Fördermöglichkeiten und Steuervorteile bei Weiterbildungen

Fördermöglichkeiten und Steuervorteile bei Weiterbildungen

Fördermöglichkeiten und Steuervorteile bei Weiterbildungen

Lebenslanges Lernen ist für die private und vor allem für die berufliche Weiterentwicklung unerlässlich. Weiterbildungen dienen nicht nur der Karriere, sondern sind in vielen Gesundheitsberufen unerlässlich. Das erworbene Fachwissen muss stets uptodate sein, neue wissenschaftliche Erkenntnisse sind in den Arbeitsalltag zu integrieren und das eigenen Leistungsangebot gegenüber Patienten und Kunden kann ausgebaut werden.

Weiterbildung an der Fernakademie der Deutschen Heilpraktikerschule

Die Fernakademie der Deutschen Heilpraktikerschule bietet nicht nur Heilpraktikern die Möglichkeit sich beruflich weiterzubilden, wie zum Beispiel mit der Fachausbildung Homöopathie. Auch für Physiotherapeuten, Coaches, Ergotherapeuten oder andere Gesundheitsberufe bietet die Deutsche Heilpraktikerschule Fernlehrgänge an.

Die Fernlehrgänge im Überblick:

Gesundheitsberater
Ernährungsberater
Stressmanagement und Entspanunngsverfahren
Fitnesscoaching

Fördermöglichkeiten der Bundesländer im Überblick

Eine Weiterbildung ist in der Regel mit Kosten verbunden. Gut ausgebildetes Fachpersonal ist wichtiger denn je. Vor diesem Hintergrund übernehmen viele Arbeitgeber die Kosten für beruflich relevante Weiterbildungen. Aber auch die Bundesländern sind daran interessiert, die hiesigen Fachkräfte für die Zukunft beruflich fit zu machen und übernehmen bis zu 80 % der Gesamtkosten einer Weiterbildung. Hier ein Überblick:

Nordrhein-Westfalen
Der Bildungsscheck fördert 50% der Lehrgangskosten bis zu maximal 500,- EUR alle zwei Jahre. Weitere Informationen: Tel.: 0211 837 1929  oder www.bildungsscheck.nrw.de und www.bildungsscheck.com.

Hessen
Der Qualifizierungsscheck fördert 50% der Lehrgangskosten bis zu maximal 500,- EUR pro Kalenderjahr. Weitere Informationen: Tel.: 069 59 799 66 – 0 und www.qualifizierungsschecks.de

Rheinland-Pfalz
Der Qualischeck fördert 50% der Lehrgangskosten bis zu maximal 500,- EUR pro Kalenderjahr. Weitere Informationen: Tel.: 0800 588 84 32 und www.qualischeck.rlp.de.

Hamburg
Der Weiterbildungsbonus fördert 50% der Lehrgangskosten bis zu maximal 750,-EUR pro Kalenderjahr. Weitere Informationen: Tel.: 040 28 40 783 – 0 und www.weiterbildungsbonus.net

Sachsen
Der Weiterbildungsscheck fördert bis zu 80% der Lehrgangskosten. Weitere Informationen: Tel.: 0351 49 10 49 30 und www.bildungsmarkt-sachsen.de/scheck

Thüringen
Der Weiterbildungsscheck fördert 50% der Lehrgangskosten bis zu maximal 500,- Euro pro Kalenderjahr. Weitere Informationen: Tel.: 0361 22230 und www.gfaw-thueringen.de

Brandenburg
Berufliche Weiterbildungen werden über den Bildungsscheck mit bis zu 70 % der Weiterbildungskosten gefördert. Weitere Informationen: Tel.: 0331 600 22 00 und www.bildungsscheck.brandenburg.de

Sachsen-Anhalt
Die Investionsbank fördert die Teilnahme an Maßnahmen zur individuellen berufsbezogenen Weiterbildung (Seminare, Kurse, Coaching, Weiterbildungsstudiengänge) mit Gesamtkosten ab 1.000,00 €. www.ib-sachsen-anhalt.de

Auch die Agentur für Arbeit übernimmt zum Teil die Kosten für eine berufliche Umschulung. Hier lohnt es sich auf jeden Fall beim zuständigen Arbeitsamtmitarbeiter nachzufragen.

Steuervorteile

Was viele nicht wissen: Die Kosten für eine Weiterbildung oder einen Fernlehrgang zur beruflichen Weiterentwicklung kann über die Steuererklärung zurückgeholt werden. Das kann sich richtig lohnen.

Ein Fernstudium kann unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgabe von der Steuer abgesetzt werden – und das bis zu einer Höhen von 6.000,00 €. Eine weitere Möglichkeit ist es, die Ausgaben für den Fernlehrgang als Werbungskosten geltend zu machen. Hierzu ist die Bestätigung des Arbeitsgebers notwendig, die belegt, dass die Weiterbildung für die Ausübung des Berufs notwendig ist.

Die Fortbildungskosten für einen Fernlehrgang können als Werbungskosten in unbegrenzter Höhe abgesetzt werden. Jedoch ergeben sich erst ab 1.000,00 € Steuervorteile. Als Selbstständiger sind die Kosten für eine Weiterbildung vom ersten Cent an als Betriebsausgabe absetzbar.

Um die Steuervorteile nutzen zu können, ist ein Jahresbruttoeinkommen von 8.004,00 € notwendig und die Weiterbildung muss dem beruflichen Zweck dienen. Wenn diese Kritierien erfüllt sind, können Studiengebühren, Prüfungskosten, Fachliteratur und Fahrtkosten sowie Übernachtungskosten geltend gemacht werden.

Ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein kann bei der Steuererklärung helfen.

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