Osteopathie – wer darf es anbieten und damit werben? Osteopathie ist eine eigenständige, ganzheitliche Heilmethode der Alternativmedizin, die auf den körpereigenen Selbstheilungs- und Selbstregulationskräften aufbaut. Diagnostik und Behandlung erfolgen dabei mit den Händen.
Das Ziel osteopathischer Behandlungen ist es:
- Blockaden und Gewebespannung zu lösen
- und somit die Beweglichkeit wiederherzustellen.
Dabei suchen Osteopathen nach den Beschwerdeursachen und beschränken sich nicht auf das Behandeln einzelner Symptome.
Die Prinzipien der Osteopathie entwickelte der amerikanische Arzt Andrew Taylor Still (1828–1917) in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts nach intensiver Forschung. Seitdem wird diese Therapiemethode stetig weiterentwickelt.
Osteopathie gilt in Deutschland als Heilkunde
Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (I-20 U 236/13) vom 08.09.2015 beantwortet viele Fragen von Osteopathen und Physiotherapeuten.
Denn dieses hatte es einer Physiotherapiepraxis untersagt, berufs- oder gewerbsmäßig die Ausübung der Osteopathie anzukündigen und/oder die Osteopathie auszuüben, sofern keine ärztliche Approbation oder eine Zulassung nach dem Heilpraktikergesetz vorliegen.
Die Begründung des Urteils
„Eine selbständige Ausübung der Heilkunde ist Ärzten und Heilpraktikern vorbehalten. Dieses Kriterium ist immer dann erfüllt, sofern die Ausübung des Verfahrens generell medizinische Fachkenntnisse erfordert und eine abstrakte Gefährdung der öffentlichen Gesundheit möglich ist. […] Das Urteil untersagt die Werbung mit der Osteopathie. Die Werbung sei irreführend, da die Ausübung ohne Heilpraktikererlaubnis unzulässig sei.“
Besonderheiten für Physiotherapeuten & Osteopathen
Die Heilpraktikererlaubnis auf dem Fachgebiet der Physiotherapie ermöglicht es Ihnen, ausschließlich die erlernten physiotherapeutischen Behandlungen eigenverantwortlich anzuwenden, die Sie bisher auf Verordnung eines Arztes durchgeführt haben.
Osteopathie ist nur durch Ärzte und Heilpraktiker zulässig. Physiotherapeuten, die Osteopathie anwenden möchten, müssen daher nach der geltenden Rechtslage die uneingeschränkte (große) Heilpraktikererlaubnis erwerben.
Fazit
Auch wenn Physiotherapeuten den sektoralen Heilpraktiker vorweisen, so ist dies nicht anerkannt und ausreichend, um als Osteopath tätig zu sein bzw. die Osteopathie auszuüben und dafür zu werben. Denn nur die umfassende Ausbildung zum Heilpraktiker bietet ausreichend Kenntnisse, um das Wohl der Patienten und Patientinnen nicht zu gefährden.
Quellen:
- https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2015/I_20_U_236_13_Urteil_20150908.html
- https://www.steinburg.de/kreisverwaltung/leistungen-services/was-erledige-ich-wo/leistungen/ansicht/ort/25376/Borsfleth/vorgang/heilpraktikerin-heilpraktiker-erlaubnis-zum-fueh.html