Eschwege – Sachkundenachweis nach hessischer Infektionshygieneverordnung 40 Stunden
Die hessische Infektionshygieneverordnung ist am 8. Dezember 2017 geändert worden und schreibt künftig auch allen Heilpraktikern den Nachweis der Sachkunde vor. Die geforderten Inhalte zur hessischen Infektionshygieneverordnung werden in diesen Kursen gemäß Vorgaben vom Regierungspräsidium vermittelt und entsprechende Bescheinigungen darüber ausgehändigt. Bis zum 31.12.2018 müssen praktizierende Heilpraktiker diese Nachweise erbringen können (Übergangsregelung).
Auszug aus dem Gesetzestext:
Nach § 1 der Infektionshygieneverordnung Hessen vom 18. März 2003, zuletzt geändert am 8. Dezember 2017, gilt: „Wer beruflich oder gewerbsmäßig Tätigkeiten mit Ausnahme solcher im Rahmen der ärztlichen Heilkunde am Menschen ausübt, bei denen durch Blut sowie Sekrete und Exkrete Krankheitserreger (zum Beispiel HIV und Hepatitisviren) übertragen werden können, unterliegt den Vorschriften dieser Verordnung. Solche Tätigkeiten sind insbesondere die Ausübung der Nagelpflege, der Haarpflege, der Kosmetik, der Fußpflege, das Tätowieren, das Ohrlochstechen und die Schmuckeinbringung an, in oder unter die Haut oder Schleimhaut (Piercing) und die [invasiven] Tätigkeiten von Personen mit einer Erlaubnis nach §1 des Heilpraktikergesetzes“.
§ 2 differenziert die Tätigkeiten (1) nach solchen,
1. die eine Verletzung der Haut oder Schleimhaut vorsehen oder
2. bei denen eine Verletzung der Haut oder Schleimhaut nicht ausgeschlossen werden kann, muss für den Betrieb einen Hygieneplan erstellen. Des weiteren richtet sich der Umfang des Sachkundenachweises nach o.a. Tätigkeiten und schreibt die Durchführung des Sachkundenachweises vor (10): demnach müssen unter 2. genannte nicht-invasiv Tätige die Sachkunde Hygiene 1 im Umfang von 8 Unterrichtseinheiten ableisten, invasiv-tätige Heilpraktiker mit Tätigkeiten nach Punkt 1., müssen die Sachkunde Hygiene 2 im Umfang von 40 Unterrichtseinheiten erbringen.
Heilpraktiker und andere Berufsgruppen, die invasiv tätig sind (z. B. Injektion, Akupunktur, Infusionstherapie) müssen am Kurs „Hygiene 2“ (40 Stunden*) teilnehmen.
16 UE sind als Eigenstudium zu leisten.
Die Präsenzphase beträgt 24 UE und endet mit einer schriftlichen Prüfung.
Die Schulungsschwerpunkte entsprechen dem Curriculum der Hessischen Infektionshygieneverordnung.
♣ Grundlagenwissen Hygiene und Mikrobiologie
♣ Gesetzliche Rahmenbedingungen
♣ Grundlagenwissen Hygienemanagement
♣ Aufbereitung und Lagerung von Medizinprodukten
♣ Reinigung und Desinfektion
♣ Abfallentsorgung
♣ Praktische Umsetzung infektionshygienischer Maßnahmen
Ca 4 Wochen vor Kursbeginn erhalten Sie per Mail Anleitungen zum Eigenstudium.
Dozent
Roland Schmidt, Fachgesundheits- und Krankenpfleger für Hygiene und Infektionsprävention
Unsere Dozenten besitzen die geforderte fachliche Qualifikation und haben die Zulassung des RP Darmstadt, Sachkundekurse nach dem Curriculum des Hessischen Sozialministeriums durchzuführen.
Termine:
25.11.2023 und 26.11.2023 oder
16.03.2024 und 17.03.2024
jeweils 9:00 Uhr bis ca. 18:00 Uhr
Kosten:
430,00 € (keine Ratenzahlung möglich)