Eschwege – Sachkundenachweis nach hess. Infektionshygieneverordnung 8 Stunden
In § 1 der hessischen Infektionshygieneverordnung ist geregelt, dass Angehörige bestimmter Berufsgruppen (Fußpflege, Nagelpflege, Kosmetikstudio, Friseur, Tätowierstudio, etc.) über einen entsprechenden Sachkundenachweis verfügen müssen. Mit der Änderung im Dezember 2017 wurde hier ergänzt, dass für jegliche invasiven Tätigkeiten durch den Heilpraktiker ebenfalls eine entsprechende Nachweispflicht für den Sachkundenachweis besteht.
Die Dozentin Frau Daniela Thieme ist als Anbieterin geeigneter Kurse zum Erwerb der Sachkunde vom Regierungspräsidium Darmstadt gelistet.
Sie besitzt folgende Qualifikationen:
Fachkraft für Hygieneüberwachung (3-jährige Berufsausbildung) Bachelor of Science in „Umwelt-, Hygiene- und Sicherheitsingeieurwesen“(FH-Studium),Technischer Sterilgutassistent mit erweiterter Aufgabenstellung DGSV (Fachkunde 2)
Termine:
22.05.2022 oder
25.09.2022
Kosten:
160,00 €