Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker im Bereich ästhetische Medizin

Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker im Bereich ästhetische Medizin

Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker im Bereich ästhetische Medizin: Vorab eine grundsätzliche Erklärung: Die Ausübung der ästhetischen Medizin in einer Naturheilpraxis ist keine heilkundliche Tätigkeit. Um spezielle ästhetische Tätigkeiten praktizieren zu dürfen, ist die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde aber eine Voraussetzung.

Tätigkeiten von Heilpraktikern im Bereich ästhetische Medizin

Zu den speziellen Tätigkeiten im ästhetischen Bereich zählen z.B.:

  • Faltenunterspritzung mit Hyaluronsäure,
  • Fadenlifting,
  • Fett-weg-Spritzung (Injektionlipolyse),
  • Mircroneedling (Mesotherapie) usw.

Neben einer speziellen Ausbildung über die einzelnen Techniken bzw. Anwendungen ist gerade in den Bereichen der ästhetischen Medizin die Aufklärung ein sehr wichtiger Punkt. Erfahrene Heilpraktiker verwenden im Vorfeld sehr viel Zeit, neben der Untersuchung ihren Patienten den kompletten Verlauf der Behandlung zu erklären und auch auf Risiken hinzuweisen.

Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker im Bereich ästhetische Medizin

Sollte dennoch einmal ein Fehler passieren, ist der Heilpraktiker über eine Berufshaftpflichtversicherung geschützt. Die Berufshaftpflichtversicherung hat grundsätzlich zwei Aufgaben:

  1. Befriedigung berechtigter Ansprüche: Wenn der Heilpraktiker bei Ausübung der Tätigkeit ein Fehler (fahrlässig oder grob fahrlässig) unterläuft, steht die Berufshaftpflichtversicherung bis zu den versicherten Summen für die Schäden ein.
  2. Abwehr unberechtigtere Ansprüche: Sollten an den Heilpraktiker unberechtigte Ansprüche gestellt werden, dann wird der Berufshaftpflichtversicherer die Schäden ablehnen.

Wenn der vermeintlich geschädigte Patient mit der Ablehnung nicht einverstanden ist und die Angelegenheit einer gerichtlichen Klärung bedarf, wird der Berufshaftpflichtversicherer im Namen der Heilpraktiker mit seinen Anwälten auf seine Kosten den Prozess führen (passiver Rechtsschutz).

Bitte beachten Sie, dass bei einer normalen Berufshaftpflicht für Heilpraktiker nur die heilkundliche Tätigkeit versichert ist.

Besonderheit bei der Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker in einer ästhetischen Praxis

Es gibt in der Regel zwei unterschiedliche Möglichkeiten für die Mitversicherung:

  1. Alle ästhetischen Tätigkeiten außer Fadenlifting
  2. Alle ästhetischen Tätigkeiten inklusive Fadenlifting

Die normale Berufshaftpflichtversicherung schützt den Heilpraktiker in allen beruflichen Tätigkeiten. Dabei wird nicht die einzelne Diagnostik- oder Therapieart versichert, sondern der Heilpraktiker selbst. Dabei ist es egal, wie viele Praxen im Inland betrieben werden oder wo die Tätigkeit ausgeübt wird (z.B. Vortrag in Firmen, Dozententätigkeit an einer Heilpraktikerschule usw.).

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Dieser Beitrag wurde von Robert Zellerer, Continentale Landesdirektion Zellerer GmbH, verfasst.

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