Sachsen-Anhalt – Förderung von individuellen beruflichen Weiterbildungen

Sachsen-Anhalt – Förderung von individuellen beruflichen Weiterbildungen

Wenn Sie sich beruflich weiterbilden oder zusätzlich qualifizieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu einer Weiterbildung erhalten. In diesem Beitrag informieren wir Sie über die Förderung von individuellen beruflichen Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen von Privatpersonen mit wohnhaft in Sachsen-Anhalt.

Dabei werden auch Fernlehrgänge, die auf der Grundlage des Fernunterrichtsschutzgesetzes von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zugelassen sind, gefördert.

Für einen Antrag benötigen Sie ein entsprechendes Angebot von uns. Kommen Sie gern mit Ihren Vorstellungen auf uns zu und Sie erhalten dies in kürzester Zeit:

Hinweise zur Förderung

Beachten Sie bitte die Einkommensgrenze für Ihren Antrag. Diese liegt bei der Versicherungspflichtgrenze aktuell (Jahr 2023) bei jährlich 66.600,00 Euro (monatlich 5.550,00 Euro brutto). Wenn Sie diese überschreiten, dann erhalten Sie leider keinen Zuschuss. Sollten Sie darunterliegen, dann empfehlen wir Ihnen einen Antrag einzureichen.

Weiterhin müssen Sie erst Ihren Antrag auf Förderzuschuss bei der Investitionsbank einreichen, bevor Sie sich zu einem Fernlehrgang bei uns anmelden.

Sie haben Fragen rund um die Förderung, dann schauen Sie auch gern in die FAQ für das Programm Sachsen-Anhalt Weiterbildung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Beachten Sie bitte, dass hier vorrangig Privatpersonen gefördert werden, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, auch wenn Sie sich z. B. in Elternzeit befinden. Die Bezahlung der Weiterbildungskosten muss grundsätzlich durch den Zuwendungsempfänger nachweisbar und darf z. B. nicht durch Ihren Arbeitgeber oder einer anderen dritten Person erfolgen.

Wichtig ist, dass der Verwendungsnachweis innerhalb von einem Monat nach Ende des Bewilligungszeitraumes einzureichen ist (wird im Zuwendungsbescheid festgelegt – i.d.R. zwei Monate nach Beendigung der Weiterbildung). Der genehmigte Zuschuss wird grundsätzlich nach Beendigung der Weiterbildungsmaßnahme und nach Bezahlung der Rechnungen an den Weiterbildungsanbieter (im Erstattungsprinzip) ausgezahlt. Sie erhalten demnach nach Ende Ihrer Weiterbildung den Zuschuss durch das Land Sachsen-Anhalt ausbezahlt.

Noch ein Hinweis: Eine selbständige Nebentätigkeit innerhalb des Bewilligungszeitraumes ist förderschädlich und kann dazu führen, dass Ihnen der Zuschuss nicht bewilligt oder die Auszahlung verweigert wird.

Lassen Sie sich beraten

Sie möchten den Heilpraktiker für Naturheilkunde oder Psychotherapie im Fernlehrgang bei uns absolvieren und wissen nicht, ob Sie eine Förderung in Anspruch nehmen können, dann empfehlen wir Ihnen, sich vorab beraten zu lassen. Nutzen Sie dazu die kostenfreie Hotline 0800 5600757 oder die E-Mail: beratung@ib-lsa.de. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

Dieser Beitrag wurde vom Team der Fernakademie verfasst.

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