Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Hinweise:

Hier finden Sie unsere AGB zum Download.

Hier finden Sie unsere Widerrufsbelehrung.

Die von uns angebotenen Waren und/oder Dienstleistungen unterliegen laut Verbraucherrichtlinie (VRRL) vom 13.06.2014 den gesetzlichen Gewährleistungsrechten.

Bei einer Anmeldung wird der jeweilige Vertragstext auf unserem Server gespeichert. Die Vertragssprache ist Deutsch.

1. Unterrichtsangebote

1.1 Unter https://deutsche-heilpraktikerschule.de/ sowie in weiteren Werbematerialien dargestellte Unterrichtsangebote für Aus- und Fortbildungen sind solche der DtHPS Service GmbH, Geschäftsführer: Michael Bochmann, Shakespearestraße 34, 04107 Leipzig, Telefon: 0341 6995594, Fax: 0341 68709702, E-Mail: info@deutsche-heilpraktikerschule.de (DtHPS).

1.2 DtHPS betreibt unter dem Namen „Deutsche Heilpraktikerschule®“ ein bundesweit agierendes Franchisesystem, in dem jeweils rechtlich selbstständige Ausbildungsstätten für Heilpraktiker auf den Gebieten der Naturheilkunde und der Psychotherapie zusammengeschlossen sind (DtHPS-Standorte). Die Inhaber der DtHPS-Standorte führen im Präsenzunterricht auf eigene Kosten und auf eigene Rechnung einschlägige Aus- und Fortbildungsveranstaltungen sowie Workshops, Fachseminare und Fachausbildungen durch und sind Vertragspartner der Teilnehmer. Eine aktuelle Übersicht über die einzelnen Standorte und über deren Inhaber ist jederzeit unter https://deutsche-heilpraktikerschule.de/standorte/ abrufbar.

1.3 Am DtHPS-Standort Leipzig, Käthe-Kollwitz-Str. 16–18, 04109 Leipzig, Telefon: 0341 35055707, E-Mail: info@deutsche-heilpraktikerschule.de betreibt Herr Michael Bochmann unter der Bezeichnung „Deutsche Heilpraktikerschule® Inh. Michael Bochmann“ in eigener Verantwortung selbst eine Ausbildungsstätte für Präsenzunterricht.

1.4 Daneben bietet Herr Michael Bochmann unter der Anschrift Shakespearestraße 34, 04107 Leipzig, Telefon: 0341 6995594, E-Mail: fernakademie@deutsche-heilpraktikerschule.de über die „Fernakademie der Deutschen Heilpraktikerschule®“ (Fernakademie) von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU), 50676 Köln, Peter-Welter-Platz 2, zugelassene Fernunterrichtslehrgänge an.

1.5 Ein Kooperationspartner der „Deutsche Heilpraktikerschule®“ führt in eigener Verantwortung eine Phytotherapie-Ausbildung im Online-Unterricht durch. Aktuelle Kooperationspartnerin ist Frau Kristin Metz, Michael-Kazmierczak-Str. 36, 04157 Leipzig, Telefon: 0341 44222839, E-Mail: phyto@deutsche-heilpraktikerschule.de.

1.6 Ein Kooperationspartner der „Deutsche Heilpraktikerschule®“ führt in eigener Verantwortung eine Hormoncoaching-Ausbildung im Online-Unterricht durch. Aktuelle Kooperationspartnerin ist Frau Juliane Miorin-Bellermann, Peter-Paul-Straße 36, 65606 Villmar, E-Mail: hormoncoach@deutsche-heilpraktikerschule.de.

1.7 Alle vorgenannten und ggf. weitere unter https://deutsche-heilpraktikerschule.de/ dargestellte Angebote sind freibleibend. Ein Anspruch auf deren Durchführung besteht nicht. Es bleibt vorbehalten, die Angebote jederzeit zu ändern oder zu ergänzen, insbesondere bestimmte Aus- und Fortbildungen zukünftig gar nicht mehr oder nur zu geänderten Konditionen anzubieten.

