Arbeitgeberbeteiligung – weiterbilden funktioniert auch gemeinsam mit dem Arbeitgeber

Arbeitgeberbeteiligung – weiterbilden funktioniert auch gemeinsam mit dem Arbeitgeber

Arbeitgeberbeteiligung – weiterbilden funktioniert auch gemeinsam mit dem Arbeitgeber: Weiterbilden, fortbilden, ausbilden … Bildung steht weiterhin ganz hoch im Kurs in Deutschland. Die Vielfalt an Bildungsangeboten ist enorm – ob einzelne Seminare, Online-Ausbildungen oder Kurse in Präsenzunterricht, für jeden ist etwas dabei.

Denn lebenslanges Lernen ist nicht nur ein „geflügeltes“ Wort, es gehört heute für viele mit dazu, ob privat oder beruflich. Auch wenn der Zeitpunkt für „wichtige“ Veränderungen oft ungünstig erscheint, mit einer Portion Mut kann die Chance zur Entscheidung werden. Schwirrt vielleicht sogar diese eine Berufung schon lange durch den Kopf – Gründe es nicht zu wagen, versperren jedoch oft genau diese Vision. Zu wissen, was man erreichen möchte, ist zwar der erste Schritt. Aber welchen Beitrag muss man leisten, um bis ans Ziel zu kommen? Denn die Frage nach einer geeigneten Finanzierung ist nicht immer ganz so einfach.

Positive Tendenz bei der Arbeitgeberbeteiligung

Doch es gibt sie, die kleinen unverhofften Möglichkeiten und Angebote, mit denen man zum Beispiel mit Unterstützung des Arbeitgebers ohne Umwege sein Ziel erreichen kann! Denn auch wir, die Deutsche Heilpraktikerschule®, können immer mehr eine positive Tendenz von Arbeitgebern, die sich an den Gesamtkosten der Ausbildungen unserer Teilnehmer beteiligen, erkennen.

Im Gesundheitsbereich finanzieren zum Beispiel derzeit Apotheken, Physio- und Ergotherapien unsere Ausbildungen für ihre Angestellten. Aber auch andere Firmen, wie aus der Industriekletterbranche, können sich zum Beispiel an den Gesamtkosten einer psychotherapeutischen Ausbildung zum Heilpraktiker beteiligen. Ausgebildete Mitarbeiter können somit betriebsintern bei kleineren Blockaden durch Reflexion und therapeutische Gespräche bei Bedarf zur Seite stehen.

Aufteilung bei der Arbeitgeberbeteiligung

Arbeitgeberbeteiligungen können sich ganz unterschiedlich zusammensetzen. Teils werden die kompletten Gesamtkosten übernommen, doch wird überwiegend gern die 50 %-50 %-Splittung genutzt (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeteiligung). Die Rechnungen können individuell angepasst werden.

Weitere Informationen zu unseren Ausbildungen zum:

  • Heilpraktiker für Psychotherapie
  • Heilpraktiker für Naturheilkunde
  • Ganzheitlichen Heilpraktiker

finden Sie auf unserer Webseite.

Dieser Beitrag wurde vom Team der Fernakademie verfasst.

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