Neuigkeiten 2019

11.12.2019:

Deutsche Heilpraktikerschule Leipzig startet Kooperation mit Alles Osteopathie

Um Osteopathie in Deutschland legal und eigenständig anwenden zu können, benötigt man die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde als Arzt oder Heilpraktiker.

Unser neuer Kooperationspartner Alles Osteopathie bereitet in 24 Monaten umfassend auf die Tätigkeit als Osteopath vor. Am 22.01.2020 findet ein kostenfreier Infotag zur Osteopathie-Ausbildung in Leipzig statt. Wir laden Sie herzlich dazu ein. Hier finden Sie alle Informationen: www.alles-osteopathie.de/infotag

Frau wird mit Osteopathie behandelt

12.11.2019:

Deutsche Heilpraktikerschule unterstützt Leipziger Frauenfußballmannschaft

Seit Anfang des Monats unterstützt die Deutsche Heilpraktikerschule den Leipziger Fußballverein SG Motor Gohlis-Nord Leipzig e.V. Das bedeutet nicht nur, dass das Trikot der 1. Frauenmannschaft ab jetzt unser Emblem trägt, sondern auch, dass wir regelmäßig die Daumen für die Spiele in der Landesliga drücken. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Saison.

06.11.2019:

Stellungnahme zur Diffamierung des Heilpraktikerberufs:

In diesen Tagen wird der Beruf des Heilpraktikers für Naturheilkunde wieder heftig diskutiert. Teilweise wird sogar dessen Abschaffung gefordert, um eine Gefährdung der Patienten zu vermeiden.

Fakt ist jedoch, dass die Komplementärmedizin als wichtige Säule des deutschen Gesundheitssystems etabliert ist und eine Abschaffung des Heilpraktikerberufs eine Verschlechterung der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland zur Folge hätte.

Ein großes Problem sieht die Deutsche Heilpraktikerschule in der einseitigen Berichterstattung zu dem Thema und der Verallgemeinerung von Einzelfällen, bei denen es sich um vereinzelte „Schwarze Schafe“ des Berufsstands handelt.

Auf dieser Grundlage den Beruf des Heilpraktikers einfach abzuschaffen, ist nach Auffassung der Deutschen Heilpraktikerschule eine polemische Überreaktion. Schon seit Jahren fordert die Deutsche Heilpraktikerschule stattdessen eine staatliche Anerkennung des Heilpraktikerberufs. Als Voraussetzung dafür sollte die Absolvierung einer geregelten Ausbildung in einer Einrichtung gelten, die den gesetzlichen Normen, u.a. dem Berufsbildungsgesetz, entspricht.

Auf diese Weise können Heilpraktiker, die fundiert ausgebildet wurden, das deutsche Gesundheitssystem weiterhin unterstützen und zum Wohl der Patienten gewünschte alternative und komplementäre Verfahren anwenden.

Weitere Informationen zur Sichtweise der Deutschen Heilpraktikerschule auf die Diskussion um den Berufsstand finden Sie in unseren Pressemitteilungen:

23. August 2017: Stellungnahme zum Münsteraner Memorandum
31. Mai 2017:
Stellungnahme anlässlich der Beschlüsse des 120. Deutschen Ärztetags
02. Februar 2017:
Stellungnahme zur Reform des Heilpraktikergesetzes
31. August 2016: Stellungnahme zur aktuellen Berichterstattung

30.10.2019:

Ein Baum für Ihre Anmeldung:

Wir spenden für jede Anmeldung für einen Kurs an der Fernakademie oder am Standort Leipzig Geld an eine gemeinnützige Stiftung, die sich für die Förderung des Naturschutzes, die Landschaftspflege und die nachhaltige Entwicklung einsetzt.

Mit jeder Spende wird ein Baum gepflanzt. Auf diese Weise setzen wir Worte wie Nachhaltigkeit und Klimaschutz aktiv in die Tat um.

Weitere Informationen finden Sie hier!

28.10.2019:

Bestätigte Lösungen der Heilpraktikerprüfung Herbst 2019:

09.10.2019:

Vorläufige Lösungen der Heilpraktikerprüfung Herbst 2019:

Inzwischen liegen die offiziellen Prüfungsergebnisse vor. Sie finden sie hier.

23.09.2019:

Fernakademie beantwortet Ihre Fragen ab sofort auch per Whatsapp

Ab sofort können Interessenten und Schüler ihre Fragen zur Fernakademie auch bequem per Whatsapp stellen. Dazu müssen Sie nur diesen Link anklicken und schon öffnet sich der Chat.

Oder Sie schreiben direkt eine Nachricht an diese Nummmer: 0176 / 95151378

17.09.2019:

Heilpraktikerprüfung in Sachsen weiterhin schriftlich UND mündlich

Liebe Heilpraktikeranwärter für Psychotherapie in Sachsen,

seit Kurzem kursiert die Nachricht im Netz, dass in Sachsen zukünftig nur noch eine schriftliche Überprüfung für den Heilpraktiker für Psychotherapie erforderlich ist! Um dem Ganzen nachzugehen, sprach ich heute mit dem Sozialministerium Sachsen und dem Landratsamt in Görlitz.

Das Land hat im August 2019 eine aktualisierte Verwaltungsvorschrift für die Überprüfungsrichtlinien für den Heilpraktiker erlassen.

„Die Überprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil wird vor dem mündlichen Teil durchgeführt. Die mündliche Überprüfung hat innerhalb eines Jahres nach Bestehen der schriftlichen Überprüfung zu erfolgen.“

Die Überprüfung der Fähigkeiten und Kenntnisse finden Sie hier noch einmal detailliert.

FAZIT: Es bleibt bei der schriftlichen und mündlichen Überprüfung!

Herzliche Grüße
Enikö Orbán
Geschäftsbereichsleiterin Fachbereich Psychotherapie der Deutschen Heilpraktikerschule