche 8,00 bis 15,50 €

38.3 Paraffinganzpackungen 10,50 bis 23,00 €

38.4 Kneippsche Wickel- und Ganzpackungen, Prießnitz- und Schlenzpackungen 10,50 bis 31,00 €

Anmerkung: Alle nicht aufgeführten Bäder und Packungen evtl. unter Verwendung verschiedener Apparate werden nach vergleichbaren Positionen berechnet.

39.1 Einfache oder örtliche Lichtbestrahlungen 5,50 bis 8,00 €

39.2 Ganzbestrahlungen 7,70 bis 10,50 €

39.4 Faradisation, Galvanisation und verwandte Verfahren (Schwellstromgeräte) 5,50 bis 15,50 €

39.5 Anwendung der Influenzmaschine 5,50 bis 10,50 €

39.6 Anwendung von Heizsonnen (Infrarot) 5,50 bis 8,00 €

39.7 Verschorfung mit heißer Luft und heißen Dämpfen 5,20 bis 10,50 €

39.8 Behandlung mit hochgespannten Strömen, Hochfrequenzströmen in Verbindung mit verschiedenen Apparaten 5,50 bis 15,50 €

39.9 Langwellenbehandlung (Diathermie), Kurzwellen- und Mikrowellenbehandlung 8,00 bis 18,00 €

39.10 Magnetfeldtherapie mit besonderen Spezialapparaten 10,50 bis 20,50 €

39.11 Elektromechanische und elektrothermische Behandlung (je nach Aufwand und Dauer) 5,50 bis 31,00 €

39.12 Niederfrequente Reizstromtherapie, z.B. Jono Modulator 5,50 bis 26,00 €

39.13 Ultraschall-Behandlung 5,50 bis 15,50 €

Therapieverfahren

A

Aderlass 26.2 Aerosolanwendung 23 Akupunktur21 Aknepusteln, Entfernung von  31.2 Atemtherapie 20.1 Attest 11 Augenhintergrundspiegelung 14.2 Augenvordergrunduntersuchung 14.1 Ausstellung eines Wiederholungsrezeptes 3

B

Bäder, medizinische 36 Baunscheidt-Behandlung 27.1 Begasung von Extremitäten 30.2 Beratung 5 Beratung außerhalb der Sprechstunde 6 Beratung an Sonn- und Feiertagen 8 Beratung bei Nacht 7 Bestrahlungen 39.1 Biersche Stauung 27.1 Bindegewebsmassage 20.3 Bioelektronische Diagnostik 16.3 Blutausstrichdifferenzierung 12.1 Blutegelbehandlung 27.1 Blutentnahme 26.1 Blutkörperchensenkungsgeschwindigkeit 12.1 Blutstatus 12.7 Blutuntersuchungen, sonstige 13 Blutwäsche 25.1 Blutzuckerbestimmung 12.8

C

Cantharidenpflasterbehandlung 27.8 Carzinochrom-Reaktion 12.5 Chemische Untersuchung 12.13 Chemische Untersuchung, aufwendig 12.14 Chemogramm 12.13 Chiropraktik 34.1-2

D

Diätplan 11.3

E

Eigenblutinjektion 24.1 Eigenharninjektion 24.2 Einreibungen zur Therapie 20.8 EKG 14.6-7 Elektroneuraldiagnostik 16.1 Elektrophysikalische Methoden 39 Elektrobäder 37.4-5 Enzymdiagnostik 12.14 Erstuntersuchung 1 Erythrozytenzählung 12.11

F

Fangopackungen 38.1 Fontanellen, Setzen von 27.7

G

Gefäßdoppler-Untersuchung 14.10 Grundumsatzbestimmung nach Read 14.3 Grundumsatzbestimmung mittels Atmungsuntersuchung 14.4

H

Hämoglobinbestimmung 12.9 Harnuntersuchung 12.1-4 Hausbesuch 9 Hausbesuch als Eilbesuch 9.2 Hausbesuch bei Tag 9.1 Hausbesuch: nachts und sonntags 9.3 Hausbesuch, Nebengebühren 10 Hautwiderstandsmessung 16.4 Heilmagnetische Behandlungen 18.1-2 Heißluftbäder 37.1-3 Herz-Kreislaufuntersuchungen (Schellong) 14.9 Homöopathie, klassische Repert. 2 HOT-Behandlung 25.11 Hydrotherapeutische Anwendungen, 36

I

Infiltration, paravertebrale. 28 Infusion, 25.7-8 Inhalation 22 Injektion 25

K

Kirlian-Fotografie 15.1 Kneipp’sche Anwendungen 36.4 Krankheitsbescheinigung 11.1-2 Kristallographie 12.15 Kurplan/Diätplan 11.3

L

Leukozytenzählung 12.11 Lichtbäder 39.1-2 Lungenkapazität, Prüfung der 14.5 Lymphdrainage 20.6

M

Magnetfeldtherapie 39.10 Massagen 20 Medico-mechanische Apparate, Beh. 20.7

N

Nervenpunktmassage 20.2 Neuraltherapie 25.6 Neurologische Untersuchungen 17

O

Ohrspülung 30.1 Osteopathie 35.1-6 Oszillogramm-Methoden 14.8 Ozoninjektion 25.9-10

P

Paravertebrale Infiltration 28 Paraffin-Packungen 38.2-3 Pflasterverbände 33.2 Photoaufnahmen zur Diagnose 15.1-2 Photometrie 12.15 Prießnitzpackungen 38.4 Psychotherapeutische Behandlungen 19.1-8 Pustulieren 27.10

Q

Quaddelbehandlung 25.4

R

Reizstromtherapie 39.12 Reiztherapie, Intracutane 25.4 Repertorisation, klass. Homöopathie 2 Roedersche Behandlung 29

S

Sauerstoffinhalation 23 Saugapparate, Behandlung mit 27.6 Segmentdiagnostik 16.2 Skarifikation der Haut 27.2 Sondermassagen 20.6 Spirometrische Untersuchungen 14.5 Sprachstörungen, Behandlung von 19.7 Schlenzbäder und -packungen 36.1 / 38.4 Schrägbettbehandlung 20.6 Schriftliche Auslassungen 11 Schröpfen 27.3-4

T

Teilmassage 20.4

U

Ultraschallbehandlungen 39.13 Untersuchung, eingehende 1 Unterwassermassage 20.6 Urinuntersuchung 12.1-4

Verbände 33 Wiederholungsverordnung 3 Wundversorgung 32

Quelle: VDH