1.8 Für das Vertragsverhältnis mit dem Teilnehmer gelten die nachfolgenden AGB.

2. Vertragspartner, Vertragsschluss, Leistungen

2.1 Vertragspartner des Teilnehmers ist nicht die DtHPS, sondern der Inhaber des jeweiligen DtHPS-Standorts, der Fernakademie bzw. der Kooperationspartner für die Phytotherapie-Ausbildung oder Hormoncoaching-Ausbildung.

2.2 Der Teilnehmer unterbreitet dem Vertragspartner, bei dem er sich anmeldet, mit der ordnungsgemäß ausgefüllten Anmeldung (schriftlich oder in Textform, einschließlich Online-Anmeldungen) ein rechtsverbindliches Angebot. Es richtet sich auf den Abschluss eines Unterrichtsvertrages zu den in der Anmeldung und den hiesigen AGB genannten Konditionen und wird mit Zugang beim Vertragspartner wirksam.

2.3 Der Vertrag kommt durch das zuerst eintretende der folgenden Ereignisse zustande:

– Annahmeerklärung des Vertragspartners in Textform (Anmeldebestätigung oder Rechnung),

– Zahlungen des Teilnehmers,

– vom Vertragspartner zugelassene Teilnahme an der ersten gebuchten Veranstaltung.

Der Vertragspartner kann vor Vertragsschluss vom Teilnehmer einen Identitätsnachweis verlangen.

2.4 Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich rechtsverbindlich aus der Anmeldebestätigung oder Rechnung. Sofern dort nicht anders angegeben, umfassen sie nur die unmittelbare Lehre und in begrenztem Umfang Lehrmaterial.

2.5 Teilnehmer der Fernlehrgänge und Teilnehmer der Präsenzausbildungen erhalten während der Vertragsdauer kostenlos und ortsunabhängig einen Zugang zum „Online-Campus“. Hierbei handelt es sich um einen E-Learning-Bereich mit zusätzlichem Lernmaterial.

2.6 Zusätzliche Leistungen wie etwa Anreise, Übernachtung und Verpflegung sind nicht Bestandteil des Vertrages. Entsprechende Buchungen erfolgen allein auf Kosten und Risiko des Teilnehmers. Der Vertragspartner übernimmt keine dem Teilnehmer entstandenen Kosten, falls eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben werden muss, beispielsweise wegen Erkrankung/Verhinderung des Dozenten oder Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (z.B. Kosten für Anreise oder Hotelübernachtung).

3. Ausbildungsziele, Durchführung

3.1 Ausbildungsziele, Dauer und Beginn des Unterrichts variieren und ergeben sich rechtsverbindlich aus der jeweiligen Anmeldung. Unverbindliche Informationen dazu sind unter https://deutsche-heilpraktikerschule.de/  abrufbar. Für die Ausübung des jeweiligen Berufsbildes gelten die entsprechenden Gesetze und sonstige Vorschriften des Bundes und der Länder.

3.2 Neben einer regelmäßigen Teilnahme an den Veranstaltungen ist zur Erreichung des Ausbildungsziels ein umfangreiches Selbststudium anhand der obligatorischen und empfohlenen Literatur sowie der Lehrmaterialien der Deutschen Heilpraktikerschule® nötig.

3.3 Bei Aus- und Fortbildungen zur Vorbereitung auf eine amtliche oder sonstige Prüfung übernehmen die DtHPS und/oder der Vertragspartner keinerlei Haftung für das Bestehen der Prüfung. Die Anmeldung zu einer mit der Aus- oder Fortbildung angestrebten amtsärztlichen Prüfung erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten selbstständig durch den Teilnehmer beim zuständigen Ordnungsamt seines Hauptwohnsitzes oder zukünftigen Praxisstandortes. Für die Praxistätigkeit wird zusätzlich eine Aus- und Weiterbildung in naturheilkundlichen und diagnostischen Verfahren empfohlen.

