Menschen in psychischen Ausnahme- oder Belastungssituationen benötigen Hilfe durch professionelle Behandler. Ein Bruch in der Biographie, wie der Verlust des Arbeitsplatzes, ein Todesfall im sozialen Umfeld, ein Burnout, Beziehungsprobleme oder Schwierigkeiten mit Kindern oder Angehörigen – um nur einige Möglichkeiten zu nennen – führen in eine Lage, in der Hilfe gesucht wird. Leider ist es nicht immer möglich, schnell einen Termin bei einem Therapeuten zu erhalten.
Bedarfsplanung psychotherapeutischer Praxen
Die Bedarfsplanung für psychotherapeutische Praxen unterscheidet gravierend zwischen Stadt und Land: Während in Großstädten 36 Psychotherapeuten je 100.000 Einwohner als ausreichend betrachtet werden, sind es in ländlichen Kreisen nur 18 Psychotherapeuten je 100.000 Einwohner. Diese Bedarfsplanung unterstellt, dass die Menschen auf dem Land einen geringeren Bedarf an einer psychotherapeutischen Behandlung haben als in der Stadt. Die Psychotherapeutenkammer reklamiert diese Bedarfsplanung und fordert die Beachtung der Morbidität.
Die Medien sind voll mit Beiträgen über fehlende Plätze bei Psychotherapeuten und dem Elend des Gesundheitssystems. In dem Spannungsfeld zwischen stetig steigender Nachfrage und einem viel zu geringen Angebot ist es verständlich, dass Menschen mit Problemen die Hilfe außerhalb des etablierten Kassensystems suchen.
Lange Wartezeiten – Was tun?
Für psychisch Erkrankte, die dringend eine Behandlung benötigen, gibt es einen Ausweg, um rechtzeitig eine Behandlung zu erhalten. Der Paragraf 13 (3) im Sozialgesetzbuch legt fest, dass die Krankenkassen die Kosten für selbstbeschaffte Leistungen zu erbringen haben, wenn die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen konnte.
Sie können sich Betroffene an einen Therapeuten wenden, der genauso qualifiziert ist wie die zur GKV-Versorgung zugelassenen Psychotherapeuten und von ihrer Krankenkasse die Erstattung der Kosten verlangen. Grundsätzlich ist es Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung, rechtzeitig für die notwendige Behandlung eines Versicherten zu sorgen. Dieses Verfahren ist jedoch nicht unproblematisch, da die Kassen – trotz klarer Gesetzeslage – versuchen durch Bürokratie Kosten zu sparen.
Alternativen zur kassenärztlichen Behandlung
Bereits jetzt tragen viele Patienten die Kosten für ihre Behandlung selbst. Die Gründe dafür sind nicht immer im Gesundheitssystem begründet. Eine Privatleistung wird nicht im System erfasst, somit stehen für den Abschluss von Versicherungen – z.B. eine Berufsunfähigkeit – weniger Hürden im Weg. Darüber hinaus wollen viele Betroffene nicht, dass Krankenkassen über den seelischen Gesundheitszustand informiert sind. Es gibt Berufsgruppen, wie Beamte oder CEOs, die zum Schutz der Privatsphäre eine private Behandlung vorziehen.
Da kassenärztlich zugelassene Therapeuten nur bestimmte Therapieformen anbieten, haben freie Tätige deutlich mehr Möglichkeiten unterschiedliche Therapieformen anzubieten.
Immer mehr Heilpraktiker für Psychotherapie platzieren sich genau in diesem Segment und bieten Hilfe an. Heilpraktiker für Psychotherapie sind neben Psychotherapeuten, Psychiatern und Psychologen die wichtigsten Ansprechpartner für Patienten mit psychischen Problemen.
Als Heilpraktiker für Psychotherapie haben Sie neben einer eigenen Praxis sehr vielfältige weitere Perspektiven im Gesundheitsbereich. Beratung und Vortragstätigkeit sind nur einige davon. Mehr erfahren Sie im persönlichen Gespräch.
Dieser Beitrag wurde gemeinsam mit Herrn Bernd Falkenhagen verfasst.
Quellen: http://www2.psychotherapeutenkammer-berlin.de/uploads/bptk_spezial_kurswechsel_in_der_bedarfsplanung.pdf und https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__13.html
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