Heute möchten wir Ihnen verschiedene Fördermöglichkeiten für Ihren Fernlehrgang aufzeigen.
Welche Möglichkeiten gibt es und wohin muss ich mich wenden, um diese zu erhalten?
Viele von Ihnen können pandemiebedingt Ihren aktuellen Beruf nicht ausüben. Sie und viele Ihrer Kollegen sind vielleicht sogar in Kurzarbeit und erhalten Kurzarbeitergeld.
Darauf hat die Bundesagentur für Arbeit reagiert und unterstützt Unternehmen, indem Weiterbildungen der Beschäftigten bezuschusst werden. Wir, als Weiterbildungsanbieter, sind mit unseren Fernlehrgängen zum Heilpraktiker für Naturheilkunde, Heilpraktiker für Psychotherapie, zum Ganzheitlichen Heilpraktiker sowie den Fernlehrgängen zum Gesundheits- oder Ernährungsberater sowie Klassische Homöopathie zertifiziert und somit als Träger für eine Förderung zugelassen. Nähere Informationen dazu, finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.
Möchten Sie sich selbst eine Weiterbildung bezuschussen lassen, dann gibt es in jedem Bundesland regionale Förderprogramme. In Sachsen gibt es die Sächsische Aufbaubank, in Sachsen-Anhalt finden Sie die Investitionsbank usw. Auch wenn Sie nur einen Teilbetrag erstattet bekommen oder vielleicht eine neue Förderphase in der Planung sein sollte, müssen Sie unbedingt vor Einstieg in den Kurs bzw. vor Rechnungserstellung den Antrag auf Fördergeld bei dem zuständigen Institut eingereicht haben, erst dann dürfen Sie sich anmelden. Andernfalls erhalten Sie von dem jeweiligen Institut eine Ablehnung bzw. wird Ihnen der Zuschuss zu den Gebühren verweigert. Meist genügt auch schon, dass Ihr Antrag eingegangen ist und Ihnen dies bestätigt wurde.
Hier finden Sie eine Übersicht über viele regionale Förderprogramme.
Fördermöglichkeiten für nicht von Kurzarbeit Betroffene
Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, wenn Sie nicht von Kurzarbeit betroffen sind, dass Ihr Unternehmen die Förderung der Weiterbildung für Sie als Mitarbeiter beantragen kann.
Sollten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter gemeldet sein, haben Sie die Möglichkeit sich unsere Fernlehrgänge über einen Bildungsgutschein fördern zu lassen. Hierbei trägt das Amt die vollständigen Studiengebühren inklusive der Pflichtliteratur. Hierzu müssen Sie lediglich beachten, dass es sich bei unseren Fernlehrgängen um Teilzeitmaßnahmen handelt.
Gern senden wir Ihnen (auf Anfrage) unsere Vorlagen zur jeweiligen Weiterbildung zu. Kontaktieren Sie uns gern per E-Mail: info@deutsche-heilpraktikerschule.de.
Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem Arbeitsvermittler und besprechen mit ihm das weitere Vorgehen. Bereiten Sie sich hierzu konkret auf Fragen vor, warum man Ihnen diese Förderung gewähren sollte. Niemand hat einen rechtlichen Anspruch auf eine Förderung und Sie müssen Ihren Ansprechpartner bei der Agentur gute Argumente liefern.
Sollten Sie noch Fragen rund um die Fördermöglichkeiten für Ihren Fernlehrgang haben, dann können Sie uns gern kontaktieren.
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