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	Kommentare zu: Rechte und Pflichten des Heilpraktikers	</title>
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	<description>Private Bildungseinrichtung - Ausbildung zum Heilpraktiker bundesweit und im Fernlehrgang</description>
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		<title>
		Von: Sie wollen die Heilpraktikerprüfung ablegen? – Infos über die Prüfung		</title>
		<link>https://deutsche-heilpraktikerschule.de/gesetzliche-rechte-und-pflichten-des-heilpraktikers/#comment-18268</link>

		<dc:creator><![CDATA[Sie wollen die Heilpraktikerprüfung ablegen? – Infos über die Prüfung]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 23 Aug 2023 09:38:41 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[[&#8230;] zu Schäden an der menschlichen Gesundheit führen könnte. Deshalb werden sowohl Kenntnisse zu den einschlägigen gesundheitlichen Vorschriften als auch fachliche Grundlagen der Medizin überprüft. Ausbildungen zum Heilpraktiker bereiten [&#8230;]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] zu Schäden an der menschlichen Gesundheit führen könnte. Deshalb werden sowohl Kenntnisse zu den einschlägigen gesundheitlichen Vorschriften als auch fachliche Grundlagen der Medizin überprüft. Ausbildungen zum Heilpraktiker bereiten [&#8230;]</p>
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			</item>
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		<title>
		Von: Anne Usadel		</title>
		<link>https://deutsche-heilpraktikerschule.de/gesetzliche-rechte-und-pflichten-des-heilpraktikers/#comment-16937</link>

		<dc:creator><![CDATA[Anne Usadel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Apr 2023 06:31:54 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://deutsche-heilpraktikerschule.de/?p=28244#comment-16937</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://deutsche-heilpraktikerschule.de/gesetzliche-rechte-und-pflichten-des-heilpraktikers/#comment-16879&quot;&gt;Eckert Simpson&lt;/a&gt;.

Lieber Herr Simpson, 

vielen Dank für Ihre Frage zur Verschwiegenheitspflicht des Heilpraktikers. Rein formal stimmt Ihre Annahme. Nur Vertreter medizinischer Berufe, die eine staatliche Ausbildung absolviert haben, fallen unter den § 203 StGB. Da in der Rechtsprechung in unklaren Fällen der Heilpraktiker jedoch behandelt wird wie ein anderer im medizinischen Bereich tätiger Therapeut, kann man davon ausgehen, dass es geraten ist, dass der Heilpraktiker sich auch der Verschwiegenheitspflicht unterwirft. Außerdem gibt es eine Selbstverpflichtung, die sich aus der Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH) ergibt. Des weiteren besteht die Verschwiegenheitspflicht laut der DSGVO, in der das Recht auf informelle Selbstbestimmung ausdrücklich geregelt ist, umso mehr, wenn der Patient von selbst auf die Wahrung des Besprochenen verweist. 

Dies ist keine Rechtsberatung, sondern drückt die Meinung des Autors aus.

Mit besten Grüßen
Ihr Team der Deutschen Heilpraktikerschule]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://deutsche-heilpraktikerschule.de/gesetzliche-rechte-und-pflichten-des-heilpraktikers/#comment-16879">Eckert Simpson</a>.</p>
<p>Lieber Herr Simpson, </p>
<p>vielen Dank für Ihre Frage zur Verschwiegenheitspflicht des Heilpraktikers. Rein formal stimmt Ihre Annahme. Nur Vertreter medizinischer Berufe, die eine staatliche Ausbildung absolviert haben, fallen unter den § 203 StGB. Da in der Rechtsprechung in unklaren Fällen der Heilpraktiker jedoch behandelt wird wie ein anderer im medizinischen Bereich tätiger Therapeut, kann man davon ausgehen, dass es geraten ist, dass der Heilpraktiker sich auch der Verschwiegenheitspflicht unterwirft. Außerdem gibt es eine Selbstverpflichtung, die sich aus der Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH) ergibt. Des weiteren besteht die Verschwiegenheitspflicht laut der DSGVO, in der das Recht auf informelle Selbstbestimmung ausdrücklich geregelt ist, umso mehr, wenn der Patient von selbst auf die Wahrung des Besprochenen verweist. </p>
<p>Dies ist keine Rechtsberatung, sondern drückt die Meinung des Autors aus.</p>
<p>Mit besten Grüßen<br />
Ihr Team der Deutschen Heilpraktikerschule</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Eckert Simpson		</title>
		<link>https://deutsche-heilpraktikerschule.de/gesetzliche-rechte-und-pflichten-des-heilpraktikers/#comment-16879</link>

		<dc:creator><![CDATA[Eckert Simpson]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 Mar 2023 20:58:25 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://deutsche-heilpraktikerschule.de/?p=28244#comment-16879</guid>

					<description><![CDATA[Ich möchte nur auf einen vermeintlichen Fehler hinweisen. Anscheinend ist man da sich nicht ganz einig: Heilpraktiker*innen werden nicht im §203 StGB genannt und sind deswegen, evtl. doch nicht von der Verschwiegenheitspflicht betroffen? Auf Seiten Ihrer Kollegen und auch auf manchen Seiten von Kanzleien findet man dort unterschiedliche Antworten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich möchte nur auf einen vermeintlichen Fehler hinweisen. Anscheinend ist man da sich nicht ganz einig: Heilpraktiker*innen werden nicht im §203 StGB genannt und sind deswegen, evtl. doch nicht von der Verschwiegenheitspflicht betroffen? Auf Seiten Ihrer Kollegen und auch auf manchen Seiten von Kanzleien findet man dort unterschiedliche Antworten.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Gast		</title>
		<link>https://deutsche-heilpraktikerschule.de/gesetzliche-rechte-und-pflichten-des-heilpraktikers/#comment-14482</link>

		<dc:creator><![CDATA[Gast]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Jan 2022 08:25:08 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[@Reza: Wer um eine Leistung bittet und sie empfängt, muss sie wohl auch bezahlen.
Auch wenn Sie mit der Behandlung unzufrieden sein sollten, verhält es sich genauso wie beim Arzt, beim Anwalt, beim Steuerberater, im Restaurant usw. . Man bekommt eine Rechnung, die zu begleichen ist ...
Und wenn Sie mit der Behandlung zufrieden sein sollten, würde ich stark empfehlen, das zu honorieren und trotzdem die Rechnung zu bezahlen.

P.S: ich bin übrigens kein Heilpraktiker]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>@Reza: Wer um eine Leistung bittet und sie empfängt, muss sie wohl auch bezahlen.<br />
Auch wenn Sie mit der Behandlung unzufrieden sein sollten, verhält es sich genauso wie beim Arzt, beim Anwalt, beim Steuerberater, im Restaurant usw. . Man bekommt eine Rechnung, die zu begleichen ist &#8230;<br />
Und wenn Sie mit der Behandlung zufrieden sein sollten, würde ich stark empfehlen, das zu honorieren und trotzdem die Rechnung zu bezahlen.</p>
<p>P.S: ich bin übrigens kein Heilpraktiker</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Saskia Epler		</title>
		<link>https://deutsche-heilpraktikerschule.de/gesetzliche-rechte-und-pflichten-des-heilpraktikers/#comment-13572</link>

		<dc:creator><![CDATA[Saskia Epler]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Sep 2020 12:31:03 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://deutsche-heilpraktikerschule.de/?p=28244#comment-13572</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://deutsche-heilpraktikerschule.de/gesetzliche-rechte-und-pflichten-des-heilpraktikers/#comment-13565&quot;&gt;Reza&lt;/a&gt;.

Hallo Reza, 

ja, ein*e Heilpraktiker*in muss über alle möglichen, entstehenden Kosten informieren. 
Heilpraktiker*innen haben kein Kartenlesegerät (Ihr anderer Kommentar erwähnt das) und können die Daten allerdings in einem Formular abfragen. Die Kosten sind auf der Webseite der Heilpraktiker*innen anzugeben oder eben beim Gespräch mit dem*r Klient*in. 

Generell zum Thema Kosten:
Heilpraktikerleistungen werden von manchen (Zusatz-) Versicherungen getragen oder eben zum Teil getragen. Dies muss allerdings vor Antritt der Therapie von den Klient*innen abgeklärt werden. Als Heilpraktiker*in muss man darauf hinweisen. Alle Kosten sind offen zu legen - auch auf der Webseite der*s Heilpraktikers*in.

Ich würde die Heilpraktikerin mal direkt darauf ansprechen, wann sie auf ihr Honorar hingewiesen hat. Dazu kann zum Beispiel ein Behandlungsvertrag abgeschlossen worden sein, in dem die Kosten aufgeführt sind.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://deutsche-heilpraktikerschule.de/gesetzliche-rechte-und-pflichten-des-heilpraktikers/#comment-13565">Reza</a>.</p>
<p>Hallo Reza, </p>
<p>ja, ein*e Heilpraktiker*in muss über alle möglichen, entstehenden Kosten informieren.<br />
Heilpraktiker*innen haben kein Kartenlesegerät (Ihr anderer Kommentar erwähnt das) und können die Daten allerdings in einem Formular abfragen. Die Kosten sind auf der Webseite der Heilpraktiker*innen anzugeben oder eben beim Gespräch mit dem*r Klient*in. </p>
<p>Generell zum Thema Kosten:<br />
Heilpraktikerleistungen werden von manchen (Zusatz-) Versicherungen getragen oder eben zum Teil getragen. Dies muss allerdings vor Antritt der Therapie von den Klient*innen abgeklärt werden. Als Heilpraktiker*in muss man darauf hinweisen. Alle Kosten sind offen zu legen &#8211; auch auf der Webseite der*s Heilpraktikers*in.</p>
<p>Ich würde die Heilpraktikerin mal direkt darauf ansprechen, wann sie auf ihr Honorar hingewiesen hat. Dazu kann zum Beispiel ein Behandlungsvertrag abgeschlossen worden sein, in dem die Kosten aufgeführt sind.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Reza		</title>
		<link>https://deutsche-heilpraktikerschule.de/gesetzliche-rechte-und-pflichten-des-heilpraktikers/#comment-13566</link>

		<dc:creator><![CDATA[Reza]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Sep 2020 19:35:09 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://deutsche-heilpraktikerschule.de/?p=28244#comment-13566</guid>

					<description><![CDATA[AntwortSEPTEMBER 7, 20
Muss ein Heilpraktiker vor der Behandlung die Patienten über die etwaigen Kosten aufklären?
Bei mir in München ein Heilpraktiker wollte die Daten der Versicherten Karte erst später aufnehmen, so sagte sie am Ende oh, ihre TK-Karte können Sie bei mir nicht Einlesen lassen, ich habe keine Einlesegerät. Die Rechnung müssen sie bar bezahlen.
Das war wohl klar sie wollte mich absichtlich nicht aufklären.
Es ist 18 Monate vorbei und sie will 120€ haben? Ich lehne das ab.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>AntwortSEPTEMBER 7, 20<br />
Muss ein Heilpraktiker vor der Behandlung die Patienten über die etwaigen Kosten aufklären?<br />
Bei mir in München ein Heilpraktiker wollte die Daten der Versicherten Karte erst später aufnehmen, so sagte sie am Ende oh, ihre TK-Karte können Sie bei mir nicht Einlesen lassen, ich habe keine Einlesegerät. Die Rechnung müssen sie bar bezahlen.<br />
Das war wohl klar sie wollte mich absichtlich nicht aufklären.<br />
Es ist 18 Monate vorbei und sie will 120€ haben? Ich lehne das ab.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Reza		</title>
		<link>https://deutsche-heilpraktikerschule.de/gesetzliche-rechte-und-pflichten-des-heilpraktikers/#comment-13565</link>

		<dc:creator><![CDATA[Reza]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Sep 2020 19:29:35 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://deutsche-heilpraktikerschule.de/?p=28244#comment-13565</guid>

					<description><![CDATA[Muss ein Heilpraktiker vor der Behandlung die Patienten über die etwaigen Kosten aufklären?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Muss ein Heilpraktiker vor der Behandlung die Patienten über die etwaigen Kosten aufklären?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Nicole Wichmann		</title>
		<link>https://deutsche-heilpraktikerschule.de/gesetzliche-rechte-und-pflichten-des-heilpraktikers/#comment-13331</link>

		<dc:creator><![CDATA[Nicole Wichmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 Jan 2020 12:18:42 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://deutsche-heilpraktikerschule.de/?p=28244#comment-13331</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://deutsche-heilpraktikerschule.de/gesetzliche-rechte-und-pflichten-des-heilpraktikers/#comment-13330&quot;&gt;Nicole Gast&lt;/a&gt;.

Hallo Frau Gast, für Heilpraktiker gilt eine Fortbildungspflicht. Wie genau das praktiziert wird können Sie in der Antwort von Herrn Bochmann in seinem Kommentar vom 24.01.2020 entnehmen. Empfehlenswert ist es für Heilpraktiker immer regelmäßig seine Erste-Hilfe-Kenntnisse aufzufrischen und natürlich immer über die aktuellen Meldepflichten informiert zu sein. In Hessen müssen Sie als Heilpraktiker einen Sachkundenachweis Hygiene ablegen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://deutsche-heilpraktikerschule.de/gesetzliche-rechte-und-pflichten-des-heilpraktikers/#comment-13330">Nicole Gast</a>.</p>
<p>Hallo Frau Gast, für Heilpraktiker gilt eine Fortbildungspflicht. Wie genau das praktiziert wird können Sie in der Antwort von Herrn Bochmann in seinem Kommentar vom 24.01.2020 entnehmen. Empfehlenswert ist es für Heilpraktiker immer regelmäßig seine Erste-Hilfe-Kenntnisse aufzufrischen und natürlich immer über die aktuellen Meldepflichten informiert zu sein. In Hessen müssen Sie als Heilpraktiker einen Sachkundenachweis Hygiene ablegen.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Nicole Gast		</title>
		<link>https://deutsche-heilpraktikerschule.de/gesetzliche-rechte-und-pflichten-des-heilpraktikers/#comment-13330</link>

		<dc:creator><![CDATA[Nicole Gast]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 Jan 2020 10:59:38 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://deutsche-heilpraktikerschule.de/?p=28244#comment-13330</guid>

					<description><![CDATA[Liebe Leute!
Zum Thema Fortbildung als Heilpraktikerin:
Ich bin Heilpraktikerin und habe mich letztes Jahr selbstständig gemacht. Neben meiner Praxistätigkeit bereite ich noch Erwachsene in einer Schule auf die Heilpraktikerprüfung vor. Zudem gebe ich dort Seminare. Das bedeutet, ich muss eh auf dem neusten Stand sein und informiiere mich. Muss ich noch zusätzlich Fortbildungsseminare für mich besuchen?
Habt herzlichen Dank für eine fachkundliche Information!
Nicole]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Leute!<br />
Zum Thema Fortbildung als Heilpraktikerin:<br />
Ich bin Heilpraktikerin und habe mich letztes Jahr selbstständig gemacht. Neben meiner Praxistätigkeit bereite ich noch Erwachsene in einer Schule auf die Heilpraktikerprüfung vor. Zudem gebe ich dort Seminare. Das bedeutet, ich muss eh auf dem neusten Stand sein und informiiere mich. Muss ich noch zusätzlich Fortbildungsseminare für mich besuchen?<br />
Habt herzlichen Dank für eine fachkundliche Information!<br />
Nicole</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Michael Bochmann		</title>
		<link>https://deutsche-heilpraktikerschule.de/gesetzliche-rechte-und-pflichten-des-heilpraktikers/#comment-13326</link>

		<dc:creator><![CDATA[Michael Bochmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 Jan 2020 14:50:44 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://deutsche-heilpraktikerschule.de/?p=28244#comment-13326</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://deutsche-heilpraktikerschule.de/gesetzliche-rechte-und-pflichten-des-heilpraktikers/#comment-13317&quot;&gt;Yvonne&lt;/a&gt;.

Liebe Yvonne,
um sich zur Heilpraktikerin ausbilden zu lassen, ist es empfehlenswert, eine Schule zu besuchen, die zertifiziert ist und im Präsenzunterricht ausreichend Unterrichtsstunden anbietet. Bei der Deutschen Heilpraktikerschule in Leipzig ist dies so (bis 3000 Ust.). Haben Sie die Prüfung erfolgreich absolviert, gilt es, sich lebenslang fortzubilden. Dazu bietet die Deutsche Heilpraktikerschule an allen Standorten zahlreiche, z.T. immer wiederkehrende Fachseminare an. Fortbildungspunkte gibt es nur bei Fortbildung und nicht bei Ausbildung. Nach der Ausbildung erhalten Sie ein Zertifikat, auf dem die absolvierten Ausbildungsstunden zu sehen sind. Fortbildungspunkte werden i.R.  pro Zeiteinheit vergeben. Absolvieren sie also ein Wochenendseminar von 2 x 10 Unterrichtsstunden, erhalten Sie dafür 20 Fortbildungspunkte. Ob die Punkte einer HP-Schule bei Verbänden oder Kammern anderer Berufsgruppen (Physiotherapeuten, Logopäden usw.) anerkannt werden, muss man jeweils dort erfragen. Die Erteilung von Fortbildungspunkten wird von den HP-Verbänden allerdings nicht verlangt (wäre aber sinnvoll).
Eine Berufsstätigkeit als Heilpraktikerin ist lt. Durchführungsverordnung (letzte Änderung 2018 - Paragr. 2, Abschn 1, Punkt h) nur im Hauptberuf möglich. Allerdings gibt es bereits eine gegenteilige Rechtssprechung, so dass man davon ausgeht, dass dies nicht mehr aktuell ist.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://deutsche-heilpraktikerschule.de/gesetzliche-rechte-und-pflichten-des-heilpraktikers/#comment-13317">Yvonne</a>.</p>
<p>Liebe Yvonne,<br />
um sich zur Heilpraktikerin ausbilden zu lassen, ist es empfehlenswert, eine Schule zu besuchen, die zertifiziert ist und im Präsenzunterricht ausreichend Unterrichtsstunden anbietet. Bei der Deutschen Heilpraktikerschule in Leipzig ist dies so (bis 3000 Ust.). Haben Sie die Prüfung erfolgreich absolviert, gilt es, sich lebenslang fortzubilden. Dazu bietet die Deutsche Heilpraktikerschule an allen Standorten zahlreiche, z.T. immer wiederkehrende Fachseminare an. Fortbildungspunkte gibt es nur bei Fortbildung und nicht bei Ausbildung. Nach der Ausbildung erhalten Sie ein Zertifikat, auf dem die absolvierten Ausbildungsstunden zu sehen sind. Fortbildungspunkte werden i.R.  pro Zeiteinheit vergeben. Absolvieren sie also ein Wochenendseminar von 2 x 10 Unterrichtsstunden, erhalten Sie dafür 20 Fortbildungspunkte. Ob die Punkte einer HP-Schule bei Verbänden oder Kammern anderer Berufsgruppen (Physiotherapeuten, Logopäden usw.) anerkannt werden, muss man jeweils dort erfragen. Die Erteilung von Fortbildungspunkten wird von den HP-Verbänden allerdings nicht verlangt (wäre aber sinnvoll).<br />
Eine Berufsstätigkeit als Heilpraktikerin ist lt. Durchführungsverordnung (letzte Änderung 2018 &#8211; Paragr. 2, Abschn 1, Punkt h) nur im Hauptberuf möglich. Allerdings gibt es bereits eine gegenteilige Rechtssprechung, so dass man davon ausgeht, dass dies nicht mehr aktuell ist.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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