Bis zum 31.12. für die Heilpraktikerprüfung anmelden

Bis zum 31.12. für die Heilpraktikerprüfung anmelden

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Bis zum 31.12. für die Heilpraktikerprüfung anmelden

Anmeldung für die Heilpraktikerprüfung

Das Ende der Ausbildung zum Heilpraktiker ist die Heilpraktikerprüfung. Wer die Heilkunde ausüben möchte, ohne Arzt bestallt zu sein, benötigt neben einer qualitativen Ausbildung die Heilpraktikererlaubnis. Diese wird von den jeweils zuständigen Landrats- oder Gesundheitsämtern beantragt. In vielen Landkreisen ist der Stichtag zur Anmeldung der Prüfung in der dritten Märzwoche 2017 der 31.12.2016.

Rechtliche Hinweise und Grundlagen

Grundlage ist das Heilpraktikergesetz samt Durchführungsverordnung. Aktuell muss das 25. Lebensjahr vollendet sein, um sich für die Prüfung anzumelden. Neben der erfolgreich abgeschlossenen Volks- bzw. Hauptschule ist die erforderliche Eignung und sittliche Zuverlässigkeit nachzuweisen. Je nach Bundesland und Landkreis erfolgt der Antrag formlos oder mit einem vorgefertigten Formular. Die Prüfung wird beim zuständigen Gesundheitsamt abgelegt, dieses richtet sich nach dem Wohnsitz. Die Ausübung des Heilpraktikers ist nach Bestehen bundesweit möglich.

Unterlagen

Die meisten Ämter verlangen zusätzlich zum Antrag weitere Unterlagen, wie beispielsweise die Geburtsurkunde, ärztliches Zeugnis über physische und psychische Gesundheit, behördliches Führungszeugnis, Nachweis des Schulabschluss sowie einen Lebenslauf.  Weitere mögliche Angaben können sein: Angaben zu möglichen gerichtlichen oder staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren, Mitteilung, ob der Antrag auf Prüfung bereits bei einer anderen Behörde erfolgte.

Welche Unterlagen verlangt werden, hängt von den zuständigen Behörden ab. In der Regel finden sich auf den Webseiten der jeweiligen Landkreise und Städte alle wichtigen Informationen. Die Deutsche Heilpraktikerschule veröffentlicht ab 2017 die jeweiligen relevanten Unterlagen auf den Standortseiten.

Durchführung der Kenntnisprüfung

Die Prüfung zum Heilpraktiker besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Nach Bestehen der schriftlichen Prüfung erfolgt die Einladung zur mündlichen Prüfung – in der Regel 3 Wochen vor dem Termin.

Der schriftliche Teil ist bundesweit identisch. 60 Fragen sind im Multiple-Choice-Verfahren zu beantworten. Die Bearbeitungszeit beträgt 120 Minuten. Bei 75 % gilt die Prüfung als bestanden, dies entspricht 45 richtig beantwortete Fragen. Die mündliche Prüfung unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. 30 Minuten beträgt die Prüfungszeit. Der Vorsitz der Prüfung hat ein Arzt des zuständigen Gesundheitsamtes inne. Zwei Beisitzer sind in der Regel als Gutachter anwesend. Das Ergebnis der Prüfung wird gleich im Anschluss mitgeteilt. Bei Nichtbestehen werden die Entscheidungsgründe mitgeteilt.

Auf Psychotherapie beschränkte Erlaubnis

Diese Prüfung besteht aus einer schriftlichen und mündlichen Prüfung. Der schriftliche Teil besteht aus 28 Multiple-Choice in einer Bearbeitungszeit von 55 Minuten. Mindest 21 Fragen müssen richtig beantwortet sein, um zur mündlichen Prüfung geladen zu werden.  Diese dauert ca. 20 Minuten und wird ebenfalls mit einem Arzt des Gesundheitsamts sowie zwei Beisitzern durchgeführt.

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