Warum eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker wichtig ist

Warum eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker wichtig ist: Gegen Schadenersatzansprüche Dritter sind Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen für Psychotherapie und Naturheilkunde geschützt durch die Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung. Wir klären, worin sich beide Versicherungen unterscheiden, welche Schäden sowie Tätigkeiten sie abdecken und was noch zu beachten ist.

Worin unterscheiden sich die Betriebs- und die Berufshaftpflichtversicherung?

Während die Berufshaftpflichtversicherung sich vorrangig an Berufsgruppen, wie z. B. Heilpraktiker, Ärzte oder Apotheker richtet, deckt eine Betriebshaftpflichtversicherung eine umfassende Absicherung für produzierende Unternehmen und deren Mitarbeiter*innen ab.

Warum ist eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker*innen wichtig?

§ 823 BGB – Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Jeder Behandlungsfehler, auch wenn er noch so klein erscheint, kann deshalb schnell die komplette berufliche Existenz gefährden.

Welche Schäden und Tätigkeiten deckt die Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung ab?

Die Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung leistet bei Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit für den versicherten Schaden.

Es gelten dafür folgende Schäden als abgesichert:

  • Personenschäden,
  • Sachschäden und
  • Vermögensschäden.

Versichert sind somit alle Schadenersatzansprüche aus den beruflichen Tätigkeiten, die Heilpraktiker*innen gemäß der Überprüfung durch den Amtsarzt erlaubt sind.

Es ist dabei egal, ob Sie:

  • invasiv,
  • manuell oder
  • homöopathisch tätig sind.

Was ist sonst noch zu beachten?

Der Geltungsbereich ist grundsätzlich Deutschland, wobei es egal ist, an wie vielen Standorten Sie als Heilpraktiker*in tätig sind.

Eine besondere Problematik stellt sich bei der Beratung über die neunen Medien. Die Mitversicherung der Onlineberatung ist grundsätzlich mitversichert, wenn wie bei Termine in der Praxis ein Patientenvertrag erstellt und unterschreiben wird.

Durch die vertragliche Grundlage ist geregelt, dass bei Streitigkeiten der Gerichtsstand am Praxisort des Heilpraktikers oder der Heilpraktikerin gilt und deutsches Recht zur Anwendung kommt. Sollte dies nicht eindeutig geklärt sein, kann wenn der/die zu Beratende nicht aus Deutschland kommt, die Annahme zur Anwendung eines ausländischen Rechts kommen (amerikanisches Recht mit sehr hohen Schadenersatzzahlungen z.B. bei Personenschäden).

Eine Berufshaftpflichtversicherung hat im Schadenfall zwei Aufgaben:

  1. Befriedigung der Ansprüche von Patient*innen bei berechtigten Schadenersatzansprüchen
  2. Abwehr unberechtigter Ansprüche (notfalls auch durch gerichtliche Klärung).

Bei gerichtlicher Klärung stellt der Haftpflichtversicherer die Anwälte und übernimmt die Verfahrenskosten für den angeklagten Heilpraktiker oder die angeklagte Heilpraktikerin. Man sprich in diesem Fall von passivem Rechtsschutz.

Nähere Informationen erhalten Sie bei unserem Kooperationspartner Continentale Landesdirektion Zellerer GmbH.

Hier finden Sie alle Informationen zu unseren Heilpraktikerausbildungen:

Dieser Beitrag wurde von Robert Zellerer, Continentale Landesdirektion Zellerer GmbH, verfasst.

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