Stellungnahme der Deutschen Heilpraktikerschule zur Reform des Heilpraktikergesetzes

Stellungnahme der Deutschen Heilpraktikerschule zur Reform des Heilpraktikergesetzes

Stellungnahme der Deutschen Heilpraktikerschule zur Reform des Heilpraktikergesetzes

Stellungnahme der Deutschen Heilpraktikerschule® zur Reform des Heilpraktikergesetzes

Am 1. Dezember 2016 verabschiedete der Bundestag das „Dritte Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Gesetze“ (PSG III) in zweiter und dritter Lesung. Von diesen Änderungen ist das Heilpraktikergesetz betroffen, insbesondere die Erlaubniserteilung zur Ausübung der Heilkunde. Wie im Dezember angekündigt, werden wir uns mit dem Thema auseinandersetzen. Im ersten Schritte haben wir die wichtigsten Aspekte zusammengefasst. Im ersten Quartal werden wir uns mit den weiteren Inhalten auseinandersetzen.

Hintergründe zur Gesetzesänderung

Das Bundesministerium für Gesundheit plant die Bekanntgabe der Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern bis spätestens zum 31. Dezember 2017. Bei der Erarbeitung dieser Leitlinien sind die Länder aufgefordert, sich zu beteiligen. Wir sind für eine umfangreiche Gesetzesänderung. Vor allem die Ausbildung zum Heilpraktiker benötigt gesetzliche Rahmenbedingungen.

Oberstes Ziel aus unserer Sicht ist die Anerkennung der Ausbildung zum Heilpraktiker als staatlich anerkannter Beruf mit einer bundeseinheitlichen Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Der staatlich anerkannte Berufsabschluss und eine staatliche Prüfung stärken das Berufsbild des Heilpraktikers.

Stellungnahme der Deutschen Heilpraktikerschule

Unsere ausführliche Stellungnahme haben wir in unserem Pressebereich hinterlegt.

Eine kurze Zusammenfassung unserer Forderungen. Die Zulassung als Heilpraktiker bedarf zukünftig nach den Vorschlägen der Deutschen Heilpraktikerschule® folgender Punkte:

  • Prüfungsvoraussetzung:
    1. Realschulabschluss als Mindestzulassungsvoraussetzung für die Ausbildung.
    2. Mindestalter bei Antritt der Prüfung: 25 Jahre.
    3. Besuch einer anerkannten Heilpraktikerschule®.
    4. Absolvierung einer Mindestausbildungszeit.
  • Staatlich anerkannter Ausbildungsberuf mit bundesweit einheitlich geregelter Ausbildungs- und Prüfungsordnung.
    1. Offiziell anerkannte Ausbildungsstätten mit Qualitätsanforderungen.
    2. Festlegung einer Mindestausbildungszeit
    3. Bundesweit einheitlicher Rahmenplan für die Heilpraktikerausbildung.
    4. Vermittlung medizinischer und naturheilkundlicher Heilverfahren
    5. Staatliche bundeseinheitliche Prüfung.

Die nächsten Schritte

Gemeinsam mit unseren Schulleitern der über 20 Standorte bundesweit werden wir die Änderungen diskutieren und im ersten Quartal veröffentlichen. Darüber hinaus verfolgen wir die Diskussion der Verbände und der verantwortlichen Ministerien und Ämter und werden auch hier in den Dialog treten.

In unserem Blog und Pressebereich werden wir unsere Schüler und Interessenten über die Neuerungen auf dem Laufenden halten.

Dieser Beitrag wurde von Kati Fritzsche verfasst.

Über den Autor

Kommentare (5)
  1. Stefan

    Januar 16, 17

    Guten Tag,

    Ihre Forderung nach der zwingenden Absolvierung einer anerkannten Heilpraktikerschule machen in meinen Augen nur aus Sicht einer (privaten) Heilpraktikerschule Sinn, wo es selbstverständlich auch um Finanzielles geht. Das halte ich für den falschen Weg, weil dadurch finanziell schlechter Gestellte systematisch ausgegrenzt werden. Und wie so oft haben Geld und Talent nichts miteinander zu tun. Meine Gegenforderung: Autodidakten nicht ausgrenzen!

    MfG, Stefan

    • Kati Fritzsche

      Januar 17, 17

      Hallo Stefan,
      vielen Dank für Deinen Beitrag. Unsere Stellungnahme ist als Grundlage für eine weitere Diskussion zu sehen. Der verpflichtende Schulbesuch ist für uns, nicht nur aus wirtschaftlicher Sicht, sondern vor allem im Interesse der Patienten, ein wichtiges Anliegen. Es gibt medizinische Anwendungen, die nicht autodidaktisch erlernt werden können.
      Beste Grüße
      Das Team der Deutschen Heilpraktikerschule

  2. Stefan

    Januar 18, 17

    Hallo Kati,

    vielen Dank für die Antwort. Vielleicht sollte darüber nachgedacht werden, die Heilpraktikerprüfung ähnlich den ärztlichen Prüfungen noch modularer zu gestalten und neben der schriftlichen und mündlichen eine praktische Prüfung zu fordern.

    Ich nehme an, dass es v.a. die praktischen Fertigkeiten sind, die sich autodidaktisch nur schwer erlenen lassen? Dann könnten die Heilpraktikerschulen modulare Kurse anbieten, darunter auch welche, in denen z.B. körperliche Untersuchungen (Inspektion, Palpation, Perkussion, Auskultation) oder die Anamnese geübt werden. Es wäre ja vorstellbar, dass diese praktischen Fertigkeiten von einem Heilpraktikeranwärter bereits anderswo erlernt wurden, z.B. im Rahmen einer anderen Ausbildung oder aus dem Bekanntenkreis oder, oder, oder… Hauptsache ist doch, dass in einer praktischen Prüfung die Fertigkeiten nachgewiesen werden können. Einen verpflichtenden Schulbesuch hierfür halte ich für übertrieben. Und wenn dann könnten die Heilpraktikerschulen ja folgend einer solchen Modularisierung auch modulare Kurse anbieten, die dann weniger belastend für den Geldbeutel sind.

    MfG, Stefan

    • Kati Fritzsche

      Januar 18, 17

      Hallo Stefan,
      vielen Dank für Deinen Kommentar. Wir nehmen Deine Vorschläge in unsere Betrachtung auf. Die Entscheidung liegt letztendlich bei den zuständigen Behörden und Ministerien.
      Beste Grüße
      Deutsche Heilpraktikerschule®

  3. Mathias

    Januar 19, 17

    Um einer halbwegs genormten Ausbildung gerecht zu werden, kann das autodidaktische Lernen sich lediglich zur Vertiefung und Festigung eignen, denn auch bei einer modularen Überprüfung des Wissens und der Fähigkeiten, kann immer nur ein Teilgebiet überprüft werden, es bleibt also eine enorme Grauzone über den Wissensstand des Einzelnen. Um die Sicherheit zu Erhöhen, dass ein zukünftiger Heilpraktiker ein fundiertes Rundumwissen hat und wesentliche Basics beherrscht, müssten ähnlich wie in allen anderen Ausbildungsberufen, von schulischer Seite zu den einzelnen prüfungsrelevanten Themen Zwischenüberprüfungen durchgeführt werden (das lässt sich unmöglich von den Gesundheitsämtern, die ja derzeit die Überprüfung durchführen, bewerkstelligen), die ggf. auch das weitere Absolvieren der Ausbildung verzögern oder schlimmsten Falls auch eine Weiterführung der Ausbildung verneinen bzw. eine Zulassung zur Überprüfung beim Gesundheitsamt nicht erteilen.

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