Sachkundenachweis nach hessischer Infektionshygieneverordnung 8 Stunden
In § 1 der hessischen Infektionshygieneverordnung ist geregelt, dass Angehörige bestimmter Berufsgruppen (Fußpflege, Nagelpflege, Kosmetikstudio, Friseur, Tätowierstudio, etc.) über einen entsprechenden Sachkundenachweis verfügen müssen. Mit Änderung im Dezember 2017 und Juni 2018 wurde hier ergänzt, dass für jegliche Tätigkeiten, bei denen eine Verletzung der Haut oder Schleimhaut nicht ausgeschlossen werden kann, für Heilpraktiker ebenfalls eine entsprechende Nachweispflicht für den 8-stündigen Sachkundenachweis besteht.
Der Dozent ist als Anbieter geeigneter Kurse zum Erwerb der Sachkunde namentlich vom Ministerium benannt und gelistet. Zertifikate gelisteter Anbieter werden von den Gesundheitsämtern anerkannt.
Inhalte:
- Infektionsschutzgesetz , Infektionshygieneverordnung, Biostoff-Verordnung, Richtlinien des Robert Koch-Instituts
- Händehygiene, Hautschutz- und Handschuhplan
- Dienstkleidung, persönliche Schutzkleidung
- Hygieneplan, Desinfektions- und Reinigungsplan
- Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen
- Desinfektion und Sterilisation
- Qualitätssicherung und Dokumentation
Zielgruppe:
Mitglieder der o.g. Berufsgruppen
Dozent:
Siegfried Niklas
Termine:
18.09.2024
10:00 bis 17:00 Uhr
Kosten:
150,00 €