3.4 Für jeden Teilnehmer stellt die DtHPS kostenlos einen Studienausweis aus. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Meldung des Vertragspartners an die DtHPS. Für die Teilnehmer der Fernakademie stellt die Fernakademie der Deutschen Heilpraktikerschule® Inh. Michael Bochmann auf Wunsch kostenlos einen Studienausweis aus. Voraussetzung ist die schriftliche Erklärung an fernakademie@deutsche-heilpraktikerschule.de.

3.5 Jeder Teilnehmer verpflichtet sich gegenüber der DtHPS sowie dem Vertragspartner, ihm ausgehändigte Skripte oder Zugänge zu Online-Veranstaltungen bzw. Aufzeichnungen oder Kopien solcher nicht an Dritte weiterzugeben, zu veräußern oder Dritten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Deren Vervielfältigung ist verboten, ebenso die Durchführung von Unterricht für Dritte auf der Grundlage des DtHPS-Kurskonzeptes. Eigene Aufzeichnungen dürfen ohne vorherige Zustimmung der DtHPS und des Vertragspartners nicht erstellt werden.

3.6. Wegen Krankheit des Teilnehmers nicht wahrgenommene Unterrichtseinheiten können einmalig innerhalb von zwei Jahren nach regulärem Studienende kostenlos nachgeholt werden, sofern der Teilnehmer einen geeigneten Nachweis erbringt (z.B. AU-Bescheinigung).

3.7 Die psychotherapeutische Heilpraktikerausbildung bereitet ausschließlich auf die amtsärztliche Überprüfung und die berufliche Tätigkeit im beratenden Kontext vor. Für die Praxistätigkeit wird zusätzlich eine Aus- bzw. Weiterbildung in einem psychotherapeutischen Verfahren nach persönlicher Neigung empfohlen.

3.8 Eine einmalige Unterbrechung der Aus- oder Fortbildung für bis zu sechs Monate ist mit schriftlicher Pausierungsvereinbarung möglich. Die vereinbarte Zahlungsweise bleibt dabei bestehen; Kündigungs- oder sonstige Fristen werden jedoch nicht unterbrochen oder gehemmt. Eine Studienpause ist bei der Phytotherapie-Ausbildung und Hormoncoaching-Ausbildung nicht möglich.

3.9 Ein Wechsel von Präsenzunterricht in Fernunterricht oder umgekehrt ist für die Ausbildung Heilpraktiker für Naturheilkunde und Psychotherapie nach Absprache mit dem jeweiligen Vertragspartner sowie in Abhängigkeit seines Kursangebots in Ausnahmefällen möglich. Eine entsprechende Vertragsänderung bedarf der Schriftform.

3.10 Im Falle der vorübergehenden Nicht-Erreichbarkeit externer Anwendungen, bspw. des Online-Campus oder der Online-Seminarplattform, etwa aufgrund von technischen Störungen aufseiten des Dienstleisters, besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf anteilige Rückzahlung oder Erstattung der Kosten, es sei denn, der Vertragspartner hat die Störung zu vertreten. Der Vertragspartner wird dem Teilnehmer jedoch eine kostenlose Wiederholung ermöglichen.

4. Präsenzunterricht

4.1 Veranstaltungen im Präsenzunterricht werden nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl von acht Personen durchgeführt. Ausschlaggebend ist der rechtzeitige Eingang verbindlicher Anmeldungen in ausreichender Zahl. Abweichende Regelungen sind im Einzelfall möglich.

4.2 Findet eine Veranstaltung mangels Erreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht statt, wird dies dem Teilnehmer unverzüglich mitgeteilt. Bereits geleistete Vergütungen erhält er in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet, nicht jedoch etwaige Übernachtungs- und Fahrtkosten (siehe Ziff. 2.6).

4.3 Sofern nicht anders vereinbart, bestimmt der Vertragspartner den konkreten Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns bzw. eines möglichen Studieneinstiegs. Darüber wird der Teilnehmer unverzüglich informiert.

4.4 Veranstaltungen, die aufgrund einer Erkrankung des Dozenten ausfallen, werden nachgeholt oder es wird ein Vertretungsdozent eingesetzt. Entsprechendes gilt in Fällen höherer Gewalt. Alternativ kann eine Präsenzveranstaltung in diesen Fällen auch online durchgeführt werden.

