Das Land Hessen hat eine Änderung in der landesspezifischen Infektionshygieneverordnung vorgenommen. Die Änderungen betreffen sowohl Heilpraktiker als auch Heilpraktikeranwärter. Wir haben für euch das Wichtigste zusammengefasst. Gesetzliche Änderung im Wortlaut Unter § 1 wird eingefügt: ” […] und die invasiven Tätigkeiten von Personen mit einer Erlaubnis nach § 1 des Heilpraktikergesetzes in der im Bundesgesetzblatt...