Was bedeutet das Heilpraktikerwesen für Mensch und Gesellschaft?

Was bedeutet das Heilpraktikerwesen für Mensch und Gesellschaft?

Was bedeutet das Heilpraktikerwesen für Mensch und Gesellschaft?

Was bedeutet das Heilpraktikerwesen für Mensch und Gesellschaft?

Der Mensch ist lieber chronisch gesund als chronisch krank

Wer krank ist, der will nur eines: Linderung für seine Beschwerden und möglichst schnell gesund werden. Wer und was ihm dabei helfen kann, ist für die meisten Menschen nebensächlich – solange es zeitnah, nachhaltig und möglichst nebenwirkungsfrei ist und die Gesundheit wiederherstellt. Der moderne Patient hat in diesem Sinne, neben der schulmedizinischen Behandlung, das traditionelle Heilwissen unserer Vorfahren wiederentdeckt und vertraut zunehmend darauf. Dass Naturheilverfahren bei vielen Menschen immer beliebter werden, zeigen neue Umfragen in Deutschland. So wünschen sich laut einer Studie der Deutschen Homöopathie-Union 75 Prozent der Deutschen eine integrative Behandlung aus zwei Therapiesäulen – das Miteinander von Schulmedizin und heilpraktischer Komplementärmedizin. Gerade chronisch Erkrankte und Schmerzpatienten profitieren von den ergänzenden naturheilpraktischen Behandlungen, da gerade bei dieser Patientengruppe die Schulmedizin allein oft an ihre Grenzen stößt und damit das Heilpraktikerwesen eine gute Ergänzung bietet.

Wachsende Akzeptanz für das Heilpraktikerwesen

Die Ressentiments der vorherrschenden Lehr-Medizin gegen eine Therapie mit Naturheilverfahren nehmen ab, je besser die wissenschaftliche Grundlage wird. Viele traditionelle Naturheilverfahren sind inzwischen zum großen Teil in ihren Grundlagen wissenschaftlich erklärbar. Bei der Wirksamkeit allerdings stolpert die Forschung vielfach hinterher. Das hängt keineswegs mit einem mangelnden Interesse der Forscher zusammen, sondern meist mit schmalen Finanzierungsmöglichkeiten derartiger Studien. Wenn auch die Studienlage noch dünn vertreten ist und in den Anfängen steckt – aktuell wird mehr und mehr darüber geforscht.

In jüngster Zeit befürworten selbst immer mehr Ärzte eine begleitende heilpraktische Behandlung oder akzeptieren diese. Speziell bei bestimmten Erkrankungen empfehlen sie die Mit-Behandlung durch einen Heilpraktiker. Vor allem durch die Behandlung von chronisch erkrankten Patienten durch naturheilpraktische Methoden entlasten Heilpraktiker in Zeiten des Ärztemangels die überfüllten ärztlichen Praxen und knappe Budgets.

Das Selbstbestimmungsrecht als Patient

Zunehmend mehr Patienten wünschen sich eine intensivere Zusammenarbeit zwischen Arzt und Heilpraktiker. Die Patienten haben sich immer wieder von der heilenden Wirkung der ganzheitlichen Erfahrungsheilkunde überzeugen können. Sie wollen auch in Zukunft dieses Angebot in Anspruch nehmen dürfen. Patienten haben ein grundgesetzlich verbrieftes Recht auf eine umfassende medizinische Versorgung (nach Grundgesetz Art. 2 und Art. 4) , d.h. auch auf alternative und komplementäre Verfahren aus der Naturheilkunde. Ebenso haben sie einen Anspruch auf freie Wahl von Therapeuten und Therapieverfahren.

PATIENTENSICHERHEIT wird großgeschrieben

Der Patientenschutz hat einen herausragenden Stellenwert im Heilpraktikerwesen. Gearbeitet wird nach dem alten Leitsatz der Medizin: „primum non nocere, secundum cavere, tertium sanare“, was heißt: „erstens nicht schaden, zweitens vorsichtig sein, drittens heilen“. Das gründet auf Fachwissen und Erfahrung. Es darf nur angewendet werden, was sicher beherrscht wird, erlernt in Fachaus- und Weiterbildungen.

Dass Heilpraktiker sehr sicher arbeiten, belegen die extrem geringen Schadensfälle. Nicht umsonst schlägt die Berufshaftpflichtversicherung der Heilpraktikerschaft durchschnittlich mit nur 100 € pro Jahr zu Buche – ein niedriger Beitrag im Vergleich zu anderen medizinischen Berufen. Dies dokumentiert die Sorgfalt und das sehr geringe Risiko bei heilpraktischen Behandlungen, denn der Betrag errechnet sich aus den Schadensbilanzen.

Berufsrecht und Berufsordnung des Heilpraktikers

Im Heilpraktikerwesen gelten grundsätzlich die gleichen Sorgfaltspflichten gegenüber den Patienten wie für Allgemeinmediziner. Die Heilpraktiker-Berufsordnung ist ein rechtliches Regelwerk mit rechtlich bindenden Regelungen. Die zahlreichen im Gesundheitswesen geltenden, landes- und bundesgesetzlichen Normen gelten für den Heilpraktikerberuf wie für den Arztberuf gleichermaßen. Beispielsweise seien hier genannt das Patientenrechtegesetz, Infektionsschutzgesetz oder das Arzneimittel- oder Medizinproduktegesetz.

Fazit

Das Heilpraktikerwesen sorgt dafür, dass die Vielzahl traditioneller Heilverfahren der Naturheilkunde, die auch als Kulturgüter im Sinne von UNESCO oder WHO anerkannt werden, bis heute erhalten geblieben sind und so allen Menschen für ihre Gesunderhaltung zur Verfügung stehen können. Heilpraktiker stellen durch ihre ganzheitlich herangehende Arbeitsweise eine wichtige und stabile Säule der Gesundheitsversorgung dar, sowohl für den einzelnen Patienten als auch für die gesamte Gesellschaft in unserem Land.

Quellen:
https://www.dhu.de/download/Studie-Kantar-Charts-Presse-21.07.18.pdf
https://www.gesamtkonferenz-heilpraktiker.de/

Hier finden Sie alle Informationen zu unseren Heilpraktikerausbildungen:

Dieser Beitrag wurde von Maika Oechel, Geschäftsbereichsleiterin Naturheilkunde der Deutschen Heilpraktikerschule Leipzig, verfasst.

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