4.5 Nach regulärem Studienende steht dem Teilnehmer der Online-Campus noch sechs Monate kostenfrei zur Verfügung. Er kann somit in der intensiven Zeit der Prüfungsvorbereitung wie gewohnt auf alle Materialien zugreifen und an der Prüfungsvorbereitung teilnehmen. Danach ist jede vom Teilnehmer gewünschte Verlängerung des Zugangs zum Online-Campus zu vergüten. Vertragspartner wird in diesem Fall Herr Michael Bochmann. Insgesamt sind maximal vier aufeinanderfolgende Verlängerungen für je sechs Monate möglich.

4.6 Im Falle der längeren Verhinderung eines Dozenten, bei Pandemien oder vergleichbaren Ereignissen, durch die ein Präsenzunterricht für längere Zeit unmöglich oder wesentlich erschwert wird, oder falls ein Dozent dauerhaft ausfällt, aber kurzfristig durch einen anderen ersetzt werden kann, der nicht vor Ort ist, kann der Unterricht ausnahmsweise online durchgeführt werden. Für von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Teilnehmer erfolgt die Umstellung auf Basis einer Äquivalenzbescheinigung. Die Umstellung auf Online-Unterricht verursacht zusätzliche Kosten und hat deshalb keine Preisminderung zur Folge.

5. Fernunterricht

5.1 Bei Fernunterricht stellt die Deutsche Heilpraktikerschule® (Fernakademie) dem Teilnehmer in den vereinbarten Zeitabständen Fernlernmaterial einschließlich der vorgesehenen Arbeitsmittel (Skripte) zur Verfügung und überwacht den Lernerfolg.

5.2 Die Skripte stehen dem Teilnehmer auf dem Online-Campus im digitalen Format zur Verfügung.

5.3 Postversand muss ausdrücklich vereinbart werden. Für den dadurch entstehenden Aufwand ist eine zusätzliche pauschale Vergütung in Höhe von sechs Prozent der Gesamtvergütung zu entrichten, die anteilig zusammen mit den monatlichen Raten zu zahlen ist. Das Inlandsporto ist darin enthalten. Portogebühren für den Versand ins Ausland werden mit detaillierter Aufstellung zusätzlich in Rechnung gestellt.

5.4 Die einmalige Teilnahme an den Praxisseminaren aller Fernkurse ist in der für den Fernkurs vereinbarten Vergütung mit enthalten. Sofern nicht anders vereinbart, liegt die Mindestteilnehmerzahl für Praxisseminare bei acht Personen. Sollte diese nicht zustande kommen, kann das Seminar nicht stattfinden. Die Teilnehmer werden unverzüglich, spätestens aber zwei Wochen vor geplantem Seminartermin informiert. Bereits geleistete Vergütungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet, nicht jedoch etwaige Übernachtungs- und Fahrtkosten (siehe Ziff. 2.6).

5.5 Für den Fernunterrichtslehrgang „Vorbereitung auf die amtsärztliche Heilpraktikerprüfung“ vorgesehene Praxisseminare können am DtHPS-Standort Leipzig oder nach vorheriger Absprache mit den Inhabern beider Standorte auch an einem anderen DtHPS-Standort absolviert werden.

5.6 Die Teilnahme an Praxisseminaren kann von der Buchung ausgeschlossen werden, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringt, dass eine gleichwertige Praxisausbildung bereits bei einem anderen Anbieter erfolgt ist. In diesem Fall vermindert sich die Vergütung entsprechend.

5.7 Nach Ausbildungsende stehen dem Teilnehmer der Online-Campus und die Betreuung durch die Tutoren noch sechs Monate kostenfrei zur Verfügung. Er kann somit in der intensiven Zeit der Prüfungsvorbereitung wie gewohnt auf alle Materialien zugreifen und an der Prüfungsvorbereitung teilnehmen. Danach ist jede vom Teilnehmer gewünschte Verlängerung des Zugangs zum Online-Campus zu vergüten. Vertragspartner wird in diesem Fall Herr Michael Bochmann. Insgesamt sind maximal vier Verlängerungen für je sechs Monate möglich.

6. Vergütung, Zahlungen

6.1 Der Teilnehmer ist gegenüber dem Vertragspartner zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

6.2 Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf dessen Konto oder per SEPA-Lastschriftmandat.

6.3 Bei den Ausbildungen mit ausschließlichem Präsenzunterricht besteht die Gesamtvergütung aus einer Einschreibegebühr und den Studiengebühren. Deren Höhe und Zahlungsmodalitäten ergeben sich rechtsverbindlich aus der entsprechenden Anmeldung. Unverbindliche Informationen dazu sind unter https://deutsche-heilpraktikerschule.de/ bzw. in weiterem Werbematerial (z.B. Broschüren, Flyer) erhältlich.

6.4 Die Einschreibegebühr ist sofort bei Vertragsabschluss fällig. Für die Studiengebühren bietet der Vertragspartner Ratenzahlungen an; Höhe und Anzahl der Raten ergeben sich aus der Anmeldung. Einzelne Raten sind jeweils zum Ersten des Monats zur Zahlung fällig, erstmals im Folgemonat des Kursbeginns. Der Gesamtbetrag wird sofort fällig, wenn der Teilnehmer mit zwei Raten in Verzug gerät. Abweichende Zahlungsvereinbarungen sind möglich.

6.5 Bei Fernunterrichtsverträgen kann die Vergütung nur in Raten für einen Zeitraum von jeweils höchstens drei Monate gezahlt werden. Höhe und Anzahl der Raten ergibt sich aus den Anmeldeunterlagen. Die einzelnen Raten sind jeweils zum 15. des Monats zur Zahlung an den Vertragspartner fällig, erstmals im Folgemonat des Kursbeginns.

6.6 Die Vergütung ist in jedem Fall spätestens bei Vertragsbeendigung in voller Höhe fällig.

6.7 Bei der Hormoncoach-Ausbildung erfolgt die Zahlung vor Modulbeginn. Konkrete Zahlungsziele entnehmen Sie bitte der Rechnung.

7. Widerruf, Kündigung

7.1 Dem Teilnehmer steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten dazu und die Folgen des Widerrufs ergeben sich aus der unter diesen AGB angefügten Widerrufsbelehrung. Die Widerrufserklärung ist an den jeweiligen Vertragspartner des Teilnehmers zu richten.

7.2 Beide Seiten können den Vertrag unter Einhaltung nachfolgender Kündigungsfristen mit Wirkung für die Zukunft ordentlich kündigen. Die Kündigung bedarf für ihre Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB).

7.3 Jeder Teilnehmer kann die Präsenzausbildung oder den Fernlehrgang innerhalb von 28 Tagen ab vertraglich vereinbartem Unterrichtsbeginn ordentlich kündigen. Davon ausgenommen sind Fachausbildungen und Fachseminare. Abweichend von Ziff. 7.7 werden bereits geleistete Vergütungen in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet, nicht jedoch etwaige Übernachtungs- und Fahrtkosten (siehe Ziff. 2.6) sowie die Einschreibegebühr.

7.4 Die Kündigungsfrist des Präsenzunterrichts Ausbildung zum Heilpraktiker für Naturheilkunde beträgt bei Zahlung in monatlichen Raten drei Monate zum Monatsende.

7.5 Eine Kündigung des Präsenzunterrichts Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie hat spätestens acht Tage nach dem Ende des vom Teilnehmer gebuchten zweiten Blockseminars mit sofortiger Wirkung zu erfolgen. Eine spätere Kündigung ist nicht möglich.

7.6 Bei dem Fernlehrgang Heilpraktiker für Naturheilkunde sowie dem Fernlehrgang Heilpraktiker für Psychotherapie beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Monatsende. Alle anderen Fernlehrgänge sowie die Online-Ausbildung Phytotherapie haben eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende.

7.7 Für die Hormoncoaching-Ausbildung im Online-Unterricht gelten folgende Kündigungsbedingungen: Bei Buchung und Gesamtzahlung aller Module haben Sie eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende. Bereits stattgefundene Module können weder gekündigt noch erstattet werden. Für die noch nicht stattgefundenen Module werden die gezahlten Gebühren abzüglich der Kosten für die einzelnen bereits stattgefundenen Module zurückerstattet. Bei Buchung aller Module und einer vereinbarten Ratenzahlung haben Sie eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende. Bereits entstandene Kosten durch zur Verfügung gestellte und stattgefundene Module müssen gezahlt werden und können durch die Kündigung nicht minimiert werden. Sind noch nicht alle Kosten für bereits stattgefundene Module durch die Ratenzahlung gedeckt, müssen diese auch nach der Kündigung bis zur vollständigen Tilgung gezahlt werden. Bei Buchung und Zahlung einzelner Module werden bereits gezahlte Gebühren bis zum Wirksamwerden der Kündigung fällig; Zahlungen darüber hinaus werden rückerstattet.

7.8 Im Falle einer wirksamen Kündigung hat der Teilnehmer den Teil der vereinbarten Vergütung zu entrichten, der dem Wert der bis zur Vertragsbeendigung vom Vertragspartner erbrachten Leistungen entspricht. Die Einschreibegebühr wird nicht erstattet.

7.9 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für eine Kündigung durch den Vertragspartner liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor:

– bei Zahlungsverzug des Teilnehmers nach erfolgloser dritter Mahnung,

– wenn der durch Tatsachen begründete dringende Verdacht einer Straftat des Teilnehmers besteht,

– wenn durch schuldhaftes Verhalten des Teilnehmers ein wesentlicher Vertrauensbruch (§ 626 BGB) eingetreten ist, etwa bei einem Verstoß gegen die Verbote nach Ziff. 3.5,

– nach fruchtloser Abmahnung wegen störenden Verhaltens des Teilnehmers gegenüber anderen Teilnehmern, Dozenten, dem Vertragspartner oder gegenüber der DtHPS.

7.10 Kommt es bei Teilnehmern, die durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden, während der Ausbildung zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit, kann die Ausbildung mit sofortiger Wirkung außerordentlich gekündigt werden.

7.11 Die Vertragspartner bieten auf eigene Kosten und eigene Rechnung ergänzend zu den einschlägigen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen weitere Workshops, Fachseminare oder Fachausbildungen an.

7.12 Für Workshops, Fachseminare, Fachausbildungen und Praxisseminare der Fernlehrgänge gelten folgende Regelungen: Kündigt der Teilnehmer nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist und vor Veranstaltungsbeginn einen Workshop oder ein Fachseminar, ist der Vertragspartner dazu berechtigt, pauschalierte Stornokosten für die Begleichung bisher angefallener materieller, ideeller und personeller Kosten zu verlangen. Der Nachweis, dass kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, bleibt dem Teilnehmer vorbehalten. Es gelten folgende Stornokosten:

– Kosten bei Stornierung der Anmeldung bis sechs Wochen vor Veranstaltungsdurchführung: 50,00 €.

– Kosten bei Stornierung der Anmeldung innerhalb von sechs Wochen vor Veranstaltungsdurchführung: 50 Prozent der Seminarkosten.

– Kosten bei Stornierung der Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungsdurchführung: 100 Prozent der Seminarkosten. Kann ein Ersatzteilnehmer durch den Stornierenden gestellt werden, entfallen die Stornokosten.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

8.2 Die Unwirksamkeit einer einzelnen Regelung lässt den Vertrag im Übrigen unberührt. In diesem Fall gilt die der unwirksamen, unter Berücksichtigung der Interessen beider Seiten am nächsten kommende wirksame Regelung als vereinbart. Entsprechendes gilt bei Regelungslücken.

8.3 Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen über Präsenzunterricht ist der Sitz des Vertragspartners.

8.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Fernunterrichtsvertrag ist der Wohnsitz des Teilnehmers.