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03
Juni

Eschwege – Sachkundenachweis nach hess. Infektionshygieneverordnung 40 Stunden

Juni 3 @ 09:00 - Juni 4 @ 18:00
|Serientermin für Veranstaltung (Alle anzeigen)

Eine Veranstaltung um 09:00 Uhr am 3. Juni 2023

Bismarckstraße 1
Eschwege, Hessen 37269 Deutschland
430,00€
  • Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.

Eschwege – Sachkundenachweis nach hessischer Infektionshygieneverordnung 40 Stunden

Die hessische Infektionshygieneverordnung ist am 8. Dezember 2017 geändert worden und schreibt künftig auch allen Heilpraktikern den Nachweis der Sachkunde vor. Die geforderten Inhalte zur hessischen Infektionshygieneverordnung werden in diesen Kursen gemäß Vorgaben vom Regierungspräsidium vermittelt und entsprechende Bescheinigungen darüber ausgehändigt. Bis zum 31.12.2018 müssen praktizierende Heilpraktiker diese Nachweise erbringen können (Übergangsregelung).

Auszug aus dem Gesetzestext:
Nach § 1 der Infektionshygieneverordnung Hessen vom 18. März 2003, zuletzt geändert am 8. Dezember 2017, gilt: „Wer beruflich oder gewerbsmäßig Tätigkeiten mit Ausnahme solcher im Rahmen der ärztlichen Heilkunde am Menschen ausübt, bei denen durch Blut sowie Sekrete und Exkrete Krankheitserreger (zum Beispiel HIV und Hepatitisviren) übertragen werden können, unterliegt den Vorschriften dieser Verordnung. Solche Tätigkeiten sind insbesondere die Ausübung der Nagelpflege, der Haarpflege, der Kosmetik, der Fußpflege, das Tätowieren, das Ohrlochstechen und die Schmuckeinbringung an, in oder unter die Haut oder Schleimhaut (Piercing) und die [invasiven] Tätigkeiten von Personen mit einer Erlaubnis nach §1 des Heilpraktikergesetzes“.
§ 2 differenziert die Tätigkeiten (1) nach solchen,
1. die eine Verletzung der Haut oder Schleimhaut vorsehen oder
2. bei denen eine Verletzung der Haut oder Schleimhaut nicht ausgeschlossen werden kann, muss für den Betrieb einen Hygieneplan erstellen. Des weiteren richtet sich der Umfang des Sachkundenachweises nach o.a. Tätigkeiten und schreibt die Durchführung des Sachkundenachweises vor (10): demnach müssen unter 2. genannte nicht-invasiv Tätige die Sachkunde Hygiene 1 im Umfang von 8 Unterrichtseinheiten ableisten, invasiv-tätige Heilpraktiker mit Tätigkeiten nach Punkt 1., müssen die Sachkunde Hygiene 2 im Umfang von 40 Unterrichtseinheiten erbringen.

Heilpraktiker und andere Berufsgruppen, die invasiv tätig sind (z. B. Injektion, Akupunktur, Infusionstherapie) müssen am Kurs „Hygiene 2“ (40 Stunden*) teilnehmen.
16 UE sind als Eigenstudium zu leisten.
Die Präsenzphase beträgt 24 UE und endet mit einer schriftlichen Prüfung.
Die Schulungsschwerpunkte entsprechen dem Curriculum der Hessischen Infektionshygieneverordnung.
♣ Grundlagenwissen Hygiene und Mikrobiologie
♣ Gesetzliche Rahmenbedingungen
♣ Grundlagenwissen Hygienemanagement
♣ Aufbereitung und Lagerung von Medizinprodukten
♣ Reinigung und Desinfektion
♣ Abfallentsorgung
♣ Praktische Umsetzung infektionshygienischer Maßnahmen

Ca 4 Wochen vor Kursbeginn erhalten Sie per Mail Anleitungen zum Eigenstudium.

Dozent

Roland Schmidt, Fachgesundheits- und Krankenpfleger für Hygiene und Infektionsprävention

Unsere Dozenten besitzen die geforderte fachliche Qualifikation und haben die Zulassung des RP Darmstadt, Sachkundekurse nach dem Curriculum des Hessischen Sozialministeriums durchzuführen.

Termine:

25.02.2023 und 26.02.2023 oder
03.06.2023 und 04.06.2023
jeweils 9:00 Uhr bis ca. 18:00 Uhr

Kosten:

430,00 € (keine Ratenzahlung möglich)

Details
Beginn: Juni 3 @ 09:00
Ende: Juni 4 @ 18:00
Cost: 430,00€
Veranstaltung CategoriesEschwege, Fachseminare, Naturheilkunde
Veranstaltungsort
Adresse: Bismarckstraße 1
Eschwege, Hessen 37269 Deutschland
Telefon: 05651-2290585