Stellungnahme der Deutschen Heilpraktikerschule® zur Reform des Heilpraktikergesetzes
Am 1. Dezember 2016 verabschiedete der Bundestag das „Dritte Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Gesetze“ (PSG III) in zweiter und dritter Lesung. Von diesen Änderungen ist das Heilpraktikergesetz betroffen, insbesondere die Erlaubniserteilung zur Ausübung der Heilkunde. Wie im Dezember angekündigt, werden wir uns mit dem Thema auseinandersetzen. Im ersten Schritte haben wir die wichtigsten Aspekte zusammengefasst. Im ersten Quartal werden wir uns mit den weiteren Inhalten auseinandersetzen.
Hintergründe zur Gesetzesänderung
Das Bundesministerium für Gesundheit plant die Bekanntgabe der Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern bis spätestens zum 31. Dezember 2017. Bei der Erarbeitung dieser Leitlinien sind die Länder aufgefordert, sich zu beteiligen. Wir sind für eine umfangreiche Gesetzesänderung. Vor allem die Ausbildung zum Heilpraktiker benötigt gesetzliche Rahmenbedingungen.
Oberstes Ziel aus unserer Sicht ist die Anerkennung der Ausbildung zum Heilpraktiker als staatlich anerkannter Beruf mit einer bundeseinheitlichen Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Der staatlich anerkannte Berufsabschluss und eine staatliche Prüfung stärken das Berufsbild des Heilpraktikers.
Stellungnahme der Deutschen Heilpraktikerschule
Unsere ausführliche Stellungnahme haben wir in unserem Pressebereich hinterlegt.
Eine kurze Zusammenfassung unserer Forderungen. Die Zulassung als Heilpraktiker bedarf zukünftig nach den Vorschlägen der Deutschen Heilpraktikerschule® folgender Punkte:
- Prüfungsvoraussetzung:
- Realschulabschluss als Mindestzulassungsvoraussetzung für die Ausbildung.
- Mindestalter bei Antritt der Prüfung: 25 Jahre.
- Besuch einer anerkannten Heilpraktikerschule®.
- Absolvierung einer Mindestausbildungszeit.
- Staatlich anerkannter Ausbildungsberuf mit bundesweit einheitlich geregelter Ausbildungs- und Prüfungsordnung.
- Offiziell anerkannte Ausbildungsstätten mit Qualitätsanforderungen.
- Festlegung einer Mindestausbildungszeit
- Bundesweit einheitlicher Rahmenplan für die Heilpraktikerausbildung.
- Vermittlung medizinischer und naturheilkundlicher Heilverfahren
- Staatliche bundeseinheitliche Prüfung.
Die nächsten Schritte
Gemeinsam mit unseren Schulleitern der über 20 Standorte bundesweit werden wir die Änderungen diskutieren und im ersten Quartal veröffentlichen. Darüber hinaus verfolgen wir die Diskussion der Verbände und der verantwortlichen Ministerien und Ämter und werden auch hier in den Dialog treten.
In unserem Blog und Pressebereich werden wir unsere Schüler und Interessenten über die Neuerungen auf dem Laufenden halten.
Dieser Beitrag wurde von Kati Fritzsche verfasst.
Kommentar verfassen