Keine Corona-Impfpflicht mehr für niedergelassene Heilpraktiker: Vom 16. März 2022 bis zum 31. Dezember 2022 galt in Deutschland eine Corona-Impfpflicht in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs. Beschäftigte mussten entsprechende Impfzertifikate oder einen Beleg über die eigene Genesung nachweisen. Darunter fielen auch selbstständige Heilpraktiker in eigenen Praxen. Seit dem 1. Oktober 2022 reichte schon die zweifache...