Gedächtnisprotokoll Prüfung: Katrin aus Duisburg

Gedächtnisprotokoll Prüfung: Katrin aus Duisburg

Gedächtnisprotokoll mündliche Prüfung, März 2019 Krefeld, HP-Psy, Dauer ca. 25 Min.

Anwesende:

Fr. Dr. Rößler/Amtsärztin KR

Hr. Dr. Stiefelhagen, Psychiater/Alexianer KR (sitzen mir beide gegenüber)

Fr. Knoppen/Büro?/Ges.Amt KR (sitzt rechts)

2 Beisitzerinnen/Funktionen/Berufe werden mir nicht genannt (sitzen beide links)

Ein Großer Tisch, vor mir am Platz liegen Blätter und 1 Kugelschreiber bereit. (Details erwähne ich einfach mal, da es mich selber vorher beruhigt hatte, diese von anderen, die bereits geprüft wurden, zu erfahren, um mich innerlich besser auf die Prüfungssituation einstimmen zu können.)

  1. Freundliche Begrüßung, entspannte Atmosphäre
  2. Fr. Knoppen stellt mir alle Anwesenden vor, fragt, ob ich jmd. kenne, ob ich befangen bin (nein)
  3. Ich unterschreibe zwei Formulare (Ausweis mitnehmen!)

Hr. Dr. Stiefelhagen eröffnet, beginnt gleich mit einer Fallgeschichte (vor denen ich immer am meisten Respekt hatte (in der Aufregung alle Symptome erfassen, etc.). Es beginnt so schnell, dass ich noch an die Option denke, mitschreiben zu können, es aber nicht mache, weil wir irgendwie schon mittendrin sind in der Beschreibung. Also lasse ich mich darauf ein und denke, das klappt jetzt auch so!

Fall: Eine Frau, 20 J., hat Ärger mit ihrem Nachbarn. Er klopft an die Wände, macht laute Geräusche, ärgert sie, (nähere Details/Symptome habe ich vergessen)

Frage von Hr. Dr. Stiefelhagen: Was ist da los?

Ich denke gleich an Schizophrenie, sage das aber extra noch nicht. Sondern:

1) Es könnte sein, dass der Nachbar sie wirklich belästigt (Hr. Stiefelhagen nickt bestätigend!) oder

2) ich denke da an die Möglichkeit, dass es sich um psychotische Symptome handeln könnte.

Man müsste Näheres durch weitere Fragen und z.B. durch eine Fremdanamnese in Erfahrung bringen (Schweigepflichtsentbindung).

Hr. Dr. Stiefelhagen: Der Freund der Frau hört und sieht nichts von dem, was die Frau beschreibt.

Ich: Das erhärtet meinen Verdacht: psychotische Symptome. Es ist etwas, das in der Frau vor sich geht.

Hr. Dr. Stiefelhagen: Psychotische Symptome – was ist das denn?

Ich beschreibe Wahn/formale Denkstörungen, Wahnkriterien nach Jaspers, (Ich weiß nicht mehr, ob ich Störungen der Ich-Grenze auch genannt habe), Halluzinationen. Die soll ich dann alle aufzählen, als ich einige nenne. Besonders als ich die Leibhalluzinationen und den Begriff Zoenästhesien erwähne, wird wieder wohlwollend genickt.

Hr. Dr. Stiefelhagen: Was machen Sie mit der Frau?

Ich frage, wie genau ihr Zustand ist, als sie bei mir ist.

Hr. Dr. Stiefelhagen: Sie ist hilfesuchend.

Ich: ruhig, emphatisch, verlässlich, entspannt, wertschätzend sein, denn Menschen mit psychotischen Symptomen können sehr misstrauisch sein (wieder ein Nicken). Ich betreibe Psychoedukation und helfe ihr, die passende Hilfe und Behandlung zu erhalten, also an die richtige Stelle zu gelangen.

Hr. Dr. Stiefelhagen: Was ist denn die richtige Hilfe?

Der sozialpsychiatrische Dienst z.B., er kann gezielt explorieren, ist vernetzt, kann weitervermitteln. Oder der Hausarzt, wenn ein gutes Vertrauensverhältnis besteht (Nicken)

Und weiter? Behandlung: ambulant oder stationär?

Da hänge ich, Definition ambulant? Sind das eigentlich nur Ärzte oder auch Einrichtungen, welche denn, Aufbau? Definition: Die Brett-vorm-Kopf-Situation ist da…

Hr. Dr. Stiefelhagen lächelnd: Sind bei ambulanten Einrichtungen denn keine Ärzte?

Ich: Doch! Hr. Stiefelhagen: nicken, „natürlich“.

Was gibt es für Unterschiede? Welches Vorgehen wäre für die Frau wohl leichter?

Ich: Die Hemmschwelle. Bei „Psychiatrie” haben viele ein Bild im Kopf, dass sie weggesperrt werden oder verrückt sind. Ambulant = niederschwelliger. Ich erwähne noch Antipsychotika in der Behandlung bei Psychosen, aber da wird nicht weiter nachgefragt.

Hr. Dr. Stiefelhagen: Zwei Sachen sind noch wichtig in der Erfragung.

Ich sage: Nach Suizidalität fragen + organische Ursachen abklären lassen. Das wollte er hören. (Ich habe es mir so eingebläut beim Lernen und in der Prüfungssituation dann doch nicht gesagt! Aber: Es wurde ja nachgefragt, man ist im Dialog mit den Prüfern.

Eine der Beisitzerinnen übernimmt

Beisitzerin: Eine Patientin ruft an, Erstkontakt. Was fragen Sie am Telefon ab?

Ich: Name, Adresse, Anliegen (bin in dem Moment unsicher, ob noch was fehlt)

Beisitzerin: Wie ist dann Ihr Vorgehen beim ersten Besuch der Frau in Ihrer Praxis?

Ich: Begrüßung, offene Fragen, schon mal Beobachtungen von Verhalten, Auftreten, äußerliches Erscheinungsbild (Gangstörungen o.Ä.?) Dann: Anamnese und Psychopathologischer Befund.

Beisitzerin: Was ist darin enthalten?

Ich: Elementarfunktionen (ich nenne sie) + Schlaf-Wach-Rhythmus + Thema Suizidalität.

Beisitzerin: Was machen Sie, wenn die Frau suizidal ist?

Ich: Das ansprechen, dem Thema Raum geben – Erleichterung durch Gesprächsmöglichkeit geben.

Beisitzerin: Was, wenn sie akut suizidal ist?

Ich: Ruhe bewahren, das Schlagwort „talking down” nenne ich. Ich muss bei Eigengefährdung der Frau handeln und sage ihr, dass man ihr helfen kann.

Beisitzerin: Was, wenn die Frau wegrennt aus ihrer Praxis? Rennen sie hinterher?

Ich: Ich darf sie nicht festhalten, das darf nur die Polizei. Hinterherrennen würde ich nicht, Vorrang hat: Hilfe anfordern!

Beisitzerin: Wo?

Ich: In dem Fall die 110/Polizei, weil sie die Frau auch festhalten darf.

Beisitzerin: Was macht die Polizei mit der Frau?

Ich erläutere Eigengefährdung/Fremdgefährdung/PsychischKrankenGesetz.

Darauf will sie hinaus! Ich soll Näheres dazu sagen.

Ich: Die Polizei fährt mit der Frau in eine psychiatrische Notfallaufnahme. Dort: Ärztliche Untersuchung von einem in der Psychiatrie erfahrenen Arzt. Der schreibt ein Gutachten und entscheidet das weitere Vorgehen. Bis zum nächsten Tag muss ein Richter erscheinen. Der liest auch das Gutachten, beschließt dann: Unterbringung oder nicht.

Neues Thema:

Beisitzerin: Was müssen Sie beachten als Heilpraktikerin?

Ich: BOH / nenne Rechte und Pflichten. Trotz freundlicher Hinweise und Tipps (es gibt da ein neues Gesetz…), komme ich nicht darauf, dass der Klient nach dem neuen Datenschutzgesetz einen Datenschutzhinweis unterschreiben muss, weil ich das gar nicht weiß. Das ist aber nicht schlimm, merke ich. Denn mir fallen beim Nachfragen ein bis zwei andere Sachen ein, die ich noch nicht genannt hatte.

(Auch die Beisitzerin gab mir im Gesprächsverlauf immer wieder Non-Verbale Rückmeldung!)

Fr. Dr. Rößler beglückwünscht mich zur bestandenen Prüfung und sagt, dass es einige Wochen dauern kann bis ich meine Urkunde per Post erhalte. Man wünscht mir alles Gute.

(Hr. Stiefelhagen ergänzt, nachdem man mir schon zur bestandenen Prüfung gratuliert hat, dass man das Ordnungsamt anrufen sollte im akuten Fall, da Hilfe auf diesem Weg schneller eingeleitet werden kann als über den sozialpsychiatrischen Dienst. Die Beisitzerin sagt dazu aber noch, dass ich mich ja mit dem Anruf bei der Polizei auch für schnelle Hilfe entschieden hätte (oder so ähnlich).

Viel Erfolg allen, die die Prüfung noch vor sich haben!

Hier finden Sie alle Informationen zu unseren Ausbildungen zum Heilpraktiker für Psychotherapie:

Dieser Beitrag wurde von Katrin P., Schülerin der Deutschen Heilpraktikerschule Mülheim/Duisburg, verfasst.

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