Ein statistisches Gutachten über Behandlungsfehler im Heilpraktikerberuf zeigt eindeutig, dass der Vorwurf, Heilpraktiker seien Quacksalber, nicht haltbar ist (vgl. Pabel 2020). Die gesammelten Fakten belegen die Gewährleistung der Patientensicherheit bei heilpraktischen Tätigkeiten.
Vorwurf, Heilpraktiker seien Quacksalber, ist statistisch nicht haltbar
Die Autorin des Gutachtens bezieht sich u.a. auf die „Begutachtung behaupteter letaler und nicht-letaler Behandlungsfehler im Fach Rechtsmedizin (bundesweite Multicenterstudie)“ (Preuß / Dettmeyer / Madea 2005), die im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung erstellt wurde. Dort werden die Vorwürfe eines Behandlungsfehlers gegenüber verschiedenen Berufsgruppen im Gesundheitssystem aufgeschlüsselt. Von den analysierten 4450 Todesfällen, bei denen der Vorwurf eines ärztlichen Behandlungsfehlers Anlass der Obduktion war, entfielen 12 auf die Berufsgruppe der Heilpraktiker. Das entspricht einem prozentualen Anteil von 0,3 Prozent und somit eine deutlich geringere Zahl von Behandlungsfehlervorwürfen als bspw. gegen Krankenhausärzte (62,1 %), niedergelassene Ärzte (19,7 %) oder Pflegepersonal (3,9 %) (vgl. ebd.: 35). Bei den 12 Behandlungsfehlervorwürfen, die der Berufsgruppe Heilpraktiker zugeordnet wurden, konnten drei Behandlungsfehler tatsächlich identifiziert werden (vgl. ebd.: 56). Jedoch konnte nur bei einem Fall die heilpraktische Behandlung als Ursache des Todes festgestellt werden (vgl. ebd.: 63).
In der Studie wurden den 4450 Todesfällen folgende Arten von Behandlungsfehlern zugeordnet (Mehrfachnennung war möglich):
- Vorwurf des Unterlassens medizinisch gebotener Maßnahmen (2158 Fälle)
- Komplikationen bei bzw. nach operativen Eingriffen (1472 Fälle)
- Falschbehandlung (766 Fälle)
- Pflegefehler (320 Fälle)
- Vorwürfe fehlerhafter Medikation (557 Fälle)
- Behandlungsfehlervorwurf nicht konkretisiert (153 Fälle) (vgl. ebd.: 72f.).
Die 12 Behandlungsfehlervorwürfe gegen Heilpraktiker verteilen sich wie folgt: Falschbehandlung (7 Fälle) (vgl. ebd.: 94) sowie Vorwurf des Unterlassens medizinisch gebotener Maßnahmen (5 Fälle) (vgl. ebd.: 73ff.).
Dem stehen 759 Fälle von Falschbehandlung und 2153 Fälle von Unterlassen medizinisch gebotener Maßnahmen von anderen Berufsgruppen des Gesundheitssystems gegenüber. Dazu zählen Krankenhausärzte, niedergelassene Ärzte, Pflegepersonal, Notdienstarzt, Notarzt, Rettungssanitäter/-assistenten, Belegärzte, PJ-Studenten und Apotheker (vgl. ebd.: 72f.). Den Berufsstand der derzeit über 47.000 Heilpraktiker als Quacksalber auszumachen, gelingt anhand dieser Zahlen also nicht.
Bei den Behandlungsfehlern ohne Todesfolge entfallen 6 Fälle auf die Berufsgruppe der Heilpraktiker. Das entspricht 1,3 %. Dahingegen wurden bspw. niedergelassenen Ärzten 118 Behandlungsfehler und somit 27,2 % vorgeworfen (vgl. ebd.: 115f.).
Fazit
Die Ergebnisse der vorgestellten „Begutachtung“ zeigen, dass Heilpraktiker im Vergleich mit anderen Berufsgruppen im deutschen Gesundheitssystem weit weniger Behandlungsfehler begehen. Der Vorwurf, Heilpraktiker seien Quacksalber, ist statistisch also nicht belegbar.
Quellen:
- Pabel, P. (2020). Statistisches Gutachten über Behandlungsfehler im Heilpraktikerberuf. Düsseldorf: Freie Heilpraktiker e.V.
www.freieheilpraktiker.com/images/Aktuelle_Berufspolitik/Stat._Gutachten_zur_Untersuchung_von_Behandlungsfehlern_im_Heilpraktikerberuf_.pdf - Preuß, J. / Dettmeyer, R. / Madea, B. (2005). Begutachtung behaupteter letaler und nicht-letaler Behandlungsfehler im Fach Rechtsmedizin (bundesweite Multicenterstudie) Konsequenzen für eine koordinierte Medizinschadensforschung. Bonn: Institut für Rechtsmedizin der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.
www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Ministerium/Begutachtung-Behandlungsfehler-Rechtsmedizin.pdf
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Dieser Beitrag wurde von Michael Bochmann, Gründer und Inhaber der Deutschen Heilpraktikerschule, verfasst.
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