NRW-Bildungsscheck für Beschäftigte und Berufsrückkehrende – Lassen Sie sich Ihre Weiterbildung fördern!

NRW-Bildungsscheck für Beschäftigte und Berufsrückkehrende – Lassen Sie sich Ihre Weiterbildung fördern!

Bildungsscheck für Beschäftigte und Berufsrückkehrende – Lassen Sie sich Ihre Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen (NRW) fördern: Der NRW-Bildungsscheck bietet Beschäftigten oder Berufsrückkehrenden eine finanzielle Unterstützung, um sich im Beruf weiterzuentwickeln.

Der Bildungsscheck für Privatpersonen

Mit dem NRW-Bildungsscheck erhalten Sie einen Zuschuss vom Land über die Hälfte der Seminarkosten, jedoch höchstens 500,00 Euro. Sie müssen dazu:

  • Ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben und
  • ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von max. 40.000 Euro (bis max. 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) nachweisen können.

Ob Sie sich einen Fernlehrgang bezuschussen lassen oder ein Seminar, Einzelpersonen können bis zu einem Bildungsscheck jährlich in Anspruch nehmen.

Wer sich für den Bildungsscheck interessiert, sollte sich in einer der Beratungsstellen anmelden. Hier finden Sie Beratungsstellen in Ihrer Umgebung.

Telefonische Auskunft gibt es zudem von Montag bis Freitag unter der Telefonnummer 0211 8371929 in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr. Die Beratung ist kostenlos. Wenn alle Voraussetzungen vorab geklärt sind, erhalten Sie den Bildungsscheck und können diesen beim Weiterbildungsträger einreichen.

Der Bildungsscheck für Betriebe

Wer seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen längerfristig binden möchte, kann eine zusätzliche Qualifikation dieser vom Bundesland Nordrhein-Westfalen bezuschussen lassen. Dabei können Betriebe bis zu zehn Bildungsschecks jährlich für die Weiterbildung der eigenen Beschäftigten erhalten. Es darf aber maximal ein Bildungsscheck für dieselbe Mitarbeiterin oder denselben Mitarbeiter pro Kalenderjahr ausgegeben werden. Betriebe mit Sitz oder Arbeitsstätte in NRW und bis zu 50 Beschäftigte können im betrieblichen Zugang jährlich bis zu zehn Bildungsschecks für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten.

Das ServiceCenter der Landesregierung NRW steht für Fragen montags bis freitags unter 0211 8371929 in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr für alle Bürgerinnen und Bürger bereit. Wenn alle Kriterien erfüllt sind, wird der Bildungsscheck ausgehändigt und kann beim Weiterbildungsträger eingereicht werden.

Der Bildungsscheck für Ihre Weiterbildung bei der Deutschen Heilpraktikerschule®

Wir nehmen den NRW-Bildungsscheck an. Senden Sie uns diesen mit Ihrer Anmeldung gern zu.

Dieser Beitrag wurde vom Team der Fernakademie verfasst.

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