Gesetzliche Grundlagen, Prüfung

Es gibt in Deutschlafnd drei Legitimationen, um eigenverantwortlich therapeutisch tätig sein zu dürfen, das heißt – Krankheiten zu behandeln:

  • den Beruf des Arztes,
  • den Beruf des Psychotherapeuten (fachlich eingeschränkt) und
  • den Beruf des Heilpraktikers.

Der Heilpraktikerberuf ist vor allem durch das Heilpraktikergesetz geregelt. Demnach darf man diese Berufsbezeichnung führen, wenn man eine Prüfung vor dem Amtsarzt beim regional (Bundesland) zuständigen Gesundheitsamt erfolgreich absolviert hat (schriftlich und / oder mündlich). Dafür sollte man sich ca. ein Jahr vorher anmelden.

Beim Psychotherapeutischen Heilpraktiker beschränkt sich diese Prüfung auf das Fachgebiet der Psychologie und Psychiatrie. Das heißt aber keinesfalls, daß diese Prüfung weniger umfangreich ist.

Bezüglich der Sorgfaltspflicht sind an den Heilpraktiker die gleichen Anforderungen gestellt, wie an den Arzt für Allgemeinmedizin bzw. den kassenärztlichen Psychotherapeuten.

Er unterliegt der Pflicht, seine Patienten ausführlich über alle Risiken einer Therapie zu informieren und sich ausreichend weiterzubilden. Ein Urteil des BGH (1991/ VI ZR 206 / 90 Bremen) besagt dazu:

"Der Heilpraktiker ist also verpflichtet, sich eine ausreichende Sachkunde über die von ihm angewendeten Behandlungsweisen einschließlich ihrer Risiken, vor allem die richtigen Techniken für deren gefahrlose Anwendung anzueignen."

Prüfung und Abschluss

Sie haben folgende Abschlussmöglichkeiten:

  1. Abschlussprüfung als "Psychologischer Berater DtHPS"
  2. Heilpraktikerprüfung – Abschluss als Psychotherapeutischer Heilpraktiker
  3. Abschlussprüfung der DtHPS und Heilpraktikerprüfung – Abschluss als Psychotherapeutischer Heilpraktiker

Die Abschlussprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung. Sie erhalten ein Zertifikat "Geprüfte/r Psycholog. Berater/in der Deutschen Heilpraktikerschule". Die Kosten der Abschlussprüfung betragen 150,00 €

Als Psychologischer Berater dürfen Sie beraterisch Menschen in Lebenskrisen zur Seite stehen, NICHT aber therapeutisch arbeiten.

Zur amtsärztlichen Heilpraktikerprüfung melden Sie sich selbständig bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt an. Die Wartezeiten auf den Prüfungstermin liegen bei 6 - 12 Monaten, in Brandenburg bis zu 24 Monaten.

Wir empfehlen, sich rechtzeitig über die aktuellen Anforderungen des zuständigen Bundeslandes zu informieren. Teilnehmer aus den Bundesländern, die aktuell keine amtsärtzliche Prüfung zum Psychotherapeutischen Heilpraktiker durchführen, wie derzeit Bremen und Schleswig-Holstein, können die Prüfung auch in einem anderen Bundesland absolvieren. Möglich wäre das nach einer persönlichen Anfrage beim Prüfungsamt eines benachbarten Bundeslandes oder durch Nachweis eines Nebenwohnsitzes in einem Bundesland, welches diese Prüfung abnimmt. Außerdem ist eine Absolvierung der Prüfung in dem Bundesland möglich, wo man beabsichtigt, eine Praxis zu eröffnen.

ACHTUNG: Auch in Sachsen-Anhalt wird die amtsärztliche Heilpraktikerprüfung auf dem Gebiet der Psychotherapie ("Kleiner HP") wieder durchgeführt!

Die Zulassung für eine Tätigkeit als Psychotherapeutischer Heilpraktiker gilt bundesweit.

Download einer ToDo-Liste zur Prüfungsanmeldung (HP-NAT/ HP-PSY) 

 

Mit folgendem Link können Sie Anmeldung zur Heilpraktikerprüfung beim Gesundheitsamt Sachsen als PDF-Datei downloaden:

Download Anmeldung zur Heilpraktikerprüfung