Stellungnahme der Deutschen Heilpraktikerschule zum „Münsteraner Memorandum Heilpraktiker“
Als bundesweit agierendes Ausbildungsinstitut sehen wir es als unsere Verpflichtung an, zu den getroffenen Aussagen und Thesen des „Münsteraner Memorandums“ Stellung zu nehmen.
Wir sind darüber verärgert, dass in einer respektlosen, abwertenden und arroganten Art und Weise Heilpraktikern und Ärzten mit entsprechenden Angeboten entgegen der Realität ein hohes Schadens- und Gefahrenpotential vorgeworfen wird. Auch den Patienten wird pauschal Unkenntnis und fehlendes Urteilsvermögen unterstellt.
Wir bedauern, dass die interdisziplinäre Expertenrunde weder einen praktizierenden Heilpraktiker, noch Vertreter aus einem Heilpraktikerberufsverband oder einer Ausbildungseinrichtung bei der Erstellung des Positionspapiers einbezogen hat. Aus unserem Blickwinkel wertet das Memorandum – auch durch Fehlen ebendieser zusätzlichen Perspektive – den Beruf des Heilpraktikers ausschließlich durch die Darstellung der unzureichenden Gesetzeslage ab.
Wir finden in dem veröffentlichten Schriftstück Verallgemeinerungen und Behauptungen, die den Beruf des Heilpraktikers sowie das Erlangen der Heilerlaubnis und die Ausübung der Heilkunde realitätsfern darstellen. Damit versuchen die Autoren, das von ihnen gewünschte negative Bild des Heilpraktikers zu bestätigen und diskreditieren eine gesamte Berufsgruppe, ohne im Vorfeld eine sachliche Auseinandersetzung mit Heilpraktikern geführt zu haben.
In Ermangelung einer klaren Definition, welche Heilmethoden und -verfahren als alternativ, komplementär oder naturheilkundlich einzuordnen sind, entsteht hier die Notwendigkeit einer gemeinsamen Begriffsbestimmung, um die Diskussion über Krankenkassenleistungen, nachgewiesene Wirksamkeit und Anwendungen überhaupt sachlich führen zu können.
Die Unterstellung, dass die Tätigkeit eines Heilpraktikers und die Anwendung naturheilkundlicher und komplementärer Verfahren – auch durch Ärzte – per se eine Gefahr für die Patienten darstellt, ist einseitig. Sowohl Ärzte als auch Heilpraktiker sind in der Pflicht, den Patienten über sein Krankheitsbild, über Behandlungsmöglichkeiten sowie deren Chancen und Risiken und über Alternativen aufzuklären. Niemand hat das Recht, die Urteilsfähigkeit eines anderen Menschen ohne Prüfung in Frage zu stellen.
Das aufgeführte Beispiel einer Fehlbehandlung durch Heilpraktiker aus dem Jahr 2016 ist so einzigartig, dass Kritiker mangels anderer Fälle immer wieder darauf zurückgreifen. Diese konkrete Krebsbehandlung durch Heilpraktiker darf aus unserer Sicht berechtigterweise kritisiert werden und wir distanzieren uns von dieser Praktik. Darüber hinaus wurden in diesem Fall jegliche gesetzlichen Grenzen überschritten.
Die Ausbildung, Prüfung und Praxis eines Heilpraktikers sind viel besser entwickelt, als es die Gesetzeslage vermuten lässt. Seriös tätige Heilpraktiker schließen sich Berufsverbänden an und unterliegen damit der gültigen Berufsordnung. Diese umfasst die gesetzlich vorgeschriebene Sorgfaltspflicht und gestattet jedem Heilpraktiker nur solche Heilverfahren anzuwenden, welche er nachweislich erlernt hat und beherrscht. Darüber hinaus verpflichtet die Berufsordnung zur regelmäßigen Weiterbildungen in der ausgeübten Disziplin. Das Patientenrechtegesetz, dem auch die Heilpraktiker verpflichtet sind, schützt zudem die Patienten vollumfänglich.
Wenn die eigene Gesundheit in Gefahr gerät, besteht der Bedarf, einen Arzt oder Heilpraktiker aufzusuchen. Mangelnde Kenntnisse über den Beruf des Heilpraktikers sowie falsche Vorstellungen von Motivationen der Patienten führen schnell zur fehlerhaften Schlussfolgerung, dass Heilpraktiker ausschließlich in gesundheitlicher Not, unter Zeitdruck und aufgrund falscher Heilversprechen aufgesucht werden. Das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb untersagt sowohl falsche als auch grundsätzliche Heilversprechen. Die Berufsordnung legt fest, stets nur solche Heilmethoden anzuwenden, die möglichst einfach und kostengünstig sind. Die Argumente der ökonomischen Ausbeutung und getätigter Heilversprechen sind somit nicht haltbar.
Der Beruf des Heilpraktikers ist eine wertvolle Errungenschaft im deutschen Gesundheitssystem, die es zu bewahren gilt. Der Bedarf nach Neuregelung der Gesetzgebung zum transparenten Kompetenzerwerb des Berufsstandes ist dabei unstrittig, ausdrücklich gewollt und führt zu einer Qualitätserhöhung der Heilpraktiker im Interesse der Patienten.
Das wachsende Gesundheitsbewusstsein in der Bevölkerung führt zu einer zusätzlichen Nachfrage nach Gesundheitsleistungen und Produkten, die durch das bestehende Gesundheitssystem nicht abgedeckt werden können. Prävention, Ursachensuche statt reiner Symptombekämpfung, ganzheitliche Betrachtung des Menschen, Besinnung auf die Natur und die körperlichen und seelischen Bedürfnisse der Menschen sind nur einige Aspekte, die den Beruf des Heilpraktikers so bedeutsam machen. Die Tätigkeit des Heilpraktikers untergräbt keinesfalls die ärztlichen, wissenschaftlich anerkannten Behandlungsstrategien oder stellt diese in Frage, sondern ergänzt diese sinnvoll.
Wir sehen den Bedarf nach einer durchdachten Neuregelung des Heilpraktikerwesens und der Regelung der Ausbildung im Interesse der Patienten. Die Deutsche Heilpraktikerschule wirkt mit der aus dem Beschluss der 89. Konferenz der Gesundheitsministerien einhergehenden Forderung zur Reform des Heilpraktikergesetzes aktiv am Prozess mit und reichte entsprechende Vorschläge zur Verbesserung ein. Der Besuch einer qualifizierten Ausbildungseinrichtung sollte dabei unumgänglich sein, um die fachlichen Kenntnisse über Anatomie, Physiologie, Pathologie und die entsprechenden Verfahren durch ausgebildete Dozenten sicherzustellen.
Auch das Fehlen des Nachweises praktischer naturheilkundlicher Kenntnisse und Fähigkeiten kritisieren wir in der derzeitigen Prüfungsabwicklung. Wir setzen uns dafür ein, die Ausbildung zum Heilpraktiker so zu gestalten, dass diese für Außenstehende transparent ist und dass keine Sorge um eine medizinische Ausbildung auf einem ausreichend hohen, wissenschaftlichen Niveau besteht. Dies beinhaltet demzufolge eine Ausbildung mit staatlicher Prüfung und einem einheitlichen Ausbildungsplan und impliziert den Besuch einer qualifizierten Bildungseinrichtung.
Die Kompetenzlösung mit der Reduktion des Heilpraktikerwesens auf sogenannten Fach-Heilpraktiker verhindert die gesetzlich festgeschriebene freie Berufswahl und reduziert den Heilpraktikerberuf auf eine „bloße Weiterbildung“ der Gesundheitsberufe. Eine angestrebte Qualitätsverbesserung des Heilpraktikerwesens wird unserer Ansicht nach dadurch nicht erreicht. „Eine Abschaffung des Berufs angelehnt an den Beruf Dentist widerspricht dem Art. 12 des Grundgesetzes, der dem Heilpraktiker einen Bestandsschutz zusichert.“
(Quelle: Rechtsanwalt Dr. R. Sasse vom 21. Aug. 2017 http://www.heilpraktikerrecht.com/2017/08/21/das-ende-des-heilpraktikerberufs-wie-wir-ihn-kennen/)
Wir schlagen vor, gemeinsam mit Heilpraktikern, Ärzten, staatlichen bildungspolitischen Vertretern und zuständigen Ämtern verbindliche Standards für die Ausbildung in Heilpraktikerschulen festzulegen. Die Deutsche Heilpraktikerschule steht als Ansprechpartner und Diskussionsteilnehmer für eine zielführende und respektvolle Debatte zur Verfügung.
Kontakt zur Deutschen Heilpraktikerschule:
redaktion@deutsche-heilpraktikerschule.de
Dieser Beitrag wurde von Kati Fritzsche verfasst. Bild: Istock
Kommentar verfassen