Heilpraktiker Versorgungswerk – maßgeschneiderte Altersvorsorge

Heilpraktiker Versorgungswerk – maßgeschneiderte Altersvorsorge

Heilpraktiker Versorgungswerk – maßgeschneiderte Altersvorsorge

Heilpraktiker Versorgungswerk – maßgeschneiderte Altersvorsorge: Seit mehr als 40 Jahren betreut die Zellerer GmbH Heilpraktiker*innen, sektorale Heilpraktiker*innen, wie auch Tierheilpraktiker*innen in ganz Deutschland. Dank dieses langjährigen Zusammenarbeitens haben wir einen tiefen Einblick in die Bedürfnisse und Wünsche unserer Kund*innen.

Wie sind wir auf die Idee gekommen, ein Versorgungswerk für Heilpraktiker aufzubauen?

Durch die Betreuung unserer ca. 10.000 im Heilwesen tätigen Kund*innen, die bei uns im gewerblichen Bereich abgesichert sind, fiel leider immer wieder auf, dass die Absicherung für das Rentenalter teilweise nicht ausreicht. In manchen Fällen ist sie auch gar nicht vorhanden.

Oftmals liegt der Grund im späten Start in das „heilkundliche Berufsleben“. Die Großzahl startet ihre Karriere in vielen Fällen nach einem Berufswechsel, z.B. nach:

  • Unzufriedenheit im alten Job,
  • der Kindererziehung oder
  • eigener Krankheit.

Bis die Praxis nach der Ausbildung zuverlässig und profitabel läuft, vergeht weitere Zeit, in der man sich mit dem Thema Altersvorsorge nicht auseinandersetzen möchte und manchmal auch nicht kann. Aus diesem Grund begannen wir mit der Entwicklung eines maßgeschneiderten Produkts für unsere Kunden. Das Heilpraktiker Versorgungswerk wurde geboren.

Im Gegensatz zu herkömmlichen Altersvorsorgen bietet das Heilpraktiker Versorgungswerk drei entscheidende Vorteile:

  • geringe monatliche Einstiegsbeiträge,
  • optionale Zuzahlungen
  • und steuerliche Absetzbarkeit.

Beitrag nach Ihren Bedürfnissen

Kolleg*innen, die gerade in das Berufsleben starten oder sich in der Existenzgründung befinden und sich mit schwankenden Einnahmen konfrontiert sehen, profitieren von dem geringen Einstiegsbeitrag. Bereits ab 25 Euro im Monat können sie ihr Versorgungswerk starten. Sind die Einnahmen ihrer Praxis bereits verlässlich abschätzbar oder sind sie bereits langjährig tätig, dann können sie auch einen höheren Beitrag wählen.

Frei wählbare Sonderzuzahlungen – alles kann, nichts muss

Mitunter das wichtigste Modul des Heilpraktiker Versorgungswerkes, mithilfe dessen die Altersvorsorge individuell gestaltet werden kann, ist die optionale Sonderzahlung. Durch einen geringen Monatsbeitrag bleiben die Mitglieder unter dem Jahr finanziell flexibel. Jeder entscheidet Monat für Monat, welche Summe er privat zurücklegen möchte. Gegen Ende des Geschäftsjahres wird entschieden, wie hoch die individuelle Sonderzuzahlung zum Versorgungswerk ausfallen soll. Jedes Mitglied wählt den Beitrag – ohne Druck, ohne Zwang. Bis spätestens 15. Dezember kann jedes Mitglied sein Versorgungswerk-Konto je nach Praxiserfolg „auffüllen“.

Steuerliche Absetzbarkeit bringt Entlastung im Alter

Das Heilpraktiker Versorgungswerk fußt auf der staatlich garantierten und geförderten Rürup-Rente. Aus diesem Grund können im Jahr 2022 bis zu 94 Prozent der in das Versorgungswerk eingezahlten Beiträge steuerlich angerechnet werden.

Sichere Anlage für eine Altersvorsorge in guten, wie in schlechten Zeiten

Die gesetzliche „Rürup Rente“ ist Basis für das Versorgungswerk. Die Continentale Lebensversicherung (bestehend seit 1896) ist der Vertragspartner und dort wird auch der Vertrag geführt. Die Richt- und Leitlinien der deutschen Lebensversicherungen finden hier selbstverständlich auch Anwendung. Aufgrund der derzeitigen Kapitalmarktsituation hat das Versorgungswerk nachhaltige Aktienfonds mit Garantie als Grundlage für die Renditeerwirtschaftung ausgesucht. Diese Kombination aus:

  • steuerlicher Entlastung,
  • geringem monatlichen Beitrag
  • und der Zuzahlung nach eigenen Wünschen

bewirken, dass das Versorgungswerk für jeden interessant ist.

Monatliche Auszahlung einer lebenslangen Rente

Die zu erwartende Altersrente wird beim Versorgungswerk immer als lebenslange Rente ausgezahlt. Diese kann Sie zwischen dem 62. und 67. Lebensjahr erstmalig in Anspruch nehmen. Eine Auszahlung in einem Betrag ist von Seiten des Gesetzgebers nicht gestattet. Bei Ableben des Versicherten wird die Todesfallleistung an berechtigte Hinterbliebene ebenfalls als lebenslange Rente ausbezahlt.

Vorteile auch für Angehörige

Von den Vorzügen des Heilpraktiker Versorgungswerkes können auch Angehörige der Kolleg*innen profitieren, denn Sie haben auch die Möglichkeit, zu den gleichen Konditionen dem Versorgungswerk beizutreten.

Nähere Informationen und Vorschlagsanforderung

Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite der Continentale Landesdirektion Zellerer GmbH. Sie können sich unverbindlich informieren und wir stehen Ihnen dann jederzeit gerne für eine persönliche und kostenfreie Beratung zur Verfügung. Fordern Sie sich einfach eine personalisierte Berechnung mit Ihrem Wunschbeitrag an.

Hier finden Sie alle Informationen zu unseren Heilpraktikerausbildungen:

Dieser Beitrag wurde von Robert Zellerer, Continentale Landesdirektion Zellerer GmbH, verfasst.

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