Wird der Heilpraktiker abgeschafft?

Wird der Heilpraktiker abgeschafft? Diese Frage ist nicht so leicht zu beantworten? Oder doch? Auf dieser Seite stellen wir Fakten über die Zukunft des Heilpraktikerberufs bereit sowie häufig gestellte Fragen rund um das Thema.

Diese Frage steht derzeit nicht zur Debatte.

Es ist zudem laut eines Gutachtens des Rechtsanwalts Dr. René Sasse, beauftragt durch den Berufsverband Freie Heilpraktiker e.V., eher unwahrscheinlich, dass es zur Abschaffung des Heilpraktikerberufs kommt. Er bezieht sich in der Begründung u. a.auf den Artikel 12 des Grundgesetzes, in welchem das Recht auf freie Berufsausübung geregelt ist.

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) teilt dem Bundesgesundheitsminister die Reformvorschläge mit. Die nächste Tagung findet im Juni 2021 statt.

Im Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2021 der CDU und CSU wird das Ziel formuliert die Ausbildung im Gesundheitswesen zu verbessern (S. 65):

  • […] In den Gesundheitsberufen und in der Pflege werden wir die Aus- und Weiterbildung stärken und die Reform der Berufsgesetze vollenden. […]
  • […] Patientensouveränität ist die Grundlage für eine gute Gesundheitsversorgung. Deshalb wollen wir sie stärken. […]

In der Diskussion innerhalb der Heilpraktiker-Gremien sind:

  • Verabschiedung eines einheitlichen Curriculums für den medizinischen Teil der Ausbildung
  • Verbindliche Festlegung der Ausbildungsdauer auf 2 bis 3 Jahre
  • Die Ausbildung soll künftig nur noch in zertifizierten Schulen stattfinden dürfen.

Ja. Es gibt ein Fernunterrichtsgesetz. Das steht nicht zur Debatte.

Der Bedarf an Psychotherapie kann von den approbierten Psychotherapiepraxen auch in den nächsten Jahren nicht gedeckt werden. Diese Lücke schließen Heilpraktiker für Psychotherapie.

Diese Überzeugung teilen bspw. die Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e. V. (DGSF) in einer Stellungnahme vom August 2021 sowie die Gesellschaft für Psychotraumatologie, Traumatherapie und Gewaltforschung (GPTG) in einer Stellungnahme vom Februar 2020.

Von den Gremien, die sich für die Heilpraktikerausbildung einsetzen, werden vorgeschlagen:

  • zwei- bis dreijährige Ausbildung
  • 2/3 medizinische Ausbildung, 1/3 naturheilkundliche Ausbildung
  • davon 2/3 im Selbststudium und 1/3 im Präsenzunterricht

Die Deutsche Heilpraktikerschule® unterstützt die Reform des Heilpraktikerwesens und schlägt für den Teil der medizinischen und psychologischen Ausbildung, der für die gefahrlose Anwendung alternativer und komplementärer Verfahren notwendig ist, Folgendes vor:

1. Die Ausbildung zur Heilpraktikerin und zum Heilpraktiker orientiert sich in Dauer und Struktur (Theorie und Praxis) an den Bestimmungen anderer Berufe des Gesundheitssystems, insbesondere der Pflegefachberufe.

2. Die Ausbildung zum/zur Heilpraktiker/in für Psychotherapie orientiert sich am Inhalt des Curriculums der Psychotherapeutenausbildung.

3. Für den medizinischen bzw. psychologischen Teil der Ausbildung wird jeweils ein Rahmenlehrplan erstellt.

4. Für den Teil komplementärer, traditioneller und alternativer Heilmethoden sind die Heilpraktikerschulen auf der Grundlage ihrer Lehrfreiheit selbst verantwortlich.

5. Die komplementären, traditionellen und alternativen Heilmethoden werden einer Risikobeurteilung unterzogen und entsprechende Qualitätssicherungsmaßnahmen bei ihrer Anwendung beschlossen.

6. Der medizinische und psychologische Rahmenlehrplan und die Qualitätssicherungsmaßnahmen werden von jeweils einer Fachkommission erarbeitet und gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium für alle Schulen beschlossen.

7. Die Rahmenlehrpläne haben empfehlende Wirkung und sollen kontinuierlich alle fünf Jahre durch die Fachkommission auf Aktualität überprüft und ggf. angepasst werden.

8. Die beiden Fachkommissionen bestehen aus fachlich, pädagogisch und wissenschaftlich für die Aufgaben ausgewiesenen Expertinnen und Experten aus der Heilpraktikerschaft.

9. Auf der Grundlage der Rahmenlehrpläne erarbeiten die Heilpraktikerschulen individuelle Curricula, nehmen Zwischenprüfungen ab und geben Empfehlung zur Prüfungszulassung ihrer Teilnehmenden.

10. Die Heilpraktikerschulen werden privatrechtlich geführt.

11. Der Bund unterstützt im Bedarfsfall den Zugang zu staatlichen, medizinischen und psychotherapeutischen Einrichtungen, um Fachpraktika auf wissenschaftlicher Grundlage absolvieren zu können.

12. Der Zugang zur Heilpraktiker-Erlaubnisprüfung setzt den Nachweis eines erlernten Naturheil- oder psychotherapeutischen Verfahrens voraus.

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