Vom 23. bis 26. Mai 2017 kam der Deutsche Ärztetag in Freiburg zusammen. Das 446 Seiten lange Beschlussprotokoll beinhaltet unter anderem zwei Forderungen an den Gesetzgeber, die das Berufsbild des Heilpraktikers betreffen. Zum einen wird die Definition der Heilkunde und deren gesetzliche Verankerung gefordert und zum anderen soll zum Schutz der Patienten die Ausübung der Heilkunde verbessert und eine Gefährdung der Patienten ausgeschlossen werden.
Zusammenfassung der Beschlüsse
Zur deutlichen Abgrenzung von Paramedizin und dem Heilpraktikerwesen fordert der Deutsche Ärztetag unter TOP Ib – 44 den Gesetzgeber auf, die Definition der Heilkunde gesetzlich zu verankern. Diese Forderung basiert auf der Begründung, dass die fehlende Definition der seriösen Heilkunde Patienten verunsichert und deren Ängste ausnutzt. Dieser Antrag wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer übergeben.
Im TOP Ib – 89 beschließt der Deutsche Ärztetag die Reform des Heilpraktikerwesens. Der Gesetzgeber müsse alle invasiven Maßnahmen sowie die Behandlung von Krebserkrankungen vom zulässigen Tätigkeitsumfang von Heilpraktikern ausschließen. Bei Krankheiten, die vermutlich über eine Befindlichkeitsstörung hinausgehen, müsse der Heilpraktiker den Kranken zum Arzt schicken. Heilpraktiker übten „keinen Gesundheitsfachberuf“ aus, stellten die Ärztetags-Delegierten fest. Heilpraktiker stünden somit außerhalb der sonst im Gesundheitswesen geltenden Anforderungen klar definierte fachliche Qualifikationen auf der Basis fundierter Standards und eine hohe Qualität und Sicherheit in der Patientenversorgung. Es sei gerade „das zentrale Merkmal des Heilpraktikerwesens, außerhalb geltender Standards und allgemein anerkannter Wirksamkeitsmechanismen tätig werden zu dürfen.“ Der Deutsche Ärztetag bezeichnet die öffentliche Wahrnehmung von Heilpraktiker als „kleine Ärztinnen und Ärzte“, die komplementärmedizinisch tätig sind und Naturheilverfahren, Homöopathie und andere Verfahren im Gegensatz zur Schulmedizin praktizieren.
Stellungnahme der Deutschen Heilpraktikerschule
Wir stimmen mit dem Deutschen Ärztetag überein, dass die Zulassungsvoraussetzungen für die Erlaubniserteilung für den Heilpraktikerberuf reformiert werden müssen. Daran arbeiten bereits durch die Bundesregierung eingesetzte Gremien gemeinsam mit Vertretern der Länder und des Heilpraktikerdachverbands. Zum 01.01.2018 sollen die neuen Regelungen greifen. Auch die Deutsche Heilpraktikerschule hat dazu bereits in der Vergangenheit klar Stellung bezogen.
Wir stimmen mit den Ärztevertretern auch dahingehend überein, dass die Ausbildungsinhalte standardisiert und auf einem hohen Niveau durch qualifizierte Ausbildungseinrichtungen, wie der Deutschen Heilpraktikerschule, vermittelt werden sollen.
Bei genauer Betrachtung der restlichen, allgemeinen Forderungen handelt es sich um wiederholte Pauschalisierungen, die bereits mehrmals von den Heilpraktikerverbänden kommentiert und zurückgewiesen wurden.
Zwischen den Zeilen kommt auch eher die Angst zum Ausdruck, eigene Umsatzquellen, nämlich individuelle, durch die Patienten selbst zu finanzierende Gesundheitsleistungen (IGEL) zu verlieren. Dieser Markt, in dem die gleichen Leistungen angeboten werden, die traditionell in Heilpraktikerpraxen beheimatet sind, boomt auch in der Ärzteschaft. Geht es ums Geld, wird nicht nach Wissenschaftlichkeit gefragt.
Zu den „invasiven Maßnahmen“ gehören nicht nur die Blutabnahme zum Zwecke der Diagnostik, sondern auch bewährte Infusionen mit homöopathischen und pflanzlichen Mitteln, Vitaminen und Mineralstoffen. Aber ebenso die Behandlung mit Akupunkturnadeln, das Baunscheidtieren, die Schröpfkopfbehandlung, Aderlässe und die Blutegeltherapie sind invasive Verfahren, die zum medizinisch-kulturellen Erbe unseres Kulturkreises gehören.
Entsprechend der Sorgfaltspflicht, die sowohl für Ärzte als auch für Heilpraktiker gilt, erfolgt eine Krebsbehandlung grundsätzlich komplementär, also parallel und unterstützend zum offiziellen Behandlungsstandard. Gerade hier lehnt die Deutsche Heilpraktikerschule ein Entweder-Oder entschieden ab und setzt sich für eine enge Zusammenarbeit mit der Schulmedizin ein. Die Praxis zeigt, dass gerade notwendige Chemotherapien durch naturheilkundliche Begleitung besser vertragen werden können.
Der pauschale Vorwurf mancher Ärztevertreter, der Besuch beim Heilpraktiker berge Gefahren, hält keiner Überprüfung stand. Zur Orientierung können die derzeitigen Berufshaftpflichtbeiträge für Heilpraktiker einbezogen werden. Die deutlich niedrige Summe lässt auf ein geringes Risiko schließen.
Statt der Pauschalverurteilung einer gesamten Berufsgruppe wegen einzelner „Schwarzer Schafe“ sollte eine faktenbezogene, sachliche Diskussion geführt werden. Von einer wissenschaftlich denkenden Ärzteschaft sollte auch eine dementsprechend sachlich-nüchterne Einordnung einzelner Kunstfehler zu erwarten sein, die zweifelsohne eine Überprüfung der Qualitätssicherung und entsprechende Handlungsleitlinien erfordern. Schließlich wäre es auch eine vollkommen absurde Konsequenz, eine gesamte Klinik als Sicherheitsrisiko für den Patienten einzustufen, wenn nur einem der Ärzte ein Fehler unterlaufen ist.
Wenn nur nach „anerkannten Wirkmechanismen“ und „standardisiert“ therapiert werden dürfte, würden viele althergebrachte und aus der Erfahrung heraus wirksame Methoden dem Patienten vorenthalten. Das wäre nicht nur zum Schaden der Patienten, sondern auch ein wesentlicher Rückschritt in der medizinischen Versorgung der Bevölkerung. Die individuelle Wahlfreiheit der Bevölkerung, ein bedeutender Bestandteil unserer Demokratie, würde wesentlich eingeschränkt werden.
Zudem wären auch zahlreiche individuelle Gesundheitsleistungen in den ärztlichen Praxen davon betroffen.
Kritiker sollten sich vielmehr die Frage stellen, warum diese oder jene Methode der Naturheilkunde so wirksam ist und wissenschaftlich nach Antworten darauf suchen, anstatt den aktuellen Erkenntnisstand zum Maßstab aller Dinge zu machen.
Nur weil die bisherigen Hypothesen über die Wirkweisen sich als falsch erwiesen haben, bedeutet dies noch lange nicht, dass man die Wirkung an sich und damit die medizinische Maßnahme infrage stellen kann. Eine solche Denkweise wäre als unwissenschaftlich zu betrachten und der Ärzteschaft nicht würdig.
Es ist an der Zeit, alte, eingefahrene Denkweisen zu überwinden und im Sinne der Gesundheit des einzelnen Menschen ergänzend zusammenzuarbeiten.
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