„Keine Diagnose durch die Hose“ – Teil 1: Vorbereitung: Am Anfang einer Anamnese und Diagnose steht die Vorbereitung – eine Verdachtsdiagnose oder auch Arbeitsdiagnose, die dann im Rahmen des weiteren Untersuchungsprozesses bestätigt oder verworfen wird.
Eine gründliche Anamnese ist wichtigste Grundlage für die Diagnosefindung. Sie dient der Therapieplanung und ist entscheidende Voraussetzung, um den Patienten helfen zu können. Mittels einer Anamnese werden die Beschwerden eines Patienten erfasst, gesammelt, verglichen und bewertet. Durch das Zusammentragen all dieser Informationen und mithilfe einer körperlichen Untersuchung verschafft man sich einen Gesamteindruck des Patienten.
Doch was gibt es alles dabei zu berücksichtigen und wie gehe ich dabei strukturiert vor? Zu Beginn seiner Tätigkeit als Heilpraktiker empfiehlt es sich, nach einem festen Schema vorzugehen. Die Routine und Sicherheit kommen mit der Erfahrung und Zeit.
Vor der Untersuchung
An erster Stelle stehen die fünf Gebote der Angemessenheit:
- Aufklärung
- Zustimmung
- Nutzen
- Preis
- Therapeutische Konsequenz
Aufklärung
Der Patient muss angemessen über die zu erwartenden Untersuchungen und dem damit verbundenen Erkenntnisgewinn aufgeklärt werden.
Zustimmung
Es bedarf der Zustimmung des Patienten, dass im Interesse seiner Gesundheit die Diagnostik durchgeführt wird.
Nutzen
Der Informationsgewinn muss im angemessenen Verhältnis zu den Risiken und möglichen Komplikationen der Untersuchung stehen.
Preis
Der Patient muss vorab über anfallende Kosten informiert werden. Die Kosten müssen auch im angemessenen Rahmen zum Nutzen für den Patienten stehen. Das heißt, dass keine unnötigen, kostspielige Untersuchungen erfolgen sollten.
Therapeutische Konsequenz
Die gewonnenen Erkenntnisse müssen zu einer konkreten Therapie beitragen bzw. eine unnötige Behandlung verhindern.
Beispiel:
„Um mir einen umfassenden Gesamteindruck von Ihnen zu verschaffen, würde ich Sie jetzt gerne einmal von Kopf bis Fuß untersuchen. Sind Sie damit einverstanden? Wenn Sie Schmerzen haben oder die Untersuchung abbrechen möchten, können Sie mir das jederzeit sagen.“
Im Grunde umfasst das Patientenrechtegesetz diese fünf Gebote als Pflichten des Heilpraktikers.
Die Beziehung zueinander
Eine gute und vertrauensvolle Beziehung zwischen Heilpraktiker und Patient ist elementar für die weitere Behandlung. Grundvoraussetzung ist eine gelungene Kommunikation und klare Rollenverteilung sowie den daran verknüpften Erwartungen. Was führt den Patienten zum Heilpraktiker? Was ist sein Auftrag? Welches Ziel soll erreicht werden? Kann ich das als Heilpraktiker leisten?
Auch dies sollte zu Beginn der Therapie besprochen werden. Ist der Auftrag geklärt, so kann die eigentliche Arbeit mit und an dem Patienten beginnen.
Die Anamnese
Nachdem nun eine umfassende Aufklärung des Patienten stattgefunden hat, kann es mit der Anamnese losgehen.
Auch dafür sollten gewisse Voraussetzungen geschaffen werden:
- Ausreichend Zeit einplanen
- Möglichst ruhigen und warmen Ort für die Untersuchung schaffen
- Angemessenes Sprachtempo und Sprachniveau
- Offene Fragen stellen (W-Fragen, keine Suggestivfragen)
- Unterbrechungen und Störungen vermeiden
- Auf Wahrung der Privatsphäre achten
- Schamgefühl des Patienten berücksichtigen
- Händedesinfektion vor der Untersuchung
- Bereitlegen von Standartarbeitsmaterialien
- Anamnesebogen
- Stethoskop
- Blutdruckmanschette
- Fieberthermometer
- Diagnoseleuchte
- Spatel
- Reflexhammer
- Vibrationsgabel
- Maßband, Messlatte
- Waage
- Während der Untersuchung die jeweils weiteren Schritte ankündigen und ggf. Durchführung begründen
Sind die Rahmenbedingungen geschaffen, kann der Patient frei über seine Beschwerden und seine „Eigendiagnosen“ berichten. Oftmals erfahren die Patienten hier schon eine Entlastung. Wichtig ist für den Heilpraktiker, bestimmte vom Patienten verwendeten medizinische Termini zu hinterfragen. Meint er wirklich das, was der Fachbegriff bedeutet? Jede Person assoziiert ganz persönliche Erfahrungen und Vorstellungen mit einem sprachlichen Begriff. Für die Behandlung bedeutet dies jedoch auch ein Risiko für Missverständnisse, Unverständnisse und Vorbeireden. Mittels aktiven Zuhörens und Paraphrasierens verhindere ich, dass der Patient sich nicht verstanden oder überfordert fühlt.
Beispiel:
- „Wenn ich Sie richtig verstanden habe, meinen Sie …“
- „Zusammengefasst meinen Sie …“
- „Das bedeutet für Sie …“
Nachdem Ihr Patient seine Symptomatik geschildert hat, ist es an Ihnen, sich ein umfassendes Bild zu verschaffen. In welcher Reihenfolge, welchem Umfang und Inhalt erfahren Sie im nächsten Blog.
Quellen
- Dagmar Dölcker: Prüfungstraining körperliche Untersuchung für Heilpraktiker; Urban & Fischer, 3. Auflage
- Pflege Heute; Urban & Fischer, 1. Auflage
- „Therapeutische Gesprächsführung“, Skript der Deutschen Heilpraktikerschule
- „Sucht und Abhängigkeit“, Skript der Deutschen Heilpraktikerschule
- https://next.amboss.com/de/article/En08Eg
- https://flexikon.doccheck.com/de/Reiseanamnese
Hier finden Sie alle Informationen zu unseren Heilpraktikerausbildungen:
Dieser Beitrag wurde von Enikö Orbán, Geschäftsleiterin Ausbildung der Deutschen Heilpraktikerschule Leipzig, verfasst.
Kommentar verfassen