Ich habe am 27. April 2017 meine mündliche Prüfung bestanden und war gute 50 Minuten drin. Bei der Prüfung waren vier Personen anwesend. Der Amtsarzt war sehr nett und sachlich. Der Psychiater, der sich oft an der Grenze des Höflichen bewegte, war auch sehr fordernd und konfrontativ. Der anwesende Heilpraktiker und die Heilpraktikerin für Psychotherapie hielten sich im Hintergrund.
Es wurde großer Wert daraufgelegt, ob man bereits fachlich ausgebildet ist. Ich habe noch keine fachliche Ausbildung, aber ich bin bereits für eine Verhaltenstherapiefortbildung angemeldet. Die Anmeldung habe ich mitgebracht, da ich auch wusste, dass das Kölner Gesundheitsamt großen Wert darauf legt.
Die Frage, ob ich mich selbstständig machen will und in eigener Praxis arbeiten möchte, habe ich mit Ja beantwortet. Da sich meine Fortbildung für Verhaltenstherapie über einen Zeitraum von drei Wochenenden erstreckt, war dies der Punkt wo Sie bei mir ansetzten. Da dies für die Prüfer keine fundierte Ausbildung darstellte und auch keine Grundlage war, um dann sofort in dieser Therapie tätig werden zu können.
Auf die Frage von der Heilpraktikerin, warum ausgerechnet die Patienten zu mir in die Praxis kommen sollten, wenn es doch so viele studierte Verhaltenstherapeuten gebe, habe ich geantwortet, dass ich mich nicht mit Verhaltenstherapeuten vergleichen würde und auch nicht könne, da diese ein sechsjähriges Studium aufweisen. Ich erläuterte, dass ich mit leichten Störungsbildern bei Angst und Depression sowie Anpassungsstörungen arbeiten möchte. Schwere psychische Erkrankungen, die eine medikamentöse Therapie benötigen, gehören nicht in meinen Aufgabenbereich und ich als Heilpraktiker für Psychotherapie darf auch keine Medikamente verschreiben. Ferner habe ich zu dieser Frage auch meine Eigenerfahrung angesprochen, da ich genau wissen würde, wie sich der Mensch dann fühlt. Das dies schon einen besonderen Wert darstellt.
Danach wollte der Amtsarzt noch einmal genau die Abgrenzung meines Tätigkeitsfeldes wissen, was ich dann gut beantworten konnte.
Der Psychiater kam anschließend auf das Thema meiner noch nicht vorhandenen fachlichen Ausbildung zurück und meine Fortbildung über 3 Wochenenden. Er ging nochmals sehr konfrontativ darauf ein und fragte, ob ich sonstige Erfahrungen aufweisen könnte. Ich erwähnte nochmals meine Eigenerfahrung und dass ich auch auf meiner früheren Arbeitsstelle bei Patienten beratend tätig war. Somit ist in mir ein tiefer Wunsch gereift, durch die Eigenerfahrung nun auf der anderen Seite zu stehen und die helfende Hand zu sein.
Er fragte, ob dies nur ein Vorteil sein würde oder ob es da auch Schwierigkeiten geben könnte. Ich antwortete, dass es wichtig wäre sich abzugrenzen und wenn ich merken würde, dass dies an einem Punkt durch meine Eigenerfahrung nicht möglich wäre, würde ich den Patienten zu einem Kollegen schicken.
Er hakte dann nochmals ein, ob ich somit die Eigenerfahrung sowie die jetzt bevorstehende Fortbildung als ausreichend empfinden würde, um dann tätig zu werden. Ich sagte dies wäre ein Anfang und dann würde ich eine weitere Ausbildung anstreben.
Wichtig von Prüferseite ist ein verantwortliches Verhalten. Also es ist gut, wenn man sich auf diese Frage bezüglich der Therapie gut vorbereitet. Wenn man sich noch nicht fachlich ausgebildet hat, sollte man ein Praktikum in der Psychiatrie oder andere Erfahrungen in dieser Hinsicht vorweisen können. Und das dann klar zum Ausdruck bringen, dass dies eine Fortbildung ist oder ein erstes Kennenlernen der Therapie, aber noch nicht die Ausbildung ist, die aber folgen würde und man erst dann tätig wird.
Sie wollen dadurch sicherstellen, dass man bei Erteilung der Heilerlaubnis in der Lage ist, mit Patienten/Klienten kompetent zu arbeiten. Wenn dies noch nicht der Fall ist, aufzeigen dass man ein klares Konzept dahingehend hat, um dann so schnell wie möglich tätig werden zu können.
Ein Tipp noch von mir: nichts persönlich nehmen. Versuchen gut bei sich zu bleiben. Egal wie die Fragen gestellt werden oder wie was hinterfragt wird. Ein Gleichmut gibt eine friedliche Stimmung und man biete keine Angriffsfläche und zeigt auch im Gespräch Kompetenz.
Fragen zu klinischen Notfällen und auch wie man bei diesen handelt, auch bei Zwangseinweisungen, sind bestimmt immer dabei. Ansonsten hatte ich noch Fragen zu Depression und zu der Verhaltenstherapie bezüglich Angststörungen und Supervision. Wenn ich mal hing, wurde Hilfestellung geleistet.
Auch die Frage, was darf ein Heilpraktiker nicht, wurde gestellt. Noch als Tipp: Auch die Rechte sind ein beliebtes Thema, das immer drankommen kann – PsychKG und auch Betreuungsrecht.
Es kam noch ein längeres Fallbeispiel, wo die Prüfer sehr schnell wissen wollten, welche Diagnose es wohl sein könnte. Wenn Du von dem Falltext etwas nicht behalten hast, bitte nicht scheuen nachzufragen. Ansonsten wenn die Prüfer etwas nicht gesagt haben, was relevant ist, um eine Diagnose zu stellen, auch unbedingt nachfragen. Laut nachdenken ist eine gute Methode, um den Prüfern sein Wissen mitzuteilen.
Wichtig: immer daran denken, die körperliche Abklärung zu erwähnen und dann auch nicht vergessen Psychotrope Substanzen abzuklären. Könnte es eine affektive Störung sein. Was sehr wichtig ist: Suizidalität abklären.
Dies kann ein guter Leitfaden sein und gibt dir eine gewisse Struktur beim Explorieren der Diagnose. Wenn man sich noch nicht sicher ist: von der Verdachtsdiagnose sprechen. Auch nicht vergessen, man kann auch, wenn nötig zwei Diagnosen stellen, was bei mir in diesem Fallbeispiel gefordert war. Das Fallbeispiel wurde vorgelesen, ich habe nicht gefragt, ob ich mitschreiben könnte, würde es auch nicht empfehlen.
Einen herzlichen Gruß an alle mit viel Mut und Zuversicht und der Bescheidenheit, die die Wahrheit des Menschen zum Leuchten bringt.
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