Pressemeldung Stellungnahme Reform Heilpraktikergesetz

Ab 2017 einheitliche Überprüfungsrichtlinien für Heilpraktiker

Am 1. Dezember 2016 hat der Bundestag das „Dritte Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Gesetze“ (PSG III) in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Diese Änderungen betreffen auch das Heilpraktikergesetz. Die Ergebnisse zur angenommenen Gesetzesänderung des Deutschen Bundestages der 18. Wahlperiode sind in der Drucksache 18/10510 nachzulesen Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Forderungen aus der Gesundheitsministerkonferenz

In der 89. Konferenz der Gesundheitsministerien im Juni 2016 wurde festgehalten, dass die Anforderungen an die Erlaubniserteilung nach dem Heilpraktikerrecht nicht mehr der Qualitätsanfordernisse und dem Patientenschutz genügen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat daraufhin die Leitlinien überprüft und wurde zur Überarbeitung und Anpassung der Überprüfung der Heilpraktikeranwärter aufgefordert.

Änderungen des Heilpraktikergesetzes

Das PSG III sieht folgende Änderungen des Heilpraktikergesetzes und der 1. Durchführungsverordnung vor.

Heilpraktikergesetz

„Artikel 17e Änderung des Heilpraktikergesetzes § 2 Absatz 1 des Heilpraktikergesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2122-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2702) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

„(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, bisher berufsmäßig nicht ausgeübt hat, kann eine Erlaubnis nach § 1 in Zukunft nach Maßgabe der gemäß § 7 erlassenen Rechts- und  Verwaltungsvorschriften erhalten, die insbesondere Vorgaben hinsichtlich Kenntnissen und Fähigkeiten als Bestandteil der Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis enthalten sollen.“

Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz

Artikel 17f Änderung der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz § 2 Absatz 1 der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2122-2-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 4. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4456) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

„i) wenn sich aus einer Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Antragstellers durch das Gesundheitsamt, die auf der Grundlage von Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern durchgeführt wurde, ergibt, dass die Ausübung der Heilkunde durch den Betreffenden eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder für die ihn aufsuchenden Patientinnen und Patienten bedeuten würde.“

Die folgenden Sätze werden angefügt: „Das Bundesministerium für Gesundheit macht Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern bis spätestens zum 31. Dezember 2017 im Bundesanzeiger bekannt. Bei der Erarbeitung der Leitlinien sind die Länder zu beteiligen.“

Der Artikel 17f Nummer 1 tritt drei Monate nach Bekanntmachung der Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern in Kraft. Das Bundesministerium für Gesundheit gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt.

Auswirkungen und Reaktionen

Die Deutsche Heilpraktikerschule® und der Bund Deutscher Heilpraktiker e.V. (BDH) begrüßen die rechtlichen Anpassungen. Die Entscheidung für eine bundeseinheitliche qualitativ hochwertige Prüfung stärkt das Berufsbild des Heilpraktikers. Die bundeseinheitlichen Überprüfungsrichtlinien werden spätestens zum 31.12.2017 eingeführt. Künftig legen nicht mehr die Länder den Prüfungsrahmen fest.

Der BDH wird bei der Erarbeitung der Überprüfungsrichtlinien seine Mitarbeit und Unterstützung anbieten. Die Deutsche Heilpraktikerschule wird in den kommenden Tagen Vorschläge für die Reform veröffentlichen.

Über die Deutsche Heilpraktikerschule

Die Deutsche Heilpraktikerschule ist eine Ausbildungsstätte für die Ausbildung zum Heilpraktiker für Naturheilkunde und Heilpraktiker für Psychotherapie. Darüber hinaus werden Fachseminare und Workshops zu naturheilkundlichen Themen und Psychotherapie angeboten. Die Deutsche Heilpraktikerschule hat in Leipzig ihren Hauptsitz und ist bundesweit an über 20 Standorten vertreten. Die Deutsche Heilpraktikerschule legt Wert auf eine qualitativ hochwertige und fachlich fundierte Ausbildung. Das Ausbildungsangebot umfasst neben den Präsenzkursen, ein umfangreiches E-Learningangebot, zertifizierte Skripte und exzellent ausgebildete und erfahrene Dozenten.

Pressekontakt:

Kati Fritzsche
Deutsche Heilpraktikerschule®
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