Private Versicherungsformen zur Therapiefinanzierung – wenn Ihre Versicherung wenig oder nichts bezahlt

Private Versicherungsformen zur Therapiefinanzierung – wenn Ihre Versicherung wenig oder nichts bezahlt

Private Versicherungsformen zur Therapiefinanzierung – wenn Ihre Versicherung wenig oder nichts bezahlt: Es gibt in Deutschland neben den gesetzlichen Krankenversicherungen, die Heilpraktikerleistungen nicht erstatten, dafür relevante private Versicherungsformen zur Therapiefinanzierung. Wir informieren in diesem Beitrag über die Möglichkeiten der Zusatzversicherung, Restkostenversicherung und Vollkrankenversicherung. Außerdem erfahren Sie, wie Sie die Plattform Therapiefinanzierung als Marketingmöglichkeit in Ihrer Heilpraktikerpraxis nutzen können.

Zusatzversicherungen

Versicherte Personen aus der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können Leistungsverbesserungen zu Ihrer bestehenden „Einheitsleistung” bei einer Privaten Krankenversicherung (PKV) kaufen. Diese sind möglich in den Bereichen:

  • Naturheilkunde,
  • Zahnleistungen und
  • Wahlleistungen im Krankenhaus.

Restkostenversicherungen

Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen für deutsche Beamte, Soldaten und Richter, deren Kinder sowie deren Ehepartner, soweit letztere bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Beihilfe bekommt, wer Dienstbezüge erhält. Das Beihilferecht gilt daher für:

  • Bundesbeamte,
  • Landesbeamte,
  • Referendare und
  • Beamtenanwärter.

Die Höhe der Beihilfe macht für Beamte und Beamtenanwärter in der Regel 50 Prozent aus. Für deren Ehepartner liegt sie meist bei 70 Prozent und für Kinder bei 80 Prozent.

Vollkrankenversicherungen

Selbstständige und Studenten sowie Angestellte ab einem bestimmten Jahreseinkommen können sich privat versichern. Diese Versicherungsformen haben aber teilweise auch Leistungshöchstgrenzen in einzelnen Teilbereichen (max. 50 oder 80 Prozent der Heilpraktikerleistung).

Oftmals möchten Versicherte die Leistungen ihrer privaten Versicherungen nicht in Anspruch nehmen (z.B. Beitragsrückerstattung). Die kompletten oder darüberhinausgehenden Beträge können Ihre Patienten dann mit einer Finanzierung ihren Wünschen anpassen. Auch ein immer größer werdender Bereich, der die finanziellen Grenzen des Einzelnen überschreitet, sind die Kosten bzw. Mehrkosten der Pflegekosten.

Im Bereich der Naturheilkunde ist die Eigenbeteiligung oftmals sehr hoch, bzw. für den einzelnen Patienten oft nicht finanzierbar. Wenn Sie einen Therapeuten oder eine für Sie wirksame Behandlungsmethode beim:

  • Heilpraktiker für Naturheilkunde, Heilpraktiker für Psychotherapie oder Ganzheitlichen Heilpraktiker
  • Psychologischen Berater oder persönlichen Coach
  • Heilpraktiker für Ästhetikbehandlungen
  • Tierheilpraktiker

gefunden haben, ist die Übernahme der Behandlungs- oder Therapiekosten oft eine große Hürde.

Therapiefinanzierung.de ist Partner von smava. Hier haben Ihre Patienten die Möglichkeit, – ohne Schufaeintrag – eine passende Finanzierung berechnen zu lassen. Nutzen Sie die Plattform Therapiefinanzierung als Marketingmöglichkeit in Ihrer Heilpraktikerpraxis. Menschen finanzieren alles – Haus – Auto – Urlaub! Warum auch nicht in die eigene Gesundheit finanzieren. Die Plattform mit den darin enthaltenen Leistungen wurde von unserem Versicherungspartner Continentale Landesdirektion Zellerer GmbH für die Tätigen im heilkundlichen Bereich verhandelt.

Hier finden Sie alle Informationen zu unseren Heilpraktikerausbildungen:

Dieser Beitrag wurde von Robert Zellerer, Continentale Landesdirektion Zellerer GmbH, verfasst.

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