Fragen kostet nichts! – Berufliche Weiterbildung fördern lassen

Fragen kostet nichts! – Berufliche Weiterbildung fördern lassen

Fragen kostet nichts! – Berufliche Weiterbildung fördern lassen

Die wichtigsten Möglichkeiten für Arbeitnehmer, Selbstständige und von Arbeitslosigkeit betroffene Menschen

Wenn Sie sich für eine Weiterbildung entschieden haben, stehen Sie irgendwann vor der Frage, wie Sie diese finanzieren möchten. Berufliche Weiterbildungen sind oft teuer. Doch von den Kosten sollte sich niemand abhalten lassen.

Es gibt verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten entweder durch den Bund, das Land oder auch den Arbeitgeber.

Betrachten wir es an unterschiedlichen Beispielen

Fall 1: Sie haben vor 20 Jahren den Beruf der Kinderkrankenschwester gelernt, sind mittlerweile Mutter von zwei Kindern und bei Ihnen wurde festgestellt, dass Sie in Ihrem Beruf nicht mehr arbeiten können. Sie sind bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter als Arbeitssuchende geführt, eine Rückkehr in Ihren alten Beruf ist nicht mehr möglich.

Ihr Arbeitsvermittler bewilligt Ihnen einen Bildungsgutschein, um den Beruf des Heilpraktikers zu erlernen. Sie können sich mit diesem Bildungsgutschein bei einem Weiterbildungsanbieter Ihrer Wahl mit einem zugelassenen Kurs anmelden. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter trägt die Lehrgangskosten in vollem Umfang für Sie. Der Gutschein wird ausgestellt, wenn die zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter eine Weiterbildung für notwendig hält.

Sie müssen nicht zwangsläufig bereits von Arbeitslosigkeit betroffen sein, denn die Förderung kann ebenso dazu verwendet werden, eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder um einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen.

Fall 2: Sie sind alleinerziehend und arbeiten mindestens 15 Wochenstunden im Angestelltenverhältnis. Ihr zu versteuerndes Einkommen beträgt unter 20.000,00 € pro Jahr.

Sie haben mit diesen Voraussetzungen gute Chancen, Ihre neue Weiterbildung mit einer Bildungsprämie (einem Prämiengutschein) finanzieren zu lassen. Diese deckt die Hälfte der Kurskosten ab, jedoch maximal 500,00 €.

Achtung Ausnahmen: Prämiengutscheine können seit Juli 2017 in den meisten Bundesländern unabhängig von der Höhe der Veranstaltungsgebühren eingesetzt werden (Wegfall der sogenannten 1.000-Euro-Grenze). Ausnahmen gelten für Weiterbildungen, die in den Bundesländern Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein stattfinden. Hier können Prämiengutscheine weiterhin nur genutzt werden, wenn die Gebühren 1.000 Euro nicht übersteigen. Für in diesen Ländern lebende Menschen bestehen entsprechende Landesprogramme.

Alle Infos zur Bildungsprämie finden Sie hier.

Arbeitgeber können auch Förderung für Arbeitnehmer beantragen

Der Bund fördert mit seinem Programm WeGebAU die Weiterbildung geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer im Unternehmen über die Agentur für Arbeit.

Ihr Chef möchte gern, dass Sie ein neues Aufgabenfeld übernehmen oder in Ihrem Bereich eine höhere Qualifizierung anstreben?

In Sachsen gibt es bspw. den Weiterbildungsscheck betrieblich, über den der Unternehmer die Weiterbildung seines Angestellten bezuschussen lassen kann.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bietet Ihnen eine Übersicht der Förderprogramme der einzelnen Bundesländer.

Wichtig ist, dass Sie die Förderung vor der Anmeldung zu Ihrer Weiterbildung beantragen. Je nach Programm wird Ihnen mitgeteilt, zu welchem Zeitpunkt Sie sich endgültig anmelden dürfen.

Empfehlenswert ist es, vorab ein kostenfreies Beratungsgespräch bei der jeweiligen Stelle in Anspruch zu nehmen. Diese sind meist kostenfrei und man erhält eine umfassende individuelle Beratung.

Nutzen Sie diese Chance. Fragen kostet nichts!

Hier finden Sie alle Informationen zu unseren Heilpraktikerausbildungen:

Dieser Beitrag wurde von Jenny Kalis, Kundenbetreuerin der Fernakademie, verfasst